Ausweitung der Öffnungszeiten
Die infolge der Covid-Pandemie ausgeweiteten Möglichkeiten zur Ausschank im Weingarten sollten auch im heurigen Jahr zur Anwendung kommen. Ein diesbezüglicher Initiativantrag wurde bereits eingebracht und wird in der nächsten Sitzung des Landtages im März beschlossen.
Buschenschankgesetz
Bekanntermaßen darf der Buschenschank grundsätzlich gemäß Wiener Buschenschankgesetz außerhalb des Betriebsstandortes oder der sonstigen Betriebsflächen zwischen 15. April und 31. Oktober, nur am Freitag, Samstag, Sonntag und an Feiertagen in der Zeit zwischen 8 Uhr und 23 Uhr, auch an einem weiteren Standort, und zwar in einem Heurigengebiet gelegenen Wein- und Obstgarten, der zum landwirtschaftlichen Betrieb des Buschenschenkers gehört, ausschließlich im Freien auf einer 1.000 m² nicht übersteigenden Fläche ausgeübt werden.
Dem Buschenschenker ist dabei nur die Verabreichung der typischen Buschenschankspeisen gestattet. Eine solche Ausübung des Buschenschankes haben die Buschenschenker spätestens drei Wochen vor Beginn des Ausschankes beim Magistrat anzumelden.
Dem Buschenschenker ist dabei nur die Verabreichung der typischen Buschenschankspeisen gestattet. Eine solche Ausübung des Buschenschankes haben die Buschenschenker spätestens drei Wochen vor Beginn des Ausschankes beim Magistrat anzumelden.
Ausweitungen der Ausschankzeiten wegen Covid-Krise
Aufgrund der Auswirkungen der Covid-Krise ist insbesonders der Bereich des Buschenschankes mit erheblichen Einbußen konfrontiert. Zudem ist aufgrund der Pandemie auch weiter damit zu rechnen, dass die Wiener Bevölkerung die kommenden Frühlings- und Sommertage vermehrt innerhalb der Stadt verbringen wird - Erholungsgebiete, Plätze im Freien und gastronomisches Angebot unter freiem Himmel werden für die Wienerinnen und Wiener geradezu in diesem Zeitraum eine große Rolle spielen.
Anregung der LK Wien
In diesem Sinne wurden aufgrund einer Initiative der LK Wien im vergangenen Jahr die Ausschankzeiten im Weingarten auf sämtliche Wochentage bis zum Jahresende erweitert.
Die dafür erforderlichen Änderungen im Buschenschankgesetz waren allerdings bis zum Jahresende befristet.
Infolge der unveränderten Auswirkungen der Pandemie hat die Landwirtschaftskammer Wien bei der zuständigen Geschäftsgruppe der Stadt Wien eine neuerliche Ausweitung der Öffnungszeiten im Weingarten angeregt. Damit könnte auch eine wesentliche Unterstützungsmaßnahme und ein wichtiges Signal für den Weiner Weinbau gesetzt werden, ergänzt VP Norbert Walter.
Sobald entsprechende Beschlussfassungen erfolgen, wird Sie die Landwirtschaftskammer Wien ausführlich informieren.
Die dafür erforderlichen Änderungen im Buschenschankgesetz waren allerdings bis zum Jahresende befristet.
Infolge der unveränderten Auswirkungen der Pandemie hat die Landwirtschaftskammer Wien bei der zuständigen Geschäftsgruppe der Stadt Wien eine neuerliche Ausweitung der Öffnungszeiten im Weingarten angeregt. Damit könnte auch eine wesentliche Unterstützungsmaßnahme und ein wichtiges Signal für den Weiner Weinbau gesetzt werden, ergänzt VP Norbert Walter.
Sobald entsprechende Beschlussfassungen erfolgen, wird Sie die Landwirtschaftskammer Wien ausführlich informieren.