Einheitswert-Hauptfeststellung 2023
Die Grundlagen für die Steuern
und Abgaben der bäuerlichen
Betriebe werden im Rahmen
der Hauptfeststellung festgelegt.
Mit Stichtag 1. Jänner
2023 erfolgte wieder eine Hauptfeststellung
der land- und forstwirtschaftlichen
Einheitswerte.
Alle neun Jahre müssen nämlich
die land- und forstwirtschaftlichen
Einheitswerte aktualisiert
werden. Basis sind die neuen
Bewertungsrichtlinien für das
land- und forstwirtschaftliche Vermögen.
Alle Betriebe erhalten bis zum
30.09.2023 einen neuen Bescheid.
Die Hauptfeststellung
wird diesmal als automatisiertes
Verfahren, ohne Ausfüllen von
Erhebungsbögen durchgeführt.
Der Versand der Bescheide
läuft derzeit auf Hochtouren, in
den nächsten Tagen sollte der
Großteil der Bescheide (ausgenommen
Sonderfälle) zugestellt
sein.
Abschläge bei Betriebsgrößen und bei Auswirkungen negativer klimatischer Veränderungen
Die Grundlagen der letzten
Hauptfeststellung 2014 bleiben
in den meisten Punkten bestehen.
Durch die Novelle wird
nur die Betriebsgröße über
prozentuelle Abschläge für die
Errechnung der Betriebszahl
und die Auswirkung negativer
klimatischer Veränderungen
(„T/N-Index“) berücksichtigt.
Aufgenommen wurde die Aktualisierung
der Klimadaten,
bei denen die aktuelle 30-Jahresperiode
1991 bis 2020 einbezogen
wird.
Mit der aktuellen Hauptfeststellung
werden neben der Bodenklimazahl
& der Betriebszahl
folgende zusätzliche Kriterien
berücksichtigt:
- Temperatur/Niederschlags – Index (T/N-Index): Abschlag zwischen 1-10% in jenem Drittel aller Katastralgemeinden, in dem die Klimaveränderungen am meisten Einfluss auf die Erträge haben.
- Betriebsgröße: Abschläge auf Betrieben von 3 bis 45 ha Eigenfläche. Alle anderen Größenstufen bleiben unverändert. Das gilt für alle Betriebe, unabhängig von der Lage. Höhere Betriebsgrößenabschläge und der Abschlag aufgrund des T/N-Index können gemeinsam auftreten. Der T/N-Index kommt in folgenden Bereichen zur Anwendung: Obstbau, landwirtschaftliche Sonderkulturen, gärtnerisches Vermögen und Weinbau.
Abschläge in Wien zu erwarten
In Wien sind alle Katastralgemeinden
mit luf. genutzten
Flächen von den klimatischen
Änderungen betroffen und die
Einheitswerte sollten je nach
Kulturgattung und KG in der
Bandbreite von 1-5 Prozent sinken.
Nach Zustellung des Bescheides
kann innerhalb eines
Monats eine Beschwerde beim
Finanzamt eingereicht werden.