Ausländerbeschäftigung
Kontingentplätze 2021
Ab 1. Jänner 2021 dürfen vom AMS Beschäftigungsbewilligungen für Saisonarbeitskräfte (max. Geltungsdauer bis zu 6 Monaten) erteilt werden, bei „Stammarbeitskräften“ (= Beschäftigung in den letzten drei Jahren in der LuF) bis zu 9 Monaten. Für Wien wurde laut Verordnungsentwurf ein Kontingent in der Höhe von 60 Plätzen festgelegt.
Infolge der beabsichtigten Umschichtung der Kontingente (mehr Saisonarbeitskräfte zu Lasten der Erntehelfer) stehen für die kurzfristige Beschäftigung von ausländischen ErntehelferInnen (max. Beschäftigungsdauer 6 Wochen) 3 Kontingentplätzte (ab 1. März) zur Verfügung. Zu den Saisonspitzen sind zeitlich begrenzte Überschreitungen um bis zu 20 % zulässig.
AusländerInnen, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind oder in den vorangegangenen fünf Jahren zumindest einmal im Rahmen von Kontingenten gemäß § 5 AuslBG erlaubt beschäftigt waren, sind bei der Erteilung der Beschäftigungsbewilligungen zu bevorzugen.
Infolge der beabsichtigten Umschichtung der Kontingente (mehr Saisonarbeitskräfte zu Lasten der Erntehelfer) stehen für die kurzfristige Beschäftigung von ausländischen ErntehelferInnen (max. Beschäftigungsdauer 6 Wochen) 3 Kontingentplätzte (ab 1. März) zur Verfügung. Zu den Saisonspitzen sind zeitlich begrenzte Überschreitungen um bis zu 20 % zulässig.
AusländerInnen, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind oder in den vorangegangenen fünf Jahren zumindest einmal im Rahmen von Kontingenten gemäß § 5 AuslBG erlaubt beschäftigt waren, sind bei der Erteilung der Beschäftigungsbewilligungen zu bevorzugen.