Die Wiener Winzer dürfen Heuballen - oder auch spezielle Kerzen gegen Frost anzünden
Verordnung gilt ab 19. April
Auf Initiative der Landwirtschaftskammer Wien dürfen die Wiener Winzer Heuballen - oder
auch spezielle Kerzen - anzünden, um durch den Rauch ihre Reben vor Frost zu
schützen. Das hat Umweltstadträtin Ulli Sima (SPÖ) am Mittwoch der APA
mitgeteilt. Die Erlaubnis gilt schon ab der kommenden Nacht. Die Auflagen, so
betonte die Ressortchefin im APA-Gespräch, seien jedoch streng.
Auszug aus dem Landesgesetzblatt für Wien
- Diese Maßnahme ist bei der Behörde (Amt der Wiener Landesregierung, Magistratsabteilung 36) binnen 24 Stunden schriftlich anzuzeigen.
- Während des Abbrennens muss eine geeignete, zumindest volljährige Aufsichtsperson dauernd anwesend sein.
- Ab einer Windgeschwindigkeit von 20km/h (mäßiger Wind;Zweige bewegen sich, loses Papier wird vom Boden abgehoben) ist das Abbrennen verboten.
- Es ist darauf zu achten, dass sich das Feuer mindestens in einem Abstand von 25m zu benachbarten Gebäuden befindet.
- Zum Entzünden des Feuers dürfen nur zugelassene Anzündhilfen (zB Frostkerzen) verwendet werden.
- Es ist zu vermeiden, dass Rauchentwicklung zu Beeinträchtigungen der Sicht auf benachbarten Straßen führt.
"Es wurde eine zeitliche und räumliche Ausnahme geschaffen", verwies Sima drauf, dass derartige Maßnahmen prinzipiell verboten seien. Dank einer Verordnung, die am Mittwochabend um 19.00 Uhr in Kraft tritt, ist es den Weinbauern aber möglich, legal ein Feuer zu entzünden. Die Genehmigung gilt bis 15. Mai.
Es müsse jedoch mitgeteilt werden, wo und in welchem Ausmaß dies geplant sei. Auch werde auf vorsichtige Handhabung großen Wert gelegt. So müsse jedenfalls verhindert werden, dass der Rauch eine benachbarte Straße verneble, betonte Sima.
Die Landwirtschaftskammer Wien dankt der Frau Stadträtin Ulli Sima für die unbürokratische Umsetzung und Hilfestellung zur Sicherstellung des Wiener Weinbaus.