Antragstellung: Pflanzenschutzmittelzulassungen

Gartenbaubetriebe stehen
vor vielen Herausforderungen,
wie dem Pflanzenschutz. Zulassungen
sind ein wichtiges
Instrument, um einen wirksamen
Schutz zu ermöglichen
und außergewöhnlichen Situationen
zielgerichtet begegnen
zu können. Pflanzenschutzmittel
fallen aufgrund von Cut Off
Kriterien, wie z.B., dass diese
krebserzeugend oder erbgutverändernd
sind laufend weg. Weitere
Einschränkungen sind ein
geringes wirtschaftliches Interesse
für Zulassungen in Kleinstkulturen.
Es ist daher wichtig,
gut ausgefertigte Anträge für die
Zulassung von Pflanzenschutzmittel
einzubringen. Dies kann
nur geschehen, wenn die Gärtner:
innen selbst und ihre Kulturberater:
innen ausreichend
Daten und Fakten an den Antragsteller
liefern.
Voraussetzungen
Eine Notfallsituation liegt
vor, wenn keine Indikationen
zugelassener Pflanzenschutzmittel
oder diese nicht im ausreichenden
Ausmaß vorliegen,
ein unvorhersehbares Auftreten
bzw. nicht kontrollierbare
Vermehrung eines Schadorganismus
und keine vertretbaren
alternativen Bekämpfungsmöglichkeiten
gegeben sind.
Weiters, muss es immer eine Betroffenheit
von mehreren Gärtner:
innen und mehreren Flächen
geben. Außerdem wird ein
Schadbild benötigt.
Daten und Fakten
Folgende Informationen sind
für einen Antrag auf Zulassung
unter anderem essenziell und
sollten vom Gärtner bzw. der
Gärtnerin zur Verfügung gestellt
werden: welche Kultur ist
betroffen, die vorgesehene Anwendung
(Zeitraum), Informationen
zur Wirkung und Pflanzenverträglichkeit,
gibt es alternative
Behandlungsmöglichkeiten
und Rückstandsgehalte
und warum genau das PSM gewünscht
wird und wer die Kosten
trägt. Weiters, wird eine ausführliche
Begründung der Notfallsituation
benötigt.
Beschränkungen
Eine Notfallzulassung hat
eine Gültigkeit von längstens
120 Tagen. Jede Notfallzulassung
ist mengen- und flächenmäßig
unter Berücksichtigung
der eingebrachten Angaben beschränkt.
In bestimmten Fällen
bestätigen die einzelnen
Bundesländer die Notwendigkeit
des Einsatzes des Pflanzenschutzmittels
in ihrem Bundesland.
Erfolgt keine Bestätigung,
ist die Zulassung von der Zulassungsbehörde
entsprechend
einzugrenzen. Ebenfalls zu beachten
ist, dass es trotzdem zu
einer Ablehnung des Antrags
kommen kann und die Kosten,
welche sich auf ca. € 2.400 belaufen,
bestehen bleiben. Wenn
Sie einen Antrag auf Pflanzenschutzmittelzulassung
anregen
und stellen wollen und die Voraussetzungen
(siehe oben, z.B.
Betroffenheit mehrere Gärtner:
innen) gegeben sind, dann
füllen Sie bitte den Fragenkatalog
(siehe LK-Wien Homepage)
aus und wir werden uns mit Ihnen
in Verbindung setzen.