Bodennahe Gülleausbringung – Güllemenge rechtzeitig geltend machen
Die potenziell anspruchsberechtigten Betriebe (förderfähige Menge von 50 m³/ha zwischen 16. Mai 2021 und 15. Mai 2022 noch nicht ausgeschöpft) werden Ende November 2022 von der AMA über die Nachbeantragungsmöglichkeit per Brief informiert.
Die Nachmeldung erfolgt online mittels Korrektur zum MFA 2022, indem die im Zeitraum 15. Mai 2022 bis 29. November 2022 am Betrieb bodennah ausgebrachte Menge zur bereits beantragten Menge zu addieren ist (Hochladen von Aufzeichnungen beachten!). Die Auszahlung erfolgt im April 2023.