12.10.2020 |
von DI Thomas Wallner
ÖPUL: Bodennahe Gülleausbringung - jetzt einsteigen!
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Daher ist bis spätestens 15. Dezember 2020 (ACHTUNG - KEINE Nachreichfrist!) - vorbehaltlich der Genehmigung - ein Neueinstieg in die ÖPUL-Maßnahme "Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle“ möglich. Für alle an dieser Maßnahme teilnehmenden Betriebe soll es eine Erhöhung der Förderobergrenze auf 50 m³/ha düngungswürdiger Acker- und Grünlandfläche geben.
Für neu einsteigende Betriebe sind Güllemengen zwischen 1. Jänner 2021 und 15. Mai 2021 anrechenbar. Die Beantragung dazu erfolgt mit dem MFA 2021.
50% des am Betrieb insgesamt ausgebrachten flüssigen Wirtschaftsdüngers einschließlich Biogasgülle auf Acker- oder Grünlandflächen müssen bodennah ausgebracht werden.
Für neu einsteigende Betriebe sind Güllemengen zwischen 1. Jänner 2021 und 15. Mai 2021 anrechenbar. Die Beantragung dazu erfolgt mit dem MFA 2021.
50% des am Betrieb insgesamt ausgebrachten flüssigen Wirtschaftsdüngers einschließlich Biogasgülle auf Acker- oder Grünlandflächen müssen bodennah ausgebracht werden.
Höhe der Förderung
Details | Euro/m3 | |
Ackerflächen, Grünland | Schleppschlauch-/Schleppschuhverfahren | 1,00 |
Gülleinjektionsverfahren | 1,20 |
Für die neue Förderperiode ist ein weiterer Ausbau der Förderung bodennaher Ausbringverfahren und Gülleseparierung vorgesehen.
Nähere Informationen bei der Boden.Wasser.Schutz.Beratung unter der Tel.-Nr.: 050/6902-1426 oder im Internet: www.bwsb.at.
Nähere Informationen bei der Boden.Wasser.Schutz.Beratung unter der Tel.-Nr.: 050/6902-1426 oder im Internet: www.bwsb.at.