Abfälle im Wiener Gartenbau – Entsorgung von Pflanzen- und Folienresten
Die Wiener Umweltschutzabteilung (MA 22) hat die Landwirtschaftskammer Wien über aufgetretene Problemfälle betreffend Abfälle im Gartenbaugebiet Simmering informiert.
Grundsätzlich geht es um die ordnungsgemäße Entsorgung von Pflanzen- und Folienresten sowie Steinwollwürfeln.
Grundsätzlich geht es um die ordnungsgemäße Entsorgung von Pflanzen- und Folienresten sowie Steinwollwürfeln.
Massive Strafen bei mangelhafte Entsorgung
Die MA 22 wird in den nächsten Wochen erneut mit Schwerpunktkontrollen in Simmering beginnen. Bei Nicht-Ordnungsgemäßer Entsorgung bis dahin drohen massive Anzeigen und Strafen wegen Verstößen gegen den Umwelt- und Wasserschutz.
Einarbeitung von Steinwolle unzulässig
Alle inerten Substrate gelten nach der (gartenbaulichen) Nutzung als Abfall. Zu den inerten Substraten zählen beispielweise Steinwolle, aber auch Vermiculit, Blähton, Schaumstoff und Bimsstein. Die Ausbringung am Feld von inerten Substraten, wie Steinwolle, ist in jeder Weise unzulässig. Sie sind ordnungsgemäß zu entsorgen, je nach Vertrag können diese auch nach Nutzung an den Hersteller zurückgegeben werden.
Organische Substrate, insbesondere Kokosfasern, als organischer Rückstand, nur aus der gartenbaulichen Nutzung, entsprechen Ernte- und Verarbeitungsrückständen. Sauber getrennt und aufgezeichnet können diese als Ausgangsmaterial der (eigenbetrieblichen) Kompostierung zugeführt werden. Auch Torf, Reisspelzen, Hanfschäben und Hanffasern, Flachsschäben und Flachsfasern, Holzfasern, Xylit und Rindenhumus sind den organischen Substraten zuzuzählen.
Entsorgung von Pflanzenresten (biogene Abfälle) und Folienresten
Seitens der Behörde wurden wir darauf hingewiesen, dass eine Ablagerung oder Zwischenlagerung der Pflanzenreste auf unbefestigtem Untergrund unzulässig ist.
Bezüglich der Entsorgung von biogenen Abfällen gelten die bekannten Regelungen. Auf die Vereinbarung bezüglich der Abgabe von Pflanzen- und Folienreste in den Anlagen der MA 48 darf hingewiesen werden.
Die MA 48 stellt ein regelmäßiges Sammelsystem für organische Abfälle wie Blatt- und Grünabfälle mit der Bereitstellung einer Biotonne (770 l) oder einer Biomulde (16 m³) zur Verfügung. Eine Verunreinigung mit Clipsen, Schnüren aus Kunststoff oder Steinwollwürfeln ist strikt verboten.
Auch die Entsorgung von Folienresten (sortenreine Schwarz-Weiß Bodenfolie und/oder AC Folie) ist geregelt. Voraussetzung dafür ist eine sortenreine Anlieferung ohne Restverschmutzung oder Verunreinigung mit Steinwollwürfeln, Clipsen, Schnüren aus Kunststoff oder Jute. Die Folien müssen besenrein, sauber von Pflanzenresten und ohne Steine und Erde sein. Weiteres dürfen die Folienreste nicht verschnürt sein. Verschmutze Folien (= verunreinigt mit Steinwolle, Steinwollwürfeln, Grüngut und Schnüren aus Kunststoff oder Jute) sind kostenpflichtig in der MVA Pfaffenau zu entsorgen.
Auf den Leitfaden zum sachgerechten Umgang mit Substraten aus dem hydroponischen Anbau (Substratkultur) darf hingewiesen werden. Dort finden Sie genaue Vorgaben zur ordnungsgemäßen Entsorgung.
Um drohende Behandlungsaufträge und Strafen zu vermeiden, empfiehlt die LK Wien, umgehend Abfallablagerungen ordnungsgemäß zu entfernen!
Die MA 22 wird in den nächsten Wochen erneut mit Schwerpunktkontrollen in Simmering beginnen. Bei Nicht-Ordnungsgemäßer Entsorgung bis dahin drohen massive Anzeigen und Strafen wegen Verstößen gegen den Umwelt- und Wasserschutz.
Einarbeitung von Steinwolle unzulässig
Alle inerten Substrate gelten nach der (gartenbaulichen) Nutzung als Abfall. Zu den inerten Substraten zählen beispielweise Steinwolle, aber auch Vermiculit, Blähton, Schaumstoff und Bimsstein. Die Ausbringung am Feld von inerten Substraten, wie Steinwolle, ist in jeder Weise unzulässig. Sie sind ordnungsgemäß zu entsorgen, je nach Vertrag können diese auch nach Nutzung an den Hersteller zurückgegeben werden.
Organische Substrate, insbesondere Kokosfasern, als organischer Rückstand, nur aus der gartenbaulichen Nutzung, entsprechen Ernte- und Verarbeitungsrückständen. Sauber getrennt und aufgezeichnet können diese als Ausgangsmaterial der (eigenbetrieblichen) Kompostierung zugeführt werden. Auch Torf, Reisspelzen, Hanfschäben und Hanffasern, Flachsschäben und Flachsfasern, Holzfasern, Xylit und Rindenhumus sind den organischen Substraten zuzuzählen.
Entsorgung von Pflanzenresten (biogene Abfälle) und Folienresten
Seitens der Behörde wurden wir darauf hingewiesen, dass eine Ablagerung oder Zwischenlagerung der Pflanzenreste auf unbefestigtem Untergrund unzulässig ist.
Bezüglich der Entsorgung von biogenen Abfällen gelten die bekannten Regelungen. Auf die Vereinbarung bezüglich der Abgabe von Pflanzen- und Folienreste in den Anlagen der MA 48 darf hingewiesen werden.
Die MA 48 stellt ein regelmäßiges Sammelsystem für organische Abfälle wie Blatt- und Grünabfälle mit der Bereitstellung einer Biotonne (770 l) oder einer Biomulde (16 m³) zur Verfügung. Eine Verunreinigung mit Clipsen, Schnüren aus Kunststoff oder Steinwollwürfeln ist strikt verboten.
Auch die Entsorgung von Folienresten (sortenreine Schwarz-Weiß Bodenfolie und/oder AC Folie) ist geregelt. Voraussetzung dafür ist eine sortenreine Anlieferung ohne Restverschmutzung oder Verunreinigung mit Steinwollwürfeln, Clipsen, Schnüren aus Kunststoff oder Jute. Die Folien müssen besenrein, sauber von Pflanzenresten und ohne Steine und Erde sein. Weiteres dürfen die Folienreste nicht verschnürt sein. Verschmutze Folien (= verunreinigt mit Steinwolle, Steinwollwürfeln, Grüngut und Schnüren aus Kunststoff oder Jute) sind kostenpflichtig in der MVA Pfaffenau zu entsorgen.
Auf den Leitfaden zum sachgerechten Umgang mit Substraten aus dem hydroponischen Anbau (Substratkultur) darf hingewiesen werden. Dort finden Sie genaue Vorgaben zur ordnungsgemäßen Entsorgung.
Um drohende Behandlungsaufträge und Strafen zu vermeiden, empfiehlt die LK Wien, umgehend Abfallablagerungen ordnungsgemäß zu entfernen!