30.10.2020 |
von Johanna Ecklmayr, BSc. und Ing. Christoph Ömer
Abstand halten!
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In der vielfältigen und über weite Teile kleinstrukturierten oberösterreichischen Kulturlandschaft grenzen an die Acker- und Wiesenflächen oftmals Bäche oder Teiche beziehungsweise Feuchtbiotope. Um diese sensiblen Ökosysteme zu schützen sind bei der Düngung und auch beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln entsprechende Abstände einzuhalten.
Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind Abstandsauflagen immer für das jeweilige Mittel gültig. Ein unbehandelter Streifen von einem Meter muss aber jedenfalls eingehalten werden. Informationen zu den einzelnen Pflanzenschutzmitteln findet man auf der Verpackung und im amtlichen Register unter https://psmregister.baes.gv.at/. Entsprechend dieser produktspezifischen Anforderungen ist auch die Breite des unbehandelten Randstreifens einzuhalten.
Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind Abstandsauflagen immer für das jeweilige Mittel gültig. Ein unbehandelter Streifen von einem Meter muss aber jedenfalls eingehalten werden. Informationen zu den einzelnen Pflanzenschutzmitteln findet man auf der Verpackung und im amtlichen Register unter https://psmregister.baes.gv.at/. Entsprechend dieser produktspezifischen Anforderungen ist auch die Breite des unbehandelten Randstreifens einzuhalten.
Beispiel Pflanzenschutzmittel „Pontos“, Abstandsauflagen gem. Pflanzenschutzmittelgregister
Einsatzgebiet/Kultur | Anwendungsart | Abstand in m | Abdriftminderungsklasse |
Ackerbau | Spritzen | 15 | Regelabstand |
Ackerbau | Spritzen | 10 | 50% |
Ackerbau | Spritzen | 5 | 75% |
Ackerbau | Spritzen | 1 | 90% |
Der Regelabstand definiert den Mindestabstand zu Oberflächengewässern, der bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln einzuhalten ist. Bei vielen Pflanzenschutzmitteln kann dieser Regelabstand durch "abdriftmindernde Maßnahmen“ und bei speziellen Anwendungssituationen reduziert werden. Mögliche Beispiele dafür sind die Verwendung von abdriftmindernder Düsentechnik, Gewässerrandvegetation, Band- und Unterblattspritzung und bei Fließgewässern. Auch durch die Reduzierung der Aufwandmenge im Bereich des Regelabstandes um 50% kann der Sprung in die nächst höhere Abdriftminderungsklasse erreicht werden.
Spezielle Auflagen für sogenannte "abtragsgefährdeten Flächen“ sind bei manchen Pflanzenschutzmitteln ebenso vorgeschrieben.
Spezielle Auflagen für sogenannte "abtragsgefährdeten Flächen“ sind bei manchen Pflanzenschutzmitteln ebenso vorgeschrieben.
Weiters ist darauf zu achten, den Abdrift durch Wind zu vermeiden. Generell sollte möglichst bei Windgeschwindigkeiten unter 3 m/s (10,8 km/h) und nie über 5 m/s (18 km/h) gefahren werden. Ein guter Richtwert ist dafür das Rascheln der Blätter: ist dieses zu hören sind die Bedingungen optimal. Sobald sich Blätter und Zweige bewegen liegt die Windgeschwindigkeit über 11 km/h und die Gefahr für Windabdrift ist erhöht.
Generell ist die Anlage von fixen Pufferzonen zu Oberflächengewässern sinnvoll. Diese Pufferzonen sollten geplant, sauber angelegt und gepflegt werden. Neben der Einhaltung von Abstandsauflagen ist auf Hanglagen die Vermeidung von Bodenabtrag ein weiterer Aspekt für solche Flächen. Insbesondere bei Mais, Zuckerrüben und Sojabohnen werden Gewässerschutzstreifen meist im Frühjahr angelegt. Das kann aber auch schon im Sommer und Herbst des Vorjahres erfolgen. Damit ist bereits im Frühjahr die größtmögliche Schutzwirkung vorhanden. Durch Teilnahme an ÖPUL-Maßnahmen, Greening oder Naturschutzprogrammen können diese Flächen auch im MFA entsprechend den Richtlinien oftmals mitbeantragt werden.
Generell ist die Anlage von fixen Pufferzonen zu Oberflächengewässern sinnvoll. Diese Pufferzonen sollten geplant, sauber angelegt und gepflegt werden. Neben der Einhaltung von Abstandsauflagen ist auf Hanglagen die Vermeidung von Bodenabtrag ein weiterer Aspekt für solche Flächen. Insbesondere bei Mais, Zuckerrüben und Sojabohnen werden Gewässerschutzstreifen meist im Frühjahr angelegt. Das kann aber auch schon im Sommer und Herbst des Vorjahres erfolgen. Damit ist bereits im Frühjahr die größtmögliche Schutzwirkung vorhanden. Durch Teilnahme an ÖPUL-Maßnahmen, Greening oder Naturschutzprogrammen können diese Flächen auch im MFA entsprechend den Richtlinien oftmals mitbeantragt werden.
Nähere Informationen bei der Boden.Wasser.Schutz.Beratung unter www.bwsb.at bzw. 050/6902-1426.