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26.11.2019 | von DDI Sylvia Maria Schindecker
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2020: Anpassungen für Bio-Betriebe

In der Bio-Landwirtschaft wird es für Betriebe mit Wiederkäuern und Pferden ab 1. Jänner erhebliche Änderungen geben.

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© LK-OÖ Rudlstorfer
Die Europäische Kommission (EK) hat im Jahr 2017 in Österreich ein Audit zur Überprüfung der Umsetzung der derzeit gültigen EU-Bio-Verordnung 834/2008 und deren Durchführungs-Verordnungen durchgeführt und stellte aus ihrer Sicht eine unzureichende Umsetzung fest. Von den ursprünglich zehn Empfehlungen konnten sieben bereits geklärt werden. Nach mehr als zwei Jahren Verhandlungen der österreichischen Behörden mit der EK beharrt diese jedoch auf Änderungen folgender landwirtschaftlicher Bereiche, und dies so schnell wie möglich:
  • Nicht konforme nationale Umsetzung der Verordnung hinsichtlich der Vorgaben für die Weidehaltung, der Überdachung des Auslaufes, des Auslaufes in der Elterntierhaltung beim Bio-Geflügel
  • Umgang mit Ausnahmen hinsichtlich der Eingriffe bei den Tieren, rückwirkende Anerkennung und Kombinationshaltung
Die Verhandlungen der österreichischen Behörden mit der EK sind noch nicht abgeschlossen. Deshalb kann noch nicht vollständig und umfassend informiert werden, wie die Änderungen ab 1. Jänner konkret aussehen.

Die LK Österreich hat sich intensiv und konstruktiv in den Verhandlungsprozess eingebracht und praktikable Lösungen gefordert. Eine erste Sonderinformation des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK), des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT), der Landwirtschaftskammer Österreich (LK.) und von Bio Austria wurde in der KW 46 an Bio-Betriebe mit Wiederkäuerhaltung und Pferden ausgesendet.

Änderungen ab 2020 umsetzen

Aus heutiger Sicht ist klar, dass viele Bio-Betriebe Anpassungen ab 2020 umsetzen müssen. Ab 2020 muss jeder Bio-Betrieb mit Wiederkäuern und Pferden seinen Tieren Weide anbieten, wann immer die Umstände dies gestatten (Boden, Witterung). Einschränkungen bei der weidefähigen Fläche hinsichtlich öffentlicher Verkehrswege, der Entfernung von der Hofstelle und der Anlage von Ackerflächen sind nach Prüfung der EK nicht mit den derzeit gültigen rechtlichen Vorgaben vereinbar. Weitere Details wie das Weideausmaß (Tage, Stunden etc.), die Dokumentation und die Weideplanung sind derzeit noch nicht bekannt. Deshalb wird darauf hingewiesen, dass die ÖPUL-Maßnahme "Tierschutz - Weide" bis 16. Dezember im Rahmen des Herbstantrages beantragt werden kann. Diese freiwillige Maßnahme für eine teilweise finanzielle Abgeltung des Mehraufwandes sollte genutzt werden.

Freigelände und Überdachung

Die Geflügel-Betriebe mit Elterntierhaltung müssen ab dem Jahr 2020 ihren Elterntieren mindestens Zugang zu teilweise überdachtem Freigelände bieten. Die Erlässe des BMASGK zur Geflügel-Elterntierhaltung müssen ersatzlos gestrichen werden. Bio-Tiere müssen Zugang zu Freigelände haben, wobei Freigelände nur teilweise überdacht sein darf. Die vollständige Überdachung des Auslaufes für Kälber wird deshalb ab 1. Jänner nicht mehr möglich sein. Für bestehende Anlagen bei Rindern werden von der EK praxistaugliche Lösungen gefordert, die Überdachung wird für Neubauten voraussichtlich nur noch bis zu einem bestimmten Prozentsatz möglich sein (keine 90% mehr so wie bisher).

Eingriffe bei Nutztieren

Sämtliche Eingriffe bei Nutztieren dürfen laut EU-Bio-Verordnung nicht routinemäßig durchgeführt werden (Enthornung von Tieren, Schwanzkupieren etc.). Unter Angabe zwingender Gründe (Sicherheit, Hygiene etc.) können bestimmte Eingriffe jedoch genehmigt werden. Ab 1. Jänner können auf Bio-Betrieben sämtliche Eingriffe bei Nutztieren nur nach einer einzelbetrieblichen Genehmigung der zuständigen Behörde durchgeführt werden. Die notwendigen Antragsformulare werden sobald wie möglich zur Verfügung gestellt (u. a. unter www.verbrauchergesundheit.gv.at). Sobald nähere Informationen bekannt sind, werden die Landwirtschaftskammern umgehend über die Beratung und Medien kommunizieren.

Bei Fragen stehen die Landeslandwirtschaftskammern zur Verfügung.
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