Abschluss der Investitionsförderung
Jene Betriebe, die im Zuge der Weinmarktordnung einen Förderantrag auf Investition (von 1. August bis 30. November) gestellt haben, erhalten ihren Bescheid von der AMA voraussichtlich Mitte Februar 2021. Erst nach Erhalt des Bescheids kann die Fertigstellung bzw der Zahlungsantrag für diese Maßnahme gestellt werden. Dies erfolgt ausschließlich über eAMA mit dem entsprechenden Online-Formular, das erst mit dem Bescheid freigeschaltet wird. Im Formular muss neben der Auflistung der Investitionen eine Fotodokumentation (Typenschild, Übersichtsfoto), die Rechnung und ein Zahlungsnachweis (zB Kontoauszug) hochgeladen werden. Der Zahlungsantrag kann bis spätestens 31. Mai 2021 gestellt werden.
Die Covid-19 Investitionsprämie in Höhe von 7% bzw 14% ist mit anderen Fördermöglichkeiten wie der Weinmarktordnung kombinierbar. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online unter www.aws.at.
Die Covid-19 Investitionsprämie in Höhe von 7% bzw 14% ist mit anderen Fördermöglichkeiten wie der Weinmarktordnung kombinierbar. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online unter www.aws.at.