Auswahlverfahren Ländliche Entwicklung LE 14-20
Stichtage für Projekte der Ländlichen Entwicklung für 2019 stehen fest
Förderanträge für Projekte, die im Österreichischen Programm für die ländliche Entwicklung LE 14 – 20 eingereicht werden, müssen einem Auswahlverfahren unterzogen werden. Im Bundesland Wien sind im Jahr 2019 fünf Stichtage für ein Auswahlverfahren vorgesehen. Alle bis zu diesem Stichtagstermin vollständigen Förderanträge werden einer Bewertung mit Punktevergabe unterzogen. Liegt genügend Budget für Zuschüsse und AIK vor und erreicht das Förderprojekt genügend Punkte, dann wird der Antrag genehmigt.
Stichtage für Auswahlverfahren im Jahr 2019
- Do 28. Februar
- Di 30. April
- Fr 28. Juni
- Fr 27. September
- Fr 29. November
Für folgende Vorhabensarten:
- Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung (4.1.1)
- Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte (6.1.1)
- Diversifizierung zu nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten (6.4.1)
Für alle weiteren Vorhabensarten gemäß Sonderrichtlinie, für die die LK Wien als Bewilligungsstelle aufscheint (z.B. Forstmaßnahmen, Verarbeitung & Vermarktung) sind vier Stichtagstermine vorgesehen:
Ausgenommen davon sind alle Naturschutzmaßnahmen, für die eigene Stichtage und Auswahlverfahren bei der Wiener Umweltschutzabteilung MA 22 angeboten werden.
Für 2019 wurde festgelegt:
- Do 28. Februar
- Di 30. April
- Fr 28. Juni
- Fr 29. November
Ausgenommen davon sind alle Naturschutzmaßnahmen, für die eigene Stichtage und Auswahlverfahren bei der Wiener Umweltschutzabteilung MA 22 angeboten werden.
Für 2019 wurde festgelegt:
- Fr 26. April
- Fr 28. Juni
Die Förderprojekte werden durch ein bundesweit festgelegtes, eindeutiges, transparentes und objektives Bewertungsschema anhand von Auswahlkriterien mit einem Punktesystem qualitativ und quantitativ beurteilt. Die Beurteilung erfolgt grundsätzlich anhand der vorgelegten Unterlagen. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, ist die Erreichung einer bestimmten Mindestpunkteanzahl notwendig.
Es können nur jene Förderanträge für das Auswahlverfahren berücksichtigt werden, die bis zum Stichtag vollständig eingereicht sind. Die Auswahl erfolgt auf Basis des Budgets, das für den jeweiligen Auswahlblock zur Verfügung steht. Können die Förderanträge aus budgetären Gründen im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden, dann kommen sie automatisch in das nächste Verfahren. Können die Vorhaben dort wiederum nicht bewilligt werden, sind sie abzulehnen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Förderabteilung, Dipl.-Ing. Klaus Zambra, 01 587 95 28 DW 22 oder Sanja Frenzl DW 23.
Es können nur jene Förderanträge für das Auswahlverfahren berücksichtigt werden, die bis zum Stichtag vollständig eingereicht sind. Die Auswahl erfolgt auf Basis des Budgets, das für den jeweiligen Auswahlblock zur Verfügung steht. Können die Förderanträge aus budgetären Gründen im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden, dann kommen sie automatisch in das nächste Verfahren. Können die Vorhaben dort wiederum nicht bewilligt werden, sind sie abzulehnen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Förderabteilung, Dipl.-Ing. Klaus Zambra, 01 587 95 28 DW 22 oder Sanja Frenzl DW 23.