26.11.2019 |
von DDI Sylvia Maria Schindecker
2020: Anpassungen für Bio-Betriebe
Die Europäische Kommission
(EK) hat im Jahr 2017 in Österreich
ein Audit zur Überprüfung
der Umsetzung der
derzeit gültigen EU-Bio-Verordnung
834/2008 und deren
Durchführungs-Verordnungen
durchgeführt und stellte
aus ihrer Sicht eine unzureichende
Umsetzung fest. Von
den ursprünglich zehn Empfehlungen
konnten sieben
bereits geklärt werden. Nach
mehr als zwei Jahren Verhandlungen
der österreichischen
Behörden mit der EK
beharrt diese jedoch auf Änderungen
folgender landwirtschaftlicher
Bereiche, und
dies so schnell wie möglich:
Die LK Österreich hat sich intensiv und konstruktiv in den Verhandlungsprozess eingebracht und praktikable Lösungen gefordert. Eine erste Sonderinformation des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK), des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT), der Landwirtschaftskammer Österreich (LK.) und von Bio Austria wurde in der KW 46 an Bio-Betriebe mit Wiederkäuerhaltung und Pferden ausgesendet.
- Nicht konforme nationale Umsetzung der Verordnung hinsichtlich der Vorgaben für die Weidehaltung, der Überdachung des Auslaufes, des Auslaufes in der Elterntierhaltung beim Bio-Geflügel
- Umgang mit Ausnahmen hinsichtlich der Eingriffe bei den Tieren, rückwirkende Anerkennung und Kombinationshaltung
Die LK Österreich hat sich intensiv und konstruktiv in den Verhandlungsprozess eingebracht und praktikable Lösungen gefordert. Eine erste Sonderinformation des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK), des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT), der Landwirtschaftskammer Österreich (LK.) und von Bio Austria wurde in der KW 46 an Bio-Betriebe mit Wiederkäuerhaltung und Pferden ausgesendet.
Änderungen ab 2020 umsetzen
Aus heutiger Sicht ist klar,
dass viele Bio-Betriebe Anpassungen
ab 2020 umsetzen
müssen. Ab 2020 muss jeder
Bio-Betrieb mit Wiederkäuern
und Pferden seinen Tieren
Weide anbieten, wann
immer die Umstände dies gestatten
(Boden, Witterung).
Einschränkungen bei der weidefähigen
Fläche hinsichtlich
öffentlicher Verkehrswege,
der Entfernung von der
Hofstelle und der Anlage von
Ackerflächen sind nach Prüfung
der EK nicht mit den
derzeit gültigen rechtlichen
Vorgaben vereinbar. Weitere
Details wie das Weideausmaß
(Tage, Stunden etc.), die
Dokumentation und die Weideplanung
sind derzeit noch
nicht bekannt. Deshalb wird
darauf hingewiesen, dass die
ÖPUL-Maßnahme "Tierschutz
- Weide" bis 16. Dezember im
Rahmen des Herbstantrages
beantragt werden kann. Diese
freiwillige Maßnahme für eine
teilweise finanzielle Abgeltung
des Mehraufwandes sollte
genutzt werden.
Freigelände und Überdachung
Die Geflügel-Betriebe mit Elterntierhaltung
müssen ab
dem Jahr 2020 ihren Elterntieren
mindestens Zugang zu
teilweise überdachtem Freigelände
bieten. Die Erlässe des
BMASGK zur Geflügel-Elterntierhaltung
müssen ersatzlos
gestrichen werden. Bio-Tiere
müssen Zugang zu Freigelände
haben, wobei Freigelände
nur teilweise überdacht sein
darf. Die vollständige Überdachung
des Auslaufes für
Kälber wird deshalb ab 1. Jänner
nicht mehr möglich sein.
Für bestehende Anlagen bei
Rindern werden von der EK
praxistaugliche Lösungen
gefordert, die Überdachung
wird für Neubauten voraussichtlich
nur noch bis zu einem
bestimmten Prozentsatz
möglich sein (keine 90%
mehr so wie bisher).
Eingriffe bei Nutztieren
Sämtliche Eingriffe bei Nutztieren
dürfen laut EU-Bio-Verordnung
nicht routinemäßig
durchgeführt werden (Enthornung
von Tieren, Schwanzkupieren
etc.). Unter Angabe
zwingender Gründe (Sicherheit,
Hygiene etc.) können bestimmte
Eingriffe jedoch genehmigt
werden. Ab 1. Jänner
können auf Bio-Betrieben
sämtliche Eingriffe bei Nutztieren
nur nach einer einzelbetrieblichen
Genehmigung der
zuständigen Behörde durchgeführt
werden. Die notwendigen
Antragsformulare werden
sobald wie möglich zur
Verfügung gestellt (u. a. unter
www.verbrauchergesundheit.gv.at). Sobald nähere Informationen
bekannt sind, werden
die Landwirtschaftskammern
umgehend über die Beratung
und Medien kommunizieren.
Bei Fragen stehen die Landeslandwirtschaftskammern zur Verfügung.
Bei Fragen stehen die Landeslandwirtschaftskammern zur Verfügung.