27.10.2015 |
von Ing. Philipp Prock
Aktionsprogramm Nitrat 2012
Ausbringungsverbotszeiträume von N-hältigen Düngemitteln
Die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie werden in Österreich mittels den Aktionsprogramm Nitrat umgesetzt. Dieses regelt neben den Düngeverboten und Ausbringungsverbotszeiträumen auch die Ausbringungsmengen. So dürfen auf Ackerflächen nach der Ernte der letzten Hauptfrucht bis zum Beginn des jeweiligen Verbotszeitraumes sowie auf Dauergrünland und Wechselwiesen in der Zeit von 1. Oktober bis zum Beginn des jeweiligen Verbotszeitraumes max. 60 kg Stickstoff feldfallend in Form von schnellwirksamen Düngemitteln (z.B. Gülle, Jauche) ausgebracht werden.
Zur Strohrotte dürfen max. 30 kg N-feldfallend aus schnellwirksamen N-haltigen Düngemitteln gegeben werden. Ab 2017 ist eine N-Ausgleichsdüngung zu Maisstroh verboten, dann sind 30 kg N-Ausgleichsdüngung nur mehr zum Getreidestroh erlaubt. die 60 kg und 30 kg dürfen nicht zusammengerechnet werden.
In der nachstehenden Tabelle finden sie eine Auflistung der Ausbringungsverbotszeiträume der unterschiedlichen Düngemittel je Kultur. Achten sie darauf, dass bei Teilnahme an der ÖPUL 2015 Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz“ strengere Ausbringungsverbotszeiträume gelten. Im Bundesland Wien ist die Ausbringung von Klärschlamm sowie Klärschlammkompost verboten.