CBD ist kein Suchtstoff
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer aktuellen Entscheidung den Wirkstoff Cannabidiol (CBD) nicht als Suchtstoff eingestuft und ermöglicht somit weiterhin die Vermarktung.
Der EuGH hat in seinem Urteil (C‑663/18) entschieden, dass ein Mitgliedstaat der Europäischen Union die Vermarktung von einem in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestelltem Cannabidiol nicht verbieten darf, auch wenn es aus der gesamten Cannabis-sativa-Pflanze und nicht nur aus ihren Fasern und Samen gewonnen wurde. Jedoch mit dem Vorbehalt, dass ein solches Verbot, wenn es den Schutz der öffentlichen Gesundheit zum Ziel hat, gerechtfertigt sein kann.
Das Verbot darf jedoch nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist.
Dadurch hat der EuGH dem Vorhaben der EU-Kommission vorerst einen Strich durch die Rechnung gemacht CBD als Suchtstoff einzuordnen und somit zu verbieten.
Das Verbot darf jedoch nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist.
Dadurch hat der EuGH dem Vorhaben der EU-Kommission vorerst einen Strich durch die Rechnung gemacht CBD als Suchtstoff einzuordnen und somit zu verbieten.