15.09.2020 |
von Christian Emsenhuber, BSc
Aufbrauchsfristen bei Pflanzenschutzmittel beachten!
Heuer ist für einige häufig verwendete Pflanzenschutzmittel die Aufbrauchsfrist ausgelaufen. Ein Beispiel dafür sind Fungizide mit dem Wirkstoff Chlorthalonil (Alternil, Amistar Opti, Balear 720 SC, Bravo 500, etc.). Auch Rübenherbizide mit dem Wirkstoff Desmedipham (Belvedere Extra, Betanal Maxx Pro, etc.) dürfen nicht mehr angewendet werden.
Für weitere Planungen am Betrieb sind auch Produkte mit bald auslaufenden Aufbrauchsfristen von Bedeutung. Dies betrifft zum Beispiel alle Fungizide mit dem Wirkstoff Epoxiconazol (Adexar, Champion, Duett Ultra, Osiris, Rubric, etc.). Bis 30. Oktober 2020 können diese Produkte noch gekauft und bis 30. Oktober 2021 noch aufgebraucht werden. Für Produkte mit dem Wirkstoff Thiacloprid (z.B. Biscaya und Calypso) endet die Aufbrauchsfrist am 2. Februar 2021.
Es ist auch davon auszugehen, dass Produkte mit dem Wirkstoff Mancozeb (Ridomil Gold MZ, Dithane Neo Tec) nächstes Jahr eventuell nicht mehr verwendet werden dürfen. Eine endgültige Entscheidung ist noch ausständig.
Für weitere Planungen am Betrieb sind auch Produkte mit bald auslaufenden Aufbrauchsfristen von Bedeutung. Dies betrifft zum Beispiel alle Fungizide mit dem Wirkstoff Epoxiconazol (Adexar, Champion, Duett Ultra, Osiris, Rubric, etc.). Bis 30. Oktober 2020 können diese Produkte noch gekauft und bis 30. Oktober 2021 noch aufgebraucht werden. Für Produkte mit dem Wirkstoff Thiacloprid (z.B. Biscaya und Calypso) endet die Aufbrauchsfrist am 2. Februar 2021.
Es ist auch davon auszugehen, dass Produkte mit dem Wirkstoff Mancozeb (Ridomil Gold MZ, Dithane Neo Tec) nächstes Jahr eventuell nicht mehr verwendet werden dürfen. Eine endgültige Entscheidung ist noch ausständig.
Beachten Sie, dass oft Parallelimporte aber nicht die Originalprodukte auslaufen. Erkennbar ist das an der Registernummer. Originalprodukte haben als Ergänzung nach der vierstelligen Nummer eine Null. Parallelimporte haben jedoch eine fortlaufende Nummer. Beispielsweise haben die beiden auslaufenden Produkte von Adengo aus der beigefügten Liste die Nummern 3063-1 bzw. 3063-3. Es kann somit durchaus vorkommen, dass ein Originalprodukt über eine reguläre Zulassung verfügt und gleichzeitig ein Parallelimport nicht mehr angewendet werden darf.
Anbei befindet sich eine Zusammenstellung jener Produkte, die bereits ihre Zulassung verloren haben aber noch über eine aufrechte Aufbrauchsfrist verfügen. Produkte mit bereits erloschener Aufbrauchsfrist sind nicht enthalten.
Auf der Homepage des BAES können die auslaufenden Produkte ebenfalls abgerufen werden (https://psmregister.baes.gv.at/psmregister/) - in der Rubrik: Vordefinierte Suchabfragen/Beendete Zulassungen.
Anbei befindet sich eine Zusammenstellung jener Produkte, die bereits ihre Zulassung verloren haben aber noch über eine aufrechte Aufbrauchsfrist verfügen. Produkte mit bereits erloschener Aufbrauchsfrist sind nicht enthalten.
Auf der Homepage des BAES können die auslaufenden Produkte ebenfalls abgerufen werden (https://psmregister.baes.gv.at/psmregister/) - in der Rubrik: Vordefinierte Suchabfragen/Beendete Zulassungen.