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von Mag. Christian Reindl

Etappensieg für Gärtner beim Lobau Tunnel

Die Forderung nach Ersatzwasserversorgung wurde bestätigt. Die zuständigen Behörden der in Wien gelegenen Vorhabens-Bestandsteile haben nunmehr nach Prüfung der Einwände das Projekt bescheidmäßig bewilligt.

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© LK Wien
Zahlreiche Gärtner haben im Rahmen der mündlichen Verhandlung zum UVP Verfahren im „Multiversum“ ihre Sorgen und Bedenken im Rahmen ihres Einspruchrechts bezüglich des geplanten Projektes mitgeteilt und versucht, die Öffentlichkeit entsprechend aufmerksam zu machen.

Qualitative und insbesonders quantitative Grundwasserbeeinträchtigungen bzw. ein Absinken des Grundwasserspiegels sind nach Meinung der Gutachter in Teilbereichen des Projektes nicht auszuschließen. Auch bei einem kurzfristigen Grundwasserabfall wären die Lebensmittelproduktion, die Nahversorgung und die Regionalität massiv gefährdet und die Betriebe nachhaltig existentiell bedroht.

In diesem Sinne forderten die Betriebsführerinnen und Betriebsführer eine Garantie zur ausreichenden Sicherstellung der Grundwasserversorgung ein.

Im Rahmen der anschließenden Verhandlung im teilkonzessionierten wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren brachten die mit Parteistellung versehenen Gärtner ihre Einwändungen und Bedenken dar und forderten die Sachverständigen zu einer entsprechenden Stellungnahme auf.

Schwerpunkt der eingebrachten Einwände waren mögliche Beeinträchtigungen des Grundwasserhaushalts und der Grundwasserströme mit den zu befürchteten Auswirkungen für die Produktionsbetriebe infolge unzureichender Wasserversorgung. Die zuständigen Behörden der in Wien gelegenen Vorhabens- Bestandsteile haben nunmehr nach Prüfung der Einwände gemäß UVP-Gesetz 2000 iVm dem Wasserrechtsgesetz 1959 das Projekt bescheidmäßig bewilligt. Somit werden der ASFINAG als Antragsteller die wasserrechtlichen Genehmigungen erteilt. Auch die Landeshauptfrau für NÖ hat für die in NÖ gelegenen Vorhabens Bestandteile die wasserrechtliche Bewilligung mit Bescheid genehmigt.

Zahlreiche Auflagen

In den nunmehr erlassenen Bescheiden wurde die in den Einwänden vorgebrachten Forderungen nach Sicherstellung der Wasserversorgung berücksichtigt. Der Bescheid sieht auch zahlreiche Auflagen vor. Unter anderem ist eine „Wasserrechtliche Bauaufsicht“ seitens der Behörde und ein Baubegleitender Hydrogeologe als unabhängige Experte einzusetzen. Die Bauaufsicht hat die Bauführung, aber auch die Einhaltung der im Bescheid vorgesehenen Auflagen dauerhaft zu überwachen. So ist ein quantitatives und qualitatives wasserwirtschaftliches Beweissicherungsprogramm vorgesehen.

Wasserversorgung

Neben in regelmäßigen Intervallen durchzuführenden Messungen sind für die landwirtschaftlichen Betriebe und Gartenbaubetriebe insbesonders die vorgesehenen Ersatzmaßnahmen der Wasserversorgung relevant.

So ist zunächst eine Erhebung der bestehenden Entnahmebrunnen im Projektumfeld vorgesehen. Diese werden danach in voraussichtlich beeinträchtigte Brunnen, Voraussichtlich gering beeinflusste Brunnen und nicht beeinflusste Brunnen kategorisiert. Bei möglichen Beeinträchtigungen sind Ersatzmaßnehmen auf Kosten des Bauwerbers ohne Verzögerung umzusetzen. Diese Ersatzmaßnahmen reichen von einer Vertiefung des Brunnens, einer Verbesserung der Brunnenleitung, einer Verbesserung der technischen Ausstattung der Brunnenanlage oder auch die Errichtung eines Ersatzbrunnens. Geringere Maßnahmen könnten auch temporäre Schlauchwasserleitungen aus dem öffentlichen Netz oder Bereitstellung von Tankwagen sein.

Auch die finanzielle Abgeltung von Ertragseinbußen bzw. eines allfälligen Mehrverbrauches aus dem öffentlichen Netz sind im Bescheid vorgesehen Maßnahmen. Mit diesen umfangreichen Maßnahmen und unabhängigen Kontrollmechanismen sollte die Wasserversorgung im Anlassfall in der Art und im Ausmaß der bestehenden wasserrechtlichen Bewilligung ermöglicht und garantiert werden.

„Damit ist unserer Forderung zur Aufrechterhaltung und Gewährleistung der Wasserversorgung auf den landwirtschaftlichen Betrieben nachgekommen worden“, freut sich Präsident Windisch zu Recht.

Baustart offen

Nach Medien Informationen gibt es bereits ein konkretes Datum für den Baustart: den 9.2.2022. Davor hat das Projekt freilich noch eine große Hürde zu nehmen: Die aktuell laufende und bis Herbst angesetzte Evaluierung der Asfinag-Straßenprojekte, die Umweltministerin Leonore Gewessler angeordnet hat. Welche Auswirkungen die angekündigte Evaluierung auf das gegenständliche Projekt hat, lässt sich derzeit nicht sagen.
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