03.02.2015 |
von Ing. Philipp Prock
Bewirtschafterwechsel erforderlich?
Unverzügliche Meldung an AMA
Ab dem Antragsjahr 2015 steht
der Mehrfachantrag Flächen
nur mehr als grafischer Onlineantrag
zur Verfügung.
Diese Änderung (Wegfall des bisherigen Papierantrages) bringt auch organisatorische Änderungen bei der Bekanntgabe einer Betriebsneuanlage bzw. eines Bewirtschafterwechsels mit sich. Bis dato war es möglich gemeinsam bei der Abgabe des Mehrfachantrages auch eine Betriebsneuanlage bzw. einen Bewirtschafterwechsel durchzuführen.
Aufgrund des grafischen Onlineantrages und somit notwendiger Bearbeitungszeiten in der Agrarmarkt Austria ist die Neuanlage eines Betriebes bzw. der Wechsel des Bewirtschafters mindestens zwei Wochen vor der geplanten Mehrfachantragstellung notwendig. Diese sind nach wie vor nur über die Landwirtschaftskammer Wien durchführbar.
Diese Änderung (Wegfall des bisherigen Papierantrages) bringt auch organisatorische Änderungen bei der Bekanntgabe einer Betriebsneuanlage bzw. eines Bewirtschafterwechsels mit sich. Bis dato war es möglich gemeinsam bei der Abgabe des Mehrfachantrages auch eine Betriebsneuanlage bzw. einen Bewirtschafterwechsel durchzuführen.
Aufgrund des grafischen Onlineantrages und somit notwendiger Bearbeitungszeiten in der Agrarmarkt Austria ist die Neuanlage eines Betriebes bzw. der Wechsel des Bewirtschafters mindestens zwei Wochen vor der geplanten Mehrfachantragstellung notwendig. Diese sind nach wie vor nur über die Landwirtschaftskammer Wien durchführbar.