Aktuelles aus dem Arbeitsrecht
Änderung Saisonkontingentverordnung 2023
Intervention der Landwirtschaftskammern
führt zu Erhöhung
der Kontingentplätze.
Aufgrund des Arbeitskräftemangels
im Tourismus und der
Landwirtschaft hat Arbeitsminister
Martin Kocher die Kontingente
für Saisonarbeitskräfte
per Verordnung (Erlass mit
05.06.2023) um weitere 1.000
Plätze erhöht. Ein Großteil davon
ist dem Tourismus vorbehalten,
weil es laut Kocher
hier deutlich größere Engpässe
gebe. Konkret werden die
Saisonkontingente im Tourismus
um 898 Plätze, von 3.389
auf 4.287 Plätze erhöht. In der
Landwirtschaft beträgt die Erhöhung
102 Kontingentplätze
(von bis dato 3.060 auf 3.162
Plätze).
Für die Land- und Forstwirtschaft
in Wien bedeutet dies
eine Erhöhung des Kontingents
für Saisonarbeitskräfte
(Drittstaaten – Ersatzkraftverfahren
AMS) um 11 Plätze (von
bislang 65 auf jetzt 76 Plätze).
Das zusätzliche Kontingent
für die kurzfristige Beschäftigung
von ausländischen Erntehelfer:
innen bleibt unverändert
österreichweit bei 119. Für
Wien 3 Plätze.
Erleichterung des Zugangs zur Rot-Weiß-Rot – Karte
Lockerung der Voraussetzung
der Deutschkenntnisse.
Für die Erteilung der RWR
Karte sind nur mehr Deutschkenntnisse
des Sprachniveaus
A1 statt bisher A2 nachzuweisen.
Die anderen Voraussetzungen
(Beschäftigung im
Ausmaß von zumindest sieben
Monaten in den vorangegangenen
zwei Kalenderjahren als
Stammsaisonier, Inaussichtstellung
eines unbefristeten
Arbeitsverhältnisses und Einhaltung
der Vorgaben des Ausländerbeschäftigungsgesetzes)
bleiben unverändert.
Beschäftigung von Ukrainier:innen
Urkainier:innen mit einem
Ausweis für Vertriebene benötigen
keine Beschäftigungsbewilligung.
Die bloße Registrierung
zur Ausstellung eines Ausweises
für Vertriebene reicht
jedoch nicht zur bewilligungsfreien
Beschäftigung aus.
Neues Führerscheingesetz schafft Rechtssicherheit für Saisonarbeitskräfte aus dem Kosovo
Die am 14.06.2023 beschlossene
Änderung des Führerscheingesetzes
ermöglicht
es jetzt auch kosovarischen
Staatsbürger, Fahrzeuge in Österreich
lenken zu dürfen. Bis
dato war ihnen dies nicht erlaubt,
weil der Kosovo keine
Vertragspartei zumindest eines
der drei internationalen Straßenverkehrsübereinkommen
ist. Die Änderung des Führerscheingesetzes
war für die
Land- und Forstwirtschaft in
Österreich maßgeblich, weil
viele Saisonarbeitskräfte und
Ernthelfer:innen aus dem Kosovo
einen wertvollen Beitrag
zu der Ernte in Österreich leisten.
Vorbehaltlich der parlamentarischen
Beschlussfassung,
ist von einem Inkrafttreten
am 1. September 2023 auszugehen.