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26.04.2023 | von Theresa Linhuber, LL.M.

Antragstellung: Pflanzenschutzmittelzulassungen

Informationen, wie die vorgesehene Anwendung und eine Begründung, warum das Pflanzenschutzmittel benötigt wird sind essenziell für Anträge und diese Daten müssen aus der Praxis kommen.

Pflanzen.jpg
Bei Verwendung von nicht zugelassener oder abgelaufener Pflanzenschutzmittel muss man mit hohen Kosten rechnen © iStock
Gartenbaubetriebe stehen vor vielen Herausforderungen, wie dem Pflanzenschutz. Zulassungen sind ein wichtiges Instrument, um einen wirksamen Schutz zu ermöglichen und außergewöhnlichen Situationen zielgerichtet begegnen zu können. Pflanzenschutzmittel fallen aufgrund von Cut Off Kriterien, wie z.B., dass diese krebserzeugend oder erbgutverändernd sind laufend weg. Weitere Einschränkungen sind ein geringes wirtschaftliches Interesse für Zulassungen in Kleinstkulturen. Es ist daher wichtig, gut ausgefertigte Anträge für die Zulassung von Pflanzenschutzmittel einzubringen. Dies kann nur geschehen, wenn die Gärtner: innen selbst und ihre Kulturberater: innen ausreichend Daten und Fakten an den Antragsteller liefern.

Voraussetzungen

Eine Notfallsituation liegt vor, wenn keine Indikationen zugelassener Pflanzenschutzmittel oder diese nicht im ausreichenden Ausmaß vorliegen, ein unvorhersehbares Auftreten bzw. nicht kontrollierbare Vermehrung eines Schadorganismus und keine vertretbaren alternativen Bekämpfungsmöglichkeiten gegeben sind. Weiters, muss es immer eine Betroffenheit von mehreren Gärtner: innen und mehreren Flächen geben. Außerdem wird ein Schadbild benötigt.

Daten und Fakten

Folgende Informationen sind für einen Antrag auf Zulassung unter anderem essenziell und sollten vom Gärtner bzw. der Gärtnerin zur Verfügung gestellt werden: welche Kultur ist betroffen, die vorgesehene Anwendung (Zeitraum), Informationen zur Wirkung und Pflanzenverträglichkeit, gibt es alternative Behandlungsmöglichkeiten und Rückstandsgehalte und warum genau das PSM gewünscht wird und wer die Kosten trägt. Weiters, wird eine ausführliche Begründung der Notfallsituation benötigt.

Beschränkungen

Eine Notfallzulassung hat eine Gültigkeit von längstens 120 Tagen. Jede Notfallzulassung ist mengen- und flächenmäßig unter Berücksichtigung der eingebrachten Angaben beschränkt. In bestimmten Fällen bestätigen die einzelnen Bundesländer die Notwendigkeit des Einsatzes des Pflanzenschutzmittels in ihrem Bundesland. Erfolgt keine Bestätigung, ist die Zulassung von der Zulassungsbehörde entsprechend einzugrenzen. Ebenfalls zu beachten ist, dass es trotzdem zu einer Ablehnung des Antrags kommen kann und die Kosten, welche sich auf ca. € 2.400 belaufen, bestehen bleiben. Wenn Sie einen Antrag auf Pflanzenschutzmittelzulassung anregen und stellen wollen und die Voraussetzungen (siehe oben, z.B. Betroffenheit mehrere Gärtner: innen) gegeben sind, dann füllen Sie bitte den Fragenkatalog (siehe LK-Wien Homepage) aus und wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
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Bei Verwendung von nicht zugelassener oder abgelaufener Pflanzenschutzmittel muss man mit hohen Kosten rechnen © iStock