27.02.2015 |
von Ing. Philipp Prock
Fördergelder der 1. Säule der Ländlichen Entwicklung
Neuzuteilung von Zahlungsansprüchen auch für Wein- und Gartenbaubetriebe
Aufgrund der gemeinsamen Agrarpolitik kommt es zu einer Neuzuteilung von Geldern der 1. Säule (Einheitliche Betriebsprämie). Hiervon sind auch Wein- und Gartenbaubetriebe betroffen, sofern mindestens 1,5 Hektar bewirtschaftet werden.
Um Zahlungsansprüche zugeteilt zu bekommen, ist die Abgabe eines Antrages (Mehrfachantrag) unter Angabe der bewirtschafteten Flächen bis spätestens 15. Mai 2015 erforderlich.
Das Merkblatt „Direktzahlungen 2015“ steht auf der Homepage der AMA www.ama.at zur Verfügung.
Um Zahlungsansprüche zugeteilt zu bekommen, ist die Abgabe eines Antrages (Mehrfachantrag) unter Angabe der bewirtschafteten Flächen bis spätestens 15. Mai 2015 erforderlich.
Das Merkblatt „Direktzahlungen 2015“ steht auf der Homepage der AMA www.ama.at zur Verfügung.