Bio Flächen Kennzeichnung
Basierend auf Artikel 28 der
EU-Bio-Verordnung sind Bio-
Betriebe dazu verpflichtet, die
Bewirtschafter benachbarter
konventioneller Ackerflächen
oder Dauerkulturflächen darüber
zu informieren, dass sie
ihre Flächen biologisch bewirtschaften.
Damit soll Vorsorge
getroffen werden, das konventionell
wirtschaftende Feldstücknachbarn
bei der Ausbringung
von Betriebsmitteln,
insbesondere chemisch synthetischer
Pflanzenschutzmittel,
zusätzliche Vorsicht walten
lassen.
Um Bio-Betriebe bei der Erfüllung dieser Informationspflicht zu unterstützen, wurden seitens des BML über den INSPIRE Agraratlas unter https://agraratlas.inspire.gv.at die ÖPUL Bio Schläge des Vorjahres MFAs in Form eines Kartenlayers zur Verfügung gestellt. Der Kartenlayer „ÖPUL Bio-Schläge“ stellt ÖPUL-Biofl ächen im INSPIRE Agraratlas rot schraffiert dar und ist erst wie die INVEKOS Schläge bei höherer Zoom Stufe (ungefähr reinzoomen auf Gemeindeebene) einblendbar. Die ÖPUL Bio Schläge werden in nächster Zeit auch im Geomedia Smart Client (GSC) der AMA als eigener Layer einblendbar sein.
Damit ist für den Großteil der Mehrfachanatragstellenden Bio-Betriebe die Informationspflicht erfüllt. Das Nachweisdokument ist hierbei die ÖPUL Beilage des MFA. Alle Bio-Betriebe, welche nicht an der ÖPUL-Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“ teilnehmen bzw. im Antragsjahr 2022 noch nicht daran teilgenommen haben, haben die Informationspflicht mündlich, schriftlich, mittels Feldtafel oder via öffentlicher Bekanntgabe vorzunehmen und entsprechend zu dokumentieren.
Um Bio-Betriebe bei der Erfüllung dieser Informationspflicht zu unterstützen, wurden seitens des BML über den INSPIRE Agraratlas unter https://agraratlas.inspire.gv.at die ÖPUL Bio Schläge des Vorjahres MFAs in Form eines Kartenlayers zur Verfügung gestellt. Der Kartenlayer „ÖPUL Bio-Schläge“ stellt ÖPUL-Biofl ächen im INSPIRE Agraratlas rot schraffiert dar und ist erst wie die INVEKOS Schläge bei höherer Zoom Stufe (ungefähr reinzoomen auf Gemeindeebene) einblendbar. Die ÖPUL Bio Schläge werden in nächster Zeit auch im Geomedia Smart Client (GSC) der AMA als eigener Layer einblendbar sein.
Damit ist für den Großteil der Mehrfachanatragstellenden Bio-Betriebe die Informationspflicht erfüllt. Das Nachweisdokument ist hierbei die ÖPUL Beilage des MFA. Alle Bio-Betriebe, welche nicht an der ÖPUL-Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“ teilnehmen bzw. im Antragsjahr 2022 noch nicht daran teilgenommen haben, haben die Informationspflicht mündlich, schriftlich, mittels Feldtafel oder via öffentlicher Bekanntgabe vorzunehmen und entsprechend zu dokumentieren.