28.05.2020 |
von Ing. Christoph Wolfesberger
Anbaugeräte – Sicher durch den Sommer
![[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2020.05.28%2F1590690555965277.jpg]](https://cdn.lko.at/lko3/mmedia/image/2020.05.28/1590690555965277.jpg?m=MzYzLDI3Mg%3D%3D&_=1590690557)
Bei landwirtschaftlichen Anbaugeräten ist meist die Überbreite das größte Problem beim Transport auf der Straße. Bis zu einer Breite von 2,55 Metern darf mit Bauartgeschwindigkeit des Zugfahrzeuges fahren werden, außer das Anbaugerät überragt den Traktor seitlich um mehr als 20 Zentimeter.
Man darf nur mehr mit 25 Kilometern pro Stunde fahren, wenn
- das Anbaugerät die Zugmaschine seitlich um mehr als 20 Zentimeter überragt,
- die Zugmaschine mit Zwillingsbereifung breiter als 2,55 Meter ist,
- das Anbaugerät breiter als 2,55 Meter ist.
Überschreitet das Anbaugerät die Arbeitsbreite von drei Metern, darf man bis zu einer Außenbreite von 3,30 Metern nur mit folgenden Einschränkungen fahren:
- Fahrten nur bei Tageslicht und guter Sicht
- auf engen Straßen unter fünf Metern Breite nur mit Begleitfahrzeug
- auf kurvenreichen Strecken gekennzeichnet mit dem Verkehrsschild „Doppelkurve mit Längenangabe“ nur mit Begleitfahrzeug
Gewichtsbelastung
Beim Anbau von Dreipunktgeräten sind das höchstzulässige Gesamtgewicht der Zugmaschine, die höchstzulässige Hinterachsbelastung und die Tragfähigkeit der Reifen zu beachten. Weiters müssen mindestens 20 Prozent des Eigengewichtes des Zugfahrzeuges auf der Vorderachse verbleiben, damit der Traktor lenkfähig bleibt.
Kennzeichnung
Ist das Anbaugerät breiter als 2,55 Meter oder überragt es seitlich die Zugmaschine, so sind vorne und hinten reflektierende Warnmarkierungen anzubringen. Ab einer Länge des Anbaugerätes von 1,5 Metern sind eine Langgutfuhrtafel oder zwei reflektierende Warnmarkierungen anzubringen. Verdeckt das Gerät die Beleuchtung und den Blinker des Zugfahrzeuges, so ist eine Ersatzbeleuchtung auch bei Tag anzubringen. Weiters ist eine Zusatzbeleuchtung bei Dunkelheit und schlechter Sicht vorgeschrieben, wenn das Gerät mehr als 40 Zentimeter über die Beleuchtung des Zugfahrzeuges hinausragt. Bei einer Gesamtlänge des Gespannes aus Traktor und Anbaugerät von mehr als sechs Metern sind seitlich orange Rückstrahler (Katzenaugen) zu montieren. Ab einer Außenbreite von 2,60 Metern und einem Geräteüberstand von 2,50 Metern nach vorne oder hinten, ist es erlaubt, ein gelbrotes Drehlicht zu verwenden.