Aktuelle Flächenwidmungspläne
Die Landwirtschaftskammer Wien informiert nun auch im Internet über zur Stellungnahme aufliegende Flächenwidmungspläne.
Die Wiener Landwirtschaftskammer informiert nun auch im Internet über zur Stellungnahme aufliegende Flächenwidmungspläne.
Die von der Umwidmung betroffenen Gebiete sind hier (aktuelle Widmungsverfahren anklicken) ersichtlich.
Überprüfen Sie selbst, ob Ihr Grundstück von einen neuen Flächenwidmung oder einer Änderung betroffen ist!
Laufend werden Flächenwidmungs- und Bebauungspläne zur öffentlichen Einsicht aufgelegt!
Stellen sie problemlos fest, ob Ihre Grundstücke von einem Flächenwidmungs- oder Bebauungsplan umfaßt sind!
Falls Sie von einer Umwidmung betroffen sind, kann das betroffene Plandokument wie bisher von der Wiener Landwirtschaftskammer im Postweg versandt werden.
Bitte beachten Sie die erforderliche Frist für eine etwaige Stellungnahme:
Nur innerhalb der Auflagefrist steht es jedermann frei (auch der Wiener Landwirtschaftskammer), hiezu schriftlich Stellung zu nehmen.
Sollte diesbezüglich eine Stellungnahme der Kammer erwünscht sein, ersuchen wir das Einvernehmen mit unserem Rechtsreferat (Mag. Christian Reindl) herzustellen.
Die von der Umwidmung betroffenen Gebiete sind hier (aktuelle Widmungsverfahren anklicken) ersichtlich.
Überprüfen Sie selbst, ob Ihr Grundstück von einen neuen Flächenwidmung oder einer Änderung betroffen ist!
Laufend werden Flächenwidmungs- und Bebauungspläne zur öffentlichen Einsicht aufgelegt!
Stellen sie problemlos fest, ob Ihre Grundstücke von einem Flächenwidmungs- oder Bebauungsplan umfaßt sind!
Falls Sie von einer Umwidmung betroffen sind, kann das betroffene Plandokument wie bisher von der Wiener Landwirtschaftskammer im Postweg versandt werden.
Bitte beachten Sie die erforderliche Frist für eine etwaige Stellungnahme:
Nur innerhalb der Auflagefrist steht es jedermann frei (auch der Wiener Landwirtschaftskammer), hiezu schriftlich Stellung zu nehmen.
Sollte diesbezüglich eine Stellungnahme der Kammer erwünscht sein, ersuchen wir das Einvernehmen mit unserem Rechtsreferat (Mag. Christian Reindl) herzustellen.