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13.08.2019 | von Dipl.-Ing. Elmar Feigl, MA
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Förderprogramm „Marktordnung Wein“ 2018 bis 2023

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© Nussbaumer

Umstellungsförderung, Investitionsförderung

Seit Herbst 2018 stehen die bekannten Maßnahmen Umstellungsförderung, Investitionsförderung und Absatzförderung zur Verfügung. Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) hat das sogenannte Nationale Stützungsprogramm, mit dem die Durchführung dieser Fördermaßnahmen bis 2023 geregelt wird, bei der Europäischen Kommission eingereicht.

Eine wesentliche Änderung im Gegensatz zur bisherigen Förderpraxis ist die Abwicklung aller Maßnahmen durch die AMA. Alle Details der Fördermaßnahmen können stehen in den ausführlichen Merkblättern der AMA auf
https://www.ama.at/Formulare-Merkblaetter#weinmarktordnung zur Verfügung.  

Zu den Fördermaßnahmen im Einzelnen:

Umstellungsförderung: Im Rahmen dieser Maßnahme wird wie bisher die Wiederbepflanzung eines Weingartens (einschließlich einer vorangegangenen Rodung), die Errichtung und Instandhaltung von Böschungs- und Mauerterrassen sowie die Anlage einer Tröpfchenbewässerung gefördert. Die Förderhöhen bleiben unverändert und werden als Pauschalen ausbezahlt (z.B: Wiederpflanzung eines Weingartens in ebener Lage 6.440 Euro pro ha). Achtung: Voraussetzung ist, dass ein aktueller MFA (Mehrfachantrag Flächen) abgegeben wurde. Wer also im Herbst einen Antrag auf Umstellungsförderung einbringen will, muss bereits im Frühjahr einen MFA abgeben haben. Zu beachten ist, dass so wie bisher mit den Arbeiten an der Umstellungsmaßnahme erst nach Überprüfung der Angaben durch die KFS begonnen werden darf: Eine Antragstellung im Frühjahr 2019 könnte daher nicht mehr ausreichend sein. Der Antrag kann nach Terminvereinbarung bei der LK Wien eingebracht werden.

Investitionsförderung: Diese Maßnahme beinhaltet die Förderung der Technologien zur Rotweinverarbeitung (Gärtanks, Gärständer), weiters die Förderung von Gärungssteuerung, Maischetemperierung, Filtertechnologien, Abfüllanlagen, Rebler, Sortierer und Pressen. Der Fördersatz beträgt 30% der Nettokosten (ausgenommen Abfüllanlagen, hier beträgt der Satz 25%). Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt ausschließlich online über eAMA.at (Antragstellung, Übermittlung von Unterlagen, Fertigstellungsmeldung usw.).

Der Fristenlauf ist aufgrund neuer EU-Regeln relativ eng und erfordert eine vorausschauende Planung der Investition. Die Antragstellung läuft jährlich nur im Antragszeitraum von 1. August bis Ende November. In diesem Antragszeitraum werden alle Anträge gesammelt und mit dem verfügbaren Budget in diesem Jahr verglichen. Ist ausreichend Budget vorhanden, werden alle Anträge genehmigt; bei zu geringem Budget müssen Anträge in das nächste Jahr „geschoben“ werden. Die Fertigstellung der Investition muss bis zum 31. Mai des auf die Antragstellung folgenden Jahres erfolgen; die Auszahlung der Beihilfe erfolgt dann bis 15. Oktober des auf die Antragstellung folgenden Jahres. Man kann aber bereits vor der Antragstellung die Maschinen beim Lieferanten bestellen; lediglich das Datum von Rechnung, Zahlungsnachweis und Lieferschein darf nicht vor der Antragstellung liegen.

Dazu ein Beispiel: Für die Lese 2020 ist die Anschaffung von Maischegärtanks geplant. Die Tanks können nun im Laufe des Jahres 2019 beim Lieferanten bestellt werden; ab 01.08.2019 kann der Antrag auf Förderung gestellt werden und ab dem Datum dieses Antrags können die Tanks auch geliefert, montiert und bezahlt werden. Spätestens mit 31.5.2020 muss alles abgeschlossen sein und die Fertigstellung im Online-tool eAMA.at gemeldet werden. Die Tanks werden dann von der AMA vor Ort kontrolliert und bis 15. Oktober 2020 wird die Förderung ausbezahlt.

Absatzförderung: Gefördert werden alle Aktivitäten zur Vermarktung von Wein wie zB Medienpromotion, Erstellung und Versand von Werbemitteln, Teilnahme an Messen und Präsentationen oder Marktforschung. Absatzförderung auf Drittlandsmärkten (alle Märkte außerhalb der EU) steht allen Betriebe offen; Maßnahmen am Binnenmarkt sind auf Regionale Weinkomitees, Verbände, etc. beschränkt. Der Fördersatz beträgt 50% der anfallenden Kosten. Anträge können jedes Jahr zwischen 1. September und 31. Oktober bei der AMA gestellt werden. Die Anträge müssen die geplanten Maßnahmen in den jeweiligen Ländern sowie eine detaillierte Budgetplanung enthalten; die Mindestkosten eines Antrags müssen 50.000,- Euro betragen.

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