Bei nassem Herbstwetter sicher auf den Straßen unterwegs
Landwirtschaftliche Fahrzeuge werden von anderen Verkehrsteilnehmern meist folgendermaßen beschrieben: Sie sind groß, langsam, schwer zu überholen und speziell Erntemaschinen wirken für manche sogar bedrohlich.
- Der Autofahrer, der unter Zeitdruck hinter einer Maschine nachfährt, nicht überholen kann und sich über die langsame Fahrt ärgert.
- Die Fußgängerin in der Ortschaft, die mit dem Kinderwagen am Gehsteig Angst hat, wenn ein großer 50 km/h Traktor mit Anhänger oder eine große Erntemaschine knapp an ihr vorbeibraust.
- Der Autofahrer, der hinter einem nach rechts blinkendem Mähdrescher nachfährt und nicht abschätzen kann, dass dieser bei einem Abbiegemanöver sehr weit ausschert.
Was können wir zu einem besseren Klima auf unseren Straßen beitragen?
- Das Fahrzeug muss in jedem Fall technisch und verkehrsrechtlich in Ordnung sein. Blinker und Leuchten, die nicht funktionieren oder Überbreiten die nicht ersichtlich sind, sind unnötige Herausforderungen für die anderen Verkehrsteilnehmer und nebenbei auch noch strafbar.
- Ist das Fahrzeug mit eingeschränkter Zulassung (Routengenehmigung) unterwegs, sind die Vorschriften des Routengenehmigungsbescheides, wie z.B. der Einsatz eines Begleitfahrzeuges, unbedingt einzuhalten.
- Geschwindigkeit im Ortsgebiet: Große und schnelle Traktoren werden von Fußgängern und Anrainern im Ortsgebiet als störend und bedrohlich empfunden. Bereits mit einer Reduktion der Geschwindigkeit von 50 km/h auf 40 km/h ist von der Empfindung eines Fußgängers und speziell auch von der Geräuschentwicklung der Stollenbereifung viel getan.
- Speziell bei Arbeiten wo immer wieder die gleichen Straßenzüge befahren werden, wie z.B. bei der Gülleausbringung, Silomais- oder Rübenernte, können durch richtige Routenplanung Anrainerbeschwerden vermieden werden. Oft ist es auch möglich gefährliche Kreuzungen, Ausfahrten, typische Verkehrsknotenpunkte im Berufsverkehr oder ähnliche Gefahren zu vermeiden. Nicht immer ist der kürzeste Weg auch der Beste.
- Wird die Fahrbahn durch landwirtschaftliche Fahrzeuge verschmutzt, so muss diese umgehend gereinigt werden.
- Riskante Überholmanöver steigen, je länger die Kolonne hinter einem Fahrzeug ist. Plötzlich wird nicht nur der Mähdrescher überholt, sondern es fangen auch die Überholmanöver in der Kolonne an. Ein kurzer Ausflug z.B. in eine Bushaltestelle kann gefährliche Szenen verhindern und wird von vielen Autofahrern sehr geschätzt.
- Liegen Rüben, Getreide, Maissilage oder Hackschnitzel auf der Straße, dauert es meist auch nicht mehr lange, bis die Polizei eingreift. Verlorene Ladung stellt ein hohes Unfallrisiko dar, ist strafbar und wird auch mit einem Punkt im Führerscheinvormerksystem geahndet.
Kennzeichnung von Anbaugeräten
Bei seitlichem Geräteüberstand bzw. einer Breite über 2,55 Meter sind vorne und hinten reflektierende Warnmarkierungen anzubringen. Ab einer Länge des Anbaugerätes von 1,5 Metern sind eine Langgutfuhrtafel oder zwei reflektierende Warnmarkierungen anzubringen. Werden die Beleuchtung und der Blinker des Zugfahrzeuges durch das Gerät verdeckt, so ist eine Ersatzbeleuchtung auch bei Tag anzubringen. Weiters ist eine Zusatzbeleuchtung bei Dunkelheit und schlechter Sicht vorgeschrieben, wenn das Gerät mehr als 40 cm über die Beleuchtung des Zugfahrzeuges hinausragt. Bei einer Gesamtlänge des Gespannes aus Traktor und Anbaugerät von mehr als 6 Metern sind seitlich orange Rückstrahler (Katzenaugen) zu montieren. Ab einer Außenbreite von 2,60 Metern und einem Geräteüberstand von 2,50 Metern nach vorne oder hinten ist es erlaubt (jedoch nicht vorgeschrieben) ein gelbrotes Drehlicht zu verwenden.
Ladungssicherung Schüttgüter
Technik-Check: Korrekte Ausstattung von Landmaschinen im Straßenverkehr
Gemeinsam mit dem LK-Mitarbeiter besprechen Sie Ihre Traktoren, Anbaugeräte und Anhänger auf Straßentauglichkeit durch. Vorgeschriebene Kennzeichnungen, Einhaltung von Breiten, Gewichten und Geschwindigkeiten werden erläutert.
Kosten: 30 Euro plus 30 Euro Hofpauschale
Anmeldungen unter der Tel.-Nr.: 05/0259-25310 oder der E-Mail: landtechnik@lk-noe.at.