ACHTUNG! Nachweis-Nachforderung Stromkostenzuschuss 2
Jene Betriebe, welche mittels Brief oder über ihren eAMA Account über eine Nachweis-Nachforderung im Zusammenhang mit dem Stromkostenzuschuss Stufe 2 kontaktiert worden sind, müssen selbst aktiv den nachgeforderten Nachweis, welcher aus dem Schreiben der AMA hervorgeht, nachbringen, sprich online im eAMA hochladen. Die Landwirtschaftskammer Wien hat hier keinen Zugriff und sieht auch nicht, wer eine Nachweis-Nachforderung erhalten hat oder nicht, also bitte unbedingt selbst überprüfen!
Sollten Sie Schwierigkeiten beim online Hochladen haben wenden Sie sich an Ilona Müller (01 587 95 28 35, ilona.müller@lk-wien.at) oder Philipp Prock 01 587 95 28 24, philipp.prock@lk-wien.at).
Wenn Sie sich nicht sicher sind welchen Nachweis Sie erbringen müssen melden Sie sich bitte direkt bei der AMA unter gap@ama.gv.at oder bei mir Theresa Linhuber (0664 60 259 111 40, theresa.linhuber@lk-wien.at).
Sollten Sie Schwierigkeiten beim online Hochladen haben wenden Sie sich an Ilona Müller (01 587 95 28 35, ilona.müller@lk-wien.at) oder Philipp Prock 01 587 95 28 24, philipp.prock@lk-wien.at).
Wenn Sie sich nicht sicher sind welchen Nachweis Sie erbringen müssen melden Sie sich bitte direkt bei der AMA unter gap@ama.gv.at oder bei mir Theresa Linhuber (0664 60 259 111 40, theresa.linhuber@lk-wien.at).
ACHTUNG: Die nochmalige und letzte Deadline für Rückmeldungen, sprich das Hochladen des nachgeforderten Nachweises ist der 25.08.2023. Ansonsten verfällt der gesamte Anspruch auf den Stromkostenzuschuss Stufe 2 für den betroffenen Betrieb!