Bereichsausschuss für Rechts-, Steuer und Sozialpolitik
Unter der Leitung der neuen
Vorsitzenden KR Ulrike Jezik-
Osterbauer standen viele interessenpolitische
Themen auf
der Tagesordnung.
Der Agrarstrukturelle Entwicklungsplan (AgSTEP) ist ein wichtiges Raumordnungsinstrument der Wiener Stadtplanung. Er ist ein Bestandteil des STEP (Stadtentwicklungsplan). Im AgSTEP sollen Flächen abgegrenzt werden, die vorrangig der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten sind. Entsprechende Maßnahmen und Leitziele sollen diese Vorrangflächen für die landwirtschaftliche Produktion sichern und erhalten.
Alle 10 Jahre werden die Flächen, Ziele und Maßnahmen evaluiert und in den neuen STEP (2035) der Stadt Wien integriert. Derzeit wird wieder an einer Überarbeitung des AgSTEP gearbeitet. Ziel ist bei prozentueller Betrachtung die Erhaltung des Anteils der landwirtschaftlichen Vorrangfläche an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche. Die fachliche Arbeitsgruppe hat ihre Tätigkeiten beendet und einen internen vorläufigen Endbericht erstellt, der noch der politischen Genehmigung und Freigabe bedarf.
Der Agrarstrukturelle Entwicklungsplan (AgSTEP) ist ein wichtiges Raumordnungsinstrument der Wiener Stadtplanung. Er ist ein Bestandteil des STEP (Stadtentwicklungsplan). Im AgSTEP sollen Flächen abgegrenzt werden, die vorrangig der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten sind. Entsprechende Maßnahmen und Leitziele sollen diese Vorrangflächen für die landwirtschaftliche Produktion sichern und erhalten.
Alle 10 Jahre werden die Flächen, Ziele und Maßnahmen evaluiert und in den neuen STEP (2035) der Stadt Wien integriert. Derzeit wird wieder an einer Überarbeitung des AgSTEP gearbeitet. Ziel ist bei prozentueller Betrachtung die Erhaltung des Anteils der landwirtschaftlichen Vorrangfläche an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche. Die fachliche Arbeitsgruppe hat ihre Tätigkeiten beendet und einen internen vorläufigen Endbericht erstellt, der noch der politischen Genehmigung und Freigabe bedarf.
Überarbeitung des Einheitswertsystems
In drei weiteren Schritten
soll das Einheitswertsystem in
den nächsten Jahren vereinfacht
und adaptiert werden.
In einem ersten Schritt geht es
um die bevorstehende Hauptfeststellung
2023 (Bewertungsgesetz).
Die Umsetzung erfolgt
durch ein einfaches und unbürokratisches
Verfahren, bei
dem die Betriebe nicht vom Finanzamt
kontaktiert werden
müssen und keine Unterlagen
übermitteln brauchen. Die
Grundlagen der letzten Hauptfeststellung
von 2014 bleiben
in den meisten Punkten bestehen.
Im Gesetz wurde festgelegt,
dass die Einheitswerte
nur bezüglich klimatischer Kriterien
und auf Grund des Einflusses
der jeweiligen Betriebsgröße
adaptiert werden. Dazu
soll ein Temperatur-/ Niederschlagsindex
der 30-Jahresperiode
von 1991 bis 2020 herangezogen
werden.
Wiener Sonnenstromoffensive
Die Stadt Wien plant den
Ausbau der Leistung und Versorgung
durch Sonnenstrom
aus und nutzt dabei alle urbanen
Flächen („Wiener Sonnenstromoffensive“).
Das Ziel: Steigerung
der Leistung mittels
Photovoltaik (PV) im Stadtgebiet
von 50 MWp (Anfang
2021) bis 2025 auf 250 MWp
und bis 2030 auf 800 MWp.
Dieses Ziel wird mit der ausschließlichen Inanspruchnahme von verbauten (versiegelten) Flächen und/oder Dachflächen nicht erreichbar sein. Urbane Freilandflächen müssen ebenfalls zur Umsetzung des Zieles herangezogen werden. Pro Jahr müsste die Fläche von 90-100 Fußballfeldern in PV-Anlagen errichtet werden. Aus Sicht des Ausschusses darf die Strom- oder Energieproduktion nicht zu Lasten der Lebensmittelproduktion gehen. Die landwirtschaftlichen Vorranggebiete im AgSTEP dürfen nicht angegriffen werden. Falls eine luf. Freifläche in Frage kommen sollte, dann dürfen nur Agri PV Anlagen errichtet werden, sprich die Fläche muss weiterhin (überwiegend) landwirtschaftlich genutzt werden können (von aktiven Landwirten). Auch wäre bei der Errichtung von Agri PV Anlagen die Bodenqualität zu berücksichtigen: qualitativ hochwertige agrarisch Böden sollen weder mit Agri PV Anlagen noch auf sonstige Arten verbaut/versiegelt werden. Wichtig wäre hier, wie bei der Bebauung von landwirtschaftlichen Flächen, die Voraussetzung eines Agrarischen Gutachtens.
Dieses Ziel wird mit der ausschließlichen Inanspruchnahme von verbauten (versiegelten) Flächen und/oder Dachflächen nicht erreichbar sein. Urbane Freilandflächen müssen ebenfalls zur Umsetzung des Zieles herangezogen werden. Pro Jahr müsste die Fläche von 90-100 Fußballfeldern in PV-Anlagen errichtet werden. Aus Sicht des Ausschusses darf die Strom- oder Energieproduktion nicht zu Lasten der Lebensmittelproduktion gehen. Die landwirtschaftlichen Vorranggebiete im AgSTEP dürfen nicht angegriffen werden. Falls eine luf. Freifläche in Frage kommen sollte, dann dürfen nur Agri PV Anlagen errichtet werden, sprich die Fläche muss weiterhin (überwiegend) landwirtschaftlich genutzt werden können (von aktiven Landwirten). Auch wäre bei der Errichtung von Agri PV Anlagen die Bodenqualität zu berücksichtigen: qualitativ hochwertige agrarisch Böden sollen weder mit Agri PV Anlagen noch auf sonstige Arten verbaut/versiegelt werden. Wichtig wäre hier, wie bei der Bebauung von landwirtschaftlichen Flächen, die Voraussetzung eines Agrarischen Gutachtens.
Arbeitsmarktsituation 2023
Der Arbeitskräftemangel in
der LuF wurde thematisiert.
Nach Intervention der LK
Wien konnte eine Ausweitung
bei den zeitlich begrenzten
Überschreitungen zu den Saisonspitzen
erreicht werden. In
den Saisonspitzen (Mai bis September)
waren Überschreitungen
des Kontingentes um 30 %
zulässig. Auch die Kontingente
wurden aktuell erhöht!
Die Dynamisierung des Saisonier
Modells sollte zu mehr registrierten
Stammarbeitskräften
führen. Mit der neuen Rot-
Weiß-Rot – Karte soll langjährig
als Saisoniers beschäftigten
Mitarbeitern in den Branchen
Landwirtschaft und Tourismus
die Möglichkeit eröffnet werden,
in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis
zu wechseln.