Covid-19 Update
Ab 7. Dezember 2020 gelten neue Regelungen. Es kommt zu behutsamen Öffnungsschritten.
Ausnahmen:
- Abholung von Speisen und Getränken ist zwischen 6 und 19 Uhr erlaubt
- Lieferservice ohne zeitliche Einschränkung ist erlaubt
- Es dürfen aber keine offenen alkoholischen Getränke per Abholung verkauft werden. Das betrifft zB Punsch/Glühwein in „to-go Bechern“. Ausgenommen sind Betriebe in folgenden Einrichtungen unter bestimmten Auflagen: Kranken- und Kuranstalten, Alten-, Pflege- und Behindertenheimen, Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche, Betriebe, Beherbergungsbetriebe, öffentliche Verkehrsmittel.
Weitere Maßnahmen
- Ab 7. Dezember wird die Ausgangssperre auf die Zeit zwischen 20 und 6 Uhr beschränkt. Oberstes Ziel bleibt aber weiterhin, Kontakte zu vermeiden. Private Treffen werden daher eingeschränkt wieder möglich und werden mit einem weiteren Haushalt erlaubt.
- Wie geplant dürfen Handel, körpernahe Dienstleister, Museen und Bibliotheken ab 7. Dezember 2020 unter Einhaltung höchster Sicherheitsmaßnahmen öffnen.
- Die Benützung von Seil- und Zahnradbahnen für Freizeitzwecke ist ab 24. Dezember zulässig, somit können die Schigebiete geöffnet werden und stehen für Tagesausflüge zur Verfügung.
- In geschlossenen Gondeln oder Kabinen ist jedoch eine Kapazitätsbeschränkung von 50% vorgesehen.
- Das Betretungsverbot von Freizeiteinrichtungen bleibt aufrecht. Tierparks können ab 24. Dezember im Außenbereich wieder öffnen.
Veranstaltungen
Zusammenkünfte und Unternehmungen sind weiterhin untersagt.
- Dazu zählen ua kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Hochzeitsfeiern, Geburtstagsfeiern, Jubiläumsfeiern, Filmvorführungen, Fahrten mit Reisebussen oder Ausflugsschiffen zu touristischen Zwecken, Ausstellungen, Kongresse, Fach- und Publikumsmessen und Gelegenheitsmärkte (Adventmärkte).
- Ausgenommen sind berufliche Zusammenkünfte, wenn diese unbedingt erforderlich sind sowie Begräbnisse mit höchstens 50 Personen.
- Die Hochzeit im Standesamt ist nur in Ausnahmefällen möglich – Hochzeitsfeiern sind jedenfalls untersagt.