Der Bio-Kontrollkosten-Zuschuss
Wichtige Änderungen!
Aufgrund einer neuen Verordnung des Europäischen Parlaments kommt es zu geringfügigen Änderungen der Vorhabensart „Teilnahme an Lebensmittelqualitätsregelungen“ im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 – 2020. Dies betrifft unter anderem den Bio-Kontrollzuschuss.
Bisher war es möglich den Zuschuss für förderbare Kosten, die nach Antragsstellung angefallen sind innerhalb des Programmzeitraums für höchstens 5 Jahre zu beantragen. Geändert wurde nun, dass die maximalen 5 Jahre um die Jahre reduziert werden müssen, die zwischen erstmaliger Teilnahme und der Antragsstellung liegen.
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Beispiel neue Regelung:
Alle bis zum 01.01.2018 eingereichten Förderungsanträge sind von dieser Änderung nicht betroffen.
Der Förderungsantrag und zusätzliche Informationen, wie die Ausfüllhilfe, können von der AMA Homepage, www.ama.at unter Fachliche Informationen/LE-Projektförderung/14–20/Vorhabensart 3.1.1/ heruntergeladen werden.
Als förderfähige Kosten können nur jene Kosten angerechnet werden, die nach Genehmigung des Förderantrags entstanden sind.
Die Anträge sind direkt an die Agrarmarkt Austria, LE-Projektförderung, Dresdner Strasse 70, 1200 Wien per Post bzw. per Fax unter 01/33151-6608 zu senden.
Der Förderungsantrag und zusätzliche Informationen, wie die Ausfüllhilfe, können von der AMA Homepage, www.ama.at unter Fachliche Informationen/LE-Projektförderung/14–20/Vorhabensart 3.1.1/ heruntergeladen werden.
Als förderfähige Kosten können nur jene Kosten angerechnet werden, die nach Genehmigung des Förderantrags entstanden sind.
Die Anträge sind direkt an die Agrarmarkt Austria, LE-Projektförderung, Dresdner Strasse 70, 1200 Wien per Post bzw. per Fax unter 01/33151-6608 zu senden.