Bodenprobenziehung - Empfehlung ab 1. Jänner 2022
Bodenproben sind ein wichtiges Instrument für die Düngeplanung. Regelmäßige Bodenuntersuchungen (zumindest alle fünf bis sechs Jahre) geben Aufschluss über die aktuelle Situation verschiedenster Parameter im Boden (pH-Wert, Nährstoffgehalte etc.) und die Entwicklung dieser im Laufe der Jahre.
Aus diesem Grund sind im neuen ÖPUL 2023, nach derzeitigem Entwurf, auch wieder verpflichtende Bodenproben für die Maßnahmen „Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker“ und „Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland“ (derzeit „Vorbeugender Grundwasserschutz auf Grünlandflächen“) geplant.
Vorbehaltlich der Genehmigung des ÖPUL 2023-Entwurfs sind für diese Maßnahmen Bodenproben ab dem 1. Jänner 2022 anrechenbar.
Alle Betriebe, die in der kommenden Förderperiode an diesen Maßnahmen teilnehmen möchten, wird aus diesem Grund eine Bodenprobenziehung erst ab dem 1. Jänner 2022 empfohlen. Bodenproben aus dem Jahr 2021 können dafür nach derzeitigem Stand nicht berücksichtigt werden.
Informationen zu Bodenprobenziehungen erhalten Sie bei der Boden.Wasser.Schutz.Beratung unter 050/6902-1426 oder auf www.bwsb.at.