Die Bio-Betriebe brauchen endlich Planbarkeit
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Die biologische Landwirtschaft in Österreich ist eine Erfolgsgeschichte. Österreichs Agrarpolitik und ihr Schwerpunkt auf Agrarumweltprogrammen hat einen maßgeblichen Anteil an dieser positiven Entwicklung. Jährlich fördert das BMLRT im Rahmen des Programms zur ländlichen Entwicklung die biologische Wirtschaftsweise mit verschiedenen Maßnahmen, insbesondere im Rahmen des Agrarumweltprogramms (ÖPUL). 194 Mio. Euro kommen so für die biologische Wirtschaftsweise und kombinierbare Maßnahmen auf die heimischen Biobetriebe.
Der Trend zu biologischer Produktion hält an: Der Anteil an Bio-Flächen beträgt 2019 ca. 26% der landwirtschaftlich genutzten Flächen, Tendenz steigend. Über 24.000 Betriebe produzieren biologische Lebensmittel in höchster Qualität. Um die Erfolgsgeschichte fortzuführen, braucht es verlässliche Rahmenbedingungen und eine Entwicklung im Einklang mit der Marktentwicklung.
Die EU gibt in ihrem Green Deal und in der Farm-to-fork-Strategie ambitionierte Ziele vor. So soll in den nächsten Jahren EU-weit ein Bioanteil von 25% erreicht werden. Gleichzeitig wird seit Jahren eine neue EU-Bioverordnung diskutiert. Sie sollte 2021 in Kraft treten, weil aber noch viele Durchführungsrechtsakte ausständig sind, wurde das Inkrafttreten auf 2022 verschoben. Der Sektor wird bei der Umsetzung erheblichen An-passungsbedarf haben, insbesondere in der Tierhaltung.
Zeitgleich hat die EU-Kommission 2017 ein Audit zur Umsetzung der EU-Verordnung in Österreich durchgeführt (Bio-Audit 2017). Sie hat dabei verschiedene Kritikpunkte festgehalten und offiziell mitgeteilt. Es geht dabei vor allem um Anforderungen im Hinblick auf Tierhaltung, Weide und Auslauf. Die bisherigen Gespräche mit der EU-Kommission brachten keine Einigung. Der Republik werden in mehreren parallelen Verfahren schwerwiegende, auch finanzielle Sanktionen angedroht.
Der Trend zu biologischer Produktion hält an: Der Anteil an Bio-Flächen beträgt 2019 ca. 26% der landwirtschaftlich genutzten Flächen, Tendenz steigend. Über 24.000 Betriebe produzieren biologische Lebensmittel in höchster Qualität. Um die Erfolgsgeschichte fortzuführen, braucht es verlässliche Rahmenbedingungen und eine Entwicklung im Einklang mit der Marktentwicklung.
Die EU gibt in ihrem Green Deal und in der Farm-to-fork-Strategie ambitionierte Ziele vor. So soll in den nächsten Jahren EU-weit ein Bioanteil von 25% erreicht werden. Gleichzeitig wird seit Jahren eine neue EU-Bioverordnung diskutiert. Sie sollte 2021 in Kraft treten, weil aber noch viele Durchführungsrechtsakte ausständig sind, wurde das Inkrafttreten auf 2022 verschoben. Der Sektor wird bei der Umsetzung erheblichen An-passungsbedarf haben, insbesondere in der Tierhaltung.
Zeitgleich hat die EU-Kommission 2017 ein Audit zur Umsetzung der EU-Verordnung in Österreich durchgeführt (Bio-Audit 2017). Sie hat dabei verschiedene Kritikpunkte festgehalten und offiziell mitgeteilt. Es geht dabei vor allem um Anforderungen im Hinblick auf Tierhaltung, Weide und Auslauf. Die bisherigen Gespräche mit der EU-Kommission brachten keine Einigung. Der Republik werden in mehreren parallelen Verfahren schwerwiegende, auch finanzielle Sanktionen angedroht.
Stabilität für Bio-Bauern gefordert
Ziel der Landwirtschaftskammer ist es primär, die Praxisanliegen der Bio-Bäuerinnen und -Bauern einzubringen, die Bio-Landwirtschaft weiterzuentwickeln und damit Zukunftsperspektiven im Biolandbau zu bieten. Möglichst viele Betriebe sollen auch weiterhin die Chance haben, biologisch zu wirtschaften oder neu in die Bio-Landwirtschaft einzusteigen.
Die laufenden Verfahren des EU-Bio-Audits stellen seit Beginn eine enorme Herausforderung für den gesamten Bio-Sektor dar. Nach intensiven Gesprächen und langwierigen Verhandlungen konnten für das Jahr 2020 Übergangsregelungen gefunden werden, das betrifft insbesondere den herausfordernden Bereich Weide. Seit dem Jahr 2020 muss jeder Bio-Betrieb, der Rinder, Schafe, Ziegen oder Pferde hält, den Tieren Zugang zur Weide ermöglichen. Die in Österreich bis dorthin angewandten Ausnahmegründe wie schlechte Erreichbarkeit, Querung von Straßen oder fehlende Weideflächen sind aus Sicht der EU-Kommission nicht zulässig. Zur Umsetzung konnte bei der Kommission ein Übergangsjahr erzielt werden. Als Mindestanforderung zur Umsetzung der Weidevorgabe wurde festgelegt, dass jeder tierhaltende Bio-Betrieb mindestens 1 GVE/ha weidefähige Fläche oder zumindest 50% des Tierbestandes weiden muss. Die Europäische Kommission fordert für 2021, dass Österreich weitere Schritte setzt und dass jedes Tier geweidet wird.
Die laufenden Verfahren des EU-Bio-Audits stellen seit Beginn eine enorme Herausforderung für den gesamten Bio-Sektor dar. Nach intensiven Gesprächen und langwierigen Verhandlungen konnten für das Jahr 2020 Übergangsregelungen gefunden werden, das betrifft insbesondere den herausfordernden Bereich Weide. Seit dem Jahr 2020 muss jeder Bio-Betrieb, der Rinder, Schafe, Ziegen oder Pferde hält, den Tieren Zugang zur Weide ermöglichen. Die in Österreich bis dorthin angewandten Ausnahmegründe wie schlechte Erreichbarkeit, Querung von Straßen oder fehlende Weideflächen sind aus Sicht der EU-Kommission nicht zulässig. Zur Umsetzung konnte bei der Kommission ein Übergangsjahr erzielt werden. Als Mindestanforderung zur Umsetzung der Weidevorgabe wurde festgelegt, dass jeder tierhaltende Bio-Betrieb mindestens 1 GVE/ha weidefähige Fläche oder zumindest 50% des Tierbestandes weiden muss. Die Europäische Kommission fordert für 2021, dass Österreich weitere Schritte setzt und dass jedes Tier geweidet wird.
Zweites Übergangsjahr erforderlich
Das Landwirtschaftsministerium und das für die Bio-Verordnung und das Bio-Audit zuständige Gesundheitsministerium (BMSGPK) verfassten fristgerecht im September 2020 ein Antwortschreiben an die EU-Kommission, in dem dringend ersucht wird, eine den österreichischen Gegebenheiten entsprechende Vorgangsweise zu akzeptieren. Die von der Kommission geforderten Vorgaben zur Weidehaltung werden für viele Betriebe nur schwer oder nicht erfüllbar sein, jedenfalls aber massive Anpassungen erfordern. Es wird daher vorgeschlagen, dass ein zweites Übergangsjahr mit denselben Vorgaben wie 2020 abgewickelt werden soll. Damit würde sichergestellt, dass den Betrieben deutlich mehr Zeit für die notwendige Umstellung bleibt. Gleichzeitig wird um rasche Entscheidung ersucht. Die Betriebe brauchen zeitnahe Informationen und Stabilität, um die notwendigen Planungen für 2021 treffen zu können. Auch im Punkt Auslaufüberdachung sind die Verhandlungen mit der Kommission noch nicht abgeschlossen. Vorgeschlagen sind praktikable Übergangsfristen für bestehende Gebäude. Anpassungen können nicht von heute auf morgen durchgeführt werden und ein voreiliger Ausstieg aus den Bio-Programmen könnte damit verhindert werden. Zusätzlich würde mit der beschriebenen Vorgangsweise eine zeitliche Übereinstimmung mit dem Geltungsbeginn der neuen EU-Bio-Verordnung sichergestellt. Es wäre den Bäuerinnen und Bauern nicht zu erklären, dass drei Jahre in Folge jeweils andere Regeln gelten.
Praxistaugliche Umsetzung ab 2022
Die Bundesministerien und Kammern setzen sich für einen konstruktiven Dialog mit der Europäischen Kommission ein. Neben der notwendigen Übergangszeit sind praxistaugliche Lösungen zur Umsetzung der EU-Bioverordnung ab 2022 auch auf Dauer erforderlich. Die Vorgaben müssen der Realität auf den heimischen Betrieben gerecht werden. Es muss gelingen, den Betrieben eine realistische Perspektive in der Bio-Bewirtschaftung zu geben. Eine Antwort in Bezug auf die zukünftige Weideregelung wird bis Mitte Oktober erwartet. Das würde den Betrieben Sicherheit für 2021 bieten und die Bio-Zertifizierung und damit Vermarktung im nächsten Jahr sicherstellen. Weiters würde damit die Möglichkeit eingeräumt, die ab 2022 gültigen Regeln in einem geordneten Prozess festzulegen und so zeitgerecht zu informieren, dass die Betriebe vernünftig reagieren und planen können.
LK Ö-Präsident Moosbrugger: Brauchen rasche Entscheidungen
“Es bleibt uns nichts anderes übrig, als auf Basis der EU-Vorgaben weiter zu verhandeln, die Kommission sitzt am längeren Ast. Wir müssen die Ärmel aufkrempeln und mit einer gemeinsamen österreichischen Position aller Beteiligten mit der Kommission einen gangbaren Weg verhandeln. Wir brauchen jedenfalls mehr Flexibilität für die Realität auf den Betrieben und vergleichbare Standards in allen EU-Ländern. Besondere Situationen mit schwieriger Topografie und beengten Dorflagen dürfen kein Bio-Ausschlussgrund sein. Wir brauchen rasch Entscheidungen, Verlässlichkeit, ausreichend Zeit für Anpassungen. Wir können nicht zu Weihnachten informieren, was ab 1. Jänner gelten soll.“