Ausländerbeschäftigung - Kontingentplätze für 2020
Ab 1. Jänner 2020 dürfen vom AMS Beschäftigungsbewilligungen für Saisonarbeitskräfte (max. Geltungsdauer bis zu 6 Monaten) erteilt werden, bei „Stammarbeitskräften“ (= Beschäftigung in den letzten drei Jahren in der LuF) bis zu 9 Monaten. Für Wien wurde ein Kontingent in der Höhe von 60 Plätzen festgelegt.
Infolge der beabsichtigten Umschichtung der Kontingente (mehr Saisonarbeitskräfte zu Lasten der Erntehelfer) stehen für die kurzfristige Beschäftigung von ausländischen ErntehelferInnen (max. Beschäftigungsdauer 6 Wochen) 3 Kontingentplätzte (ab 1. März) zur Verfügung. Zu den Saisonspitzen sind zeitlich begrenzte Überschreitungen um bis zu 20 % zulässig.
Infolge der beabsichtigten Umschichtung der Kontingente (mehr Saisonarbeitskräfte zu Lasten der Erntehelfer) stehen für die kurzfristige Beschäftigung von ausländischen ErntehelferInnen (max. Beschäftigungsdauer 6 Wochen) 3 Kontingentplätzte (ab 1. März) zur Verfügung. Zu den Saisonspitzen sind zeitlich begrenzte Überschreitungen um bis zu 20 % zulässig.