22.12.2016 |
von Mag. Christian Reindl
Bedenkliche Grundablösemodalitäten gefährden Wiener Landwirte existentiell
Eine für die Wiener Betriebe bzw. Grundstückseigentümer nachteilige Bindung der ASFINAG an die Grundstückseigentümer in Niederösterreich, die Grundeinlösen im Rahmen der Errichtung der S1 – Schnellstraße abhängig von den erhobenen Grundstückspreisen in Wien zu machen, verhindert aus Sicht der in Wien Betroffenen eine faire Grundsatzvereinbarung sowie erfolgreiche Einlöse-Gespräche mit Wiener Landwirten / Grundstückseigentümern. Unter diesem Aspekt ist das erstellte Grundsatzgutachten mit einem negativen Beigeschmack versehen.
Die S1 wird als vierspurige Schnellstraße geplant. Auf dem 11 km langen Teilstück zwischen Groß Enzersdorf und Süssenbrunn werden ca. 150 ha landwirtschaftliche Flächen zubetoniert. Mehrere hundert landwirtschaftliche Grundstücke werden durch den Bau dieser Straße angeschnitten, zerteilt oder verschwinden zur Gänze.
„Gerade in den letzten Monaten ist immer wieder von der Versiegelung von Grund und Boden in Österreich zu hören. Jeden Tag gehen mehrere Hektar landwirtschaftlichen Grundes unwiederbringlich verloren. Straßen-, Grünflächen und Ersatzpflanzungen nehmen einen erheblichen Anteil der verbrauchten Fläche dieses Projektes ein und werden der Landwirtschaft entzogen. Insofern ist der Bau der S1 eine Umweltsünde höchsten Ausmaßes“, prangerte KR Michael Niedermayer seinerzeit im UVP Verfahren an.
Nach der Erstellung des Grundsatzgutachtens wurde im Rahmen von Gesprächen zwischen der ASFINAG und der LK Wien bzw. des landwirtschaftlichen Casinos Donaustadt versucht, faire Grundregeln und Basispreise, aber auch Entschädigungsgrundsätze für die Bewirtschafter als Grundlage für die individuellen Einlöse-Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern zu vereinbaren. Nur mit marktüblichen Grundstückseinlösen ist eine Schadloshaltung oder eine Beschaffung von entsprechenden Ersatzflächen tatsächlich möglich. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Wiener Landwirtschaft von einer eher kleineren Betriebsstruktur geprägt ist. Das eigentlich nicht mehr vorhandene Flächenangebot für die Landwirtschaft ist ein maßgeblicher Faktor, dass Wiener Bauern einen Wettbewerbsnachteil haben, welcher bei der Entschädigung entsprechend berücksichtigt werden muss.
Dazu wurde seitens der der Wiener Bewirtschafter / Grundstückseigentümer der Standpunkt vertreten, dass es für die geringe Inanspruchnahme von Flächen in Wien im Rahmen der S 1 nur einen einheitlichen Grundstückspreis geben kann (seitens der ASFINAG wurde hier eine Abschleppung in 4 Zonen vorgeschlagen).
Die S1 wird als vierspurige Schnellstraße geplant. Auf dem 11 km langen Teilstück zwischen Groß Enzersdorf und Süssenbrunn werden ca. 150 ha landwirtschaftliche Flächen zubetoniert. Mehrere hundert landwirtschaftliche Grundstücke werden durch den Bau dieser Straße angeschnitten, zerteilt oder verschwinden zur Gänze.
„Gerade in den letzten Monaten ist immer wieder von der Versiegelung von Grund und Boden in Österreich zu hören. Jeden Tag gehen mehrere Hektar landwirtschaftlichen Grundes unwiederbringlich verloren. Straßen-, Grünflächen und Ersatzpflanzungen nehmen einen erheblichen Anteil der verbrauchten Fläche dieses Projektes ein und werden der Landwirtschaft entzogen. Insofern ist der Bau der S1 eine Umweltsünde höchsten Ausmaßes“, prangerte KR Michael Niedermayer seinerzeit im UVP Verfahren an.
Nach der Erstellung des Grundsatzgutachtens wurde im Rahmen von Gesprächen zwischen der ASFINAG und der LK Wien bzw. des landwirtschaftlichen Casinos Donaustadt versucht, faire Grundregeln und Basispreise, aber auch Entschädigungsgrundsätze für die Bewirtschafter als Grundlage für die individuellen Einlöse-Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern zu vereinbaren. Nur mit marktüblichen Grundstückseinlösen ist eine Schadloshaltung oder eine Beschaffung von entsprechenden Ersatzflächen tatsächlich möglich. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Wiener Landwirtschaft von einer eher kleineren Betriebsstruktur geprägt ist. Das eigentlich nicht mehr vorhandene Flächenangebot für die Landwirtschaft ist ein maßgeblicher Faktor, dass Wiener Bauern einen Wettbewerbsnachteil haben, welcher bei der Entschädigung entsprechend berücksichtigt werden muss.
Dazu wurde seitens der der Wiener Bewirtschafter / Grundstückseigentümer der Standpunkt vertreten, dass es für die geringe Inanspruchnahme von Flächen in Wien im Rahmen der S 1 nur einen einheitlichen Grundstückspreis geben kann (seitens der ASFINAG wurde hier eine Abschleppung in 4 Zonen vorgeschlagen).
Interne Preiszusage an NÖ Grundeigentümer verhindert faire Verhandlungen
Die zahlreichen Gespräche und der umfangreiche Schriftverkehr mit der ASFINAG wurden aber vergebens geführt. Eine intern verbindliche Zusage, die Ablösehöhe für die Grundstücke in den angrenzenden Katastralgemeinden Aderklaa und Raasdorf abhängig von den Wiener Preisen zu machen (die Verkehrswerte in diesen Gemeinden werden mit einem 15 %-igen Abschlag von dem für den Wiener Verkehrswert ermittelten Grundstücken auf Wiener Gemeindegebiet angenommen), haben zu Auffassungsunterschieden geführt und erfolgreiche Verhandlungen unmöglich gemacht. In Anbetracht des großen Flächenbedarfs in den niederösterreichischen Gemeinden hat diese (konzerninterne) selbst auferlegte Bindung zu einer „Knebelung“ bei den Verhandlungen mit den Wiener Grundstückseigentümern geführt.
Trotz zahlreicher nachgereichter Kaufpreisfälle, dem Vorbringen von schlüssigen Argumenten und konstruktiven Ideen, getätigten Hinweisen auf die Beeinträchtigung der Lebens- und Arbeitsqualität der Landwirte sowie deinem Hinweis auf die Grundwasserproblematik und der notwendigen Aufrechterhaltung eines Feldwegenetzes war die ASFINAG nicht bereit, von ihrem Gutachten entsprechend abzugehen bzw. dieses auf den auf den Wiener Flächen tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.
Trotz zahlreicher nachgereichter Kaufpreisfälle, dem Vorbringen von schlüssigen Argumenten und konstruktiven Ideen, getätigten Hinweisen auf die Beeinträchtigung der Lebens- und Arbeitsqualität der Landwirte sowie deinem Hinweis auf die Grundwasserproblematik und der notwendigen Aufrechterhaltung eines Feldwegenetzes war die ASFINAG nicht bereit, von ihrem Gutachten entsprechend abzugehen bzw. dieses auf den auf den Wiener Flächen tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.
Grundsatzvereinbarung gescheitert
In einer Stellungnahme hat die LK Wien diese bedenkliche Vorgehensweise massiv kritisiert und bedauert, dass die Wiener Landwirte / Grundstückseigentümer die Leidtragenden dieser voreiligen Zusage an die Niederösterreichischen Landwirte / Grundstückseigentümer sind. Um die Kosten des Gesamtprojektes für die ASFINAG überschaubar zu halten, müssen die Wiener Grundeigentümer die Nachteile dieser Zusage tragen. Der Forderung, die Grundstückspreise in Wien isoliert und unabhängig von der Zusage an die NÖ Grundstückseigentümer (15 % weniger als die Wiener Flächen) zu bewerten, wurde leider nicht nachgekommen.
Trotz Intervention des landwirtschaftlichen Casinos über Nachverhandlungen werden seitens der ASFINAG keine weiteren Gespräche über das Grundsatzgutachten geführt.
Somit liegt es bei jedem Grundstückseigentümer, im Rahmen der individuellen Einlöse-Verhandlungen das aus Sicht der LK Wien äußerst fragwürdige Angebot anzunehmen.
Trotz Intervention des landwirtschaftlichen Casinos über Nachverhandlungen werden seitens der ASFINAG keine weiteren Gespräche über das Grundsatzgutachten geführt.
Somit liegt es bei jedem Grundstückseigentümer, im Rahmen der individuellen Einlöse-Verhandlungen das aus Sicht der LK Wien äußerst fragwürdige Angebot anzunehmen.