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13.04.2018 | von Axel Mönch/AIZ
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EU-Kommission geht gegen unfaire Handelspraktiken vor

Vorschlag enthält Mindeststandards - Sanktionen bei Verstößen vorgesehen.

Angemessene Bestrafungen und eine Veröffentlichung der Beschlüsse sollen für die Einhaltung der Verbote sorgen. © ArchivAngemessene Bestrafungen und eine Veröffentlichung der Beschlüsse sollen für die Einhaltung der Verbote sorgen. © ArchivAngemessene Bestrafungen und eine Veröffentlichung der Beschlüsse sollen für die Einhaltung der Verbote sorgen. © Archiv[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2013.02.21%2F1361444280902411.jpg]
Angemessene Bestrafungen und eine Veröffentlichung der Beschlüsse sollen für die Einhaltung der Verbote sorgen. © Archiv
Die EU-Kommission schlägt europaweit Mindeststandards gegen unfaire Handelspraktiken vor. Damit sollen die EU-Mitgliedstaaten zukünftig Verstöße gegen die gute Handelspraxis aufklären und Strafen gegen den Lebensmittelhandel verhängen können. "Die Lebensmittelkette ist nur so gut wie ihre schwächsten Glieder", bemerkte EU-Agrarkommissar Phil Hogan und wies auf die Landwirtschaft hin, die unter der Macht des Lebensmitteleinzelhandels leide und das Problem aus Furcht vor Nachteilen noch nicht einmal öffentlich anspreche. Die EU-Kommission möchte plötzliche Stornierungen, Zahlungsverspätungen, einseitige nachträgliche Vertragsänderungen und Abschläge für verdorbene Ware, die nicht vom Produzenten verantwortet wurde, verbieten. Andere unfaire Handelspraktiken sollen nur dann untersagt werden, wenn sie nicht ausdrücklich im Vertrag festgehalten sind. Dazu gehören Listungsgebühren, die Rückgabe unverkäuflicher Ware und die Beteiligung des Anbieters an Werbemaßnahmen.

Die EU-Kommission begründet ihr Vorgehen gegen unfaire Handelspraktiken mit der schwachen Stellung der Landwirte innerhalb der Lebensmittelkette. Gemeint ist vor allem der Lebensmitteleinzelhandel, aber auch andere Abnehmer mit mehr als 250 Mitarbeitern und 50 Mio. Euro Jahresumsatz, die nach der Definition keine kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mehr sind. Ziel des Vorschlags sei es, die Einkommen der Landwirte in der EU zu verbessern, da unfaire Handelspraktiken die Gewinnmargen der Erzeuger verkleinerten, erklärte Hogan. Es ginge der EU-Kommission darum, in allen EU-Mitgliedstaaten gemeinsame Mindeststandards festzulegen, um auf dem EU-Binnenmarkt für Chancengleichheit zwischen den Landwirten zu sorgen.

Ergänzung für nationale Gesetze

Die zukünftigen Regelungen der EU sollen bestehende nationale Gesetze zur Vermeidung von unfairen Handelspraktiken ergänzen und nicht ersetzen. Die EU-Mitgliedstaaten sollen neue Verwaltungsstellen einrichten, möglicherweise angelagert an die nationalen Kartellbehörden. Die staatlichen Stellen gegen unfaire Handelspraktiken sollen anonymen Hinweisen nachgehen oder von sich aus die Initiative bei Verdachtsmomenten ergreifen. Angemessene Bestrafungen und eine Veröffentlichung der Beschlüsse sollen für die Einhaltung der Verbote sorgen. Bisherige freiwillige Initiativen hält die EU-Kommission für unzureichend. Nationale Schiedsstellen, die es bereits in Spanien oder im Vereinigten Königreich gibt, sollen erhalten und im Sinne des Kommissionsvorschlags ausgebaut werden.

Die EU-Kommission sieht es als Problem an, dass der Anteil der Landwirtschaft an den Verkaufspreisen im Supermarkt stetig fällt. Die unterschiedlichen Gewinnmargen im Einzelhandel, bei den Verarbeitern und von Landwirten sollen veröffentlicht werden, um zumindest für Transparenz zu sorgen. Die EU-Kommission kündigt erste Schritte in diese Richtung für das 2. Halbjahr 2018 an.
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Angemessene Bestrafungen und eine Veröffentlichung der Beschlüsse sollen für die Einhaltung der Verbote sorgen. © Archiv
Angemessene Bestrafungen und eine Veröffentlichung der Beschlüsse sollen für die Einhaltung der Verbote sorgen. © Archiv