Förderprogramm „Marktordnung Wein“ 2018 bis 2023
Umstellungsförderung, Investitionsförderung
Seit Herbst 2018
stehen die bekannten Maßnahmen Umstellungsförderung, Investitionsförderung und
Absatzförderung zur Verfügung. Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und
Tourismus (BMNT) hat das sogenannte Nationale Stützungsprogramm, mit dem die
Durchführung dieser Fördermaßnahmen bis 2023 geregelt wird, bei der
Europäischen Kommission eingereicht.
Eine wesentliche Änderung im Gegensatz zur bisherigen Förderpraxis ist die
Abwicklung aller Maßnahmen durch die AMA. Alle Details der Fördermaßnahmen
können stehen in den ausführlichen Merkblättern der AMA auf https://www.ama.at/Formulare-Merkblaetter#weinmarktordnung zur Verfügung.
Zu den Fördermaßnahmen
im Einzelnen:
Umstellungsförderung: Im Rahmen dieser Maßnahme wird wie bisher
die Wiederbepflanzung eines Weingartens (einschließlich einer vorangegangenen
Rodung), die Errichtung und Instandhaltung von Böschungs- und Mauerterrassen
sowie die Anlage einer Tröpfchenbewässerung gefördert. Die Förderhöhen bleiben
unverändert und werden als Pauschalen ausbezahlt (z.B: Wiederpflanzung eines
Weingartens in ebener Lage 6.440 Euro pro ha). Achtung: Voraussetzung ist, dass
ein aktueller MFA (Mehrfachantrag Flächen) abgegeben wurde. Wer also im Herbst
einen Antrag auf Umstellungsförderung einbringen will, muss bereits im Frühjahr
einen MFA abgeben haben. Zu beachten ist, dass so wie bisher mit den Arbeiten
an der Umstellungsmaßnahme erst nach Überprüfung der Angaben durch die KFS begonnen
werden darf: Eine Antragstellung im Frühjahr 2019 könnte daher nicht mehr
ausreichend sein. Der Antrag kann nach Terminvereinbarung bei der LK Wien
eingebracht werden.
Investitionsförderung: Diese Maßnahme beinhaltet die Förderung
der Technologien zur Rotweinverarbeitung (Gärtanks, Gärständer), weiters die
Förderung von Gärungssteuerung, Maischetemperierung, Filtertechnologien,
Abfüllanlagen, Rebler, Sortierer und Pressen. Der Fördersatz beträgt 30% der
Nettokosten (ausgenommen Abfüllanlagen, hier beträgt der Satz 25%). Die
Abwicklung der Maßnahme erfolgt ausschließlich online über eAMA.at
(Antragstellung, Übermittlung von Unterlagen, Fertigstellungsmeldung usw.).
Der Fristenlauf ist aufgrund neuer EU-Regeln relativ eng und erfordert eine
vorausschauende Planung der Investition. Die Antragstellung läuft jährlich nur
im Antragszeitraum von 1. August bis Ende November. In diesem Antragszeitraum
werden alle Anträge gesammelt und mit dem verfügbaren Budget in diesem Jahr
verglichen. Ist ausreichend Budget vorhanden, werden alle Anträge genehmigt;
bei zu geringem Budget müssen Anträge in das nächste Jahr „geschoben“ werden.
Die Fertigstellung der Investition muss bis zum 31. Mai des auf die
Antragstellung folgenden Jahres erfolgen; die Auszahlung der Beihilfe erfolgt
dann bis 15. Oktober des auf die Antragstellung folgenden Jahres. Man kann aber
bereits vor der Antragstellung die Maschinen beim Lieferanten bestellen;
lediglich das Datum von Rechnung, Zahlungsnachweis und Lieferschein darf nicht
vor der Antragstellung liegen.
Dazu ein Beispiel: Für die Lese 2020 ist die Anschaffung von
Maischegärtanks geplant. Die Tanks können nun im Laufe des Jahres 2019 beim
Lieferanten bestellt werden; ab 01.08.2019 kann der Antrag auf Förderung
gestellt werden und ab dem Datum dieses Antrags können die Tanks auch
geliefert, montiert und bezahlt werden. Spätestens mit 31.5.2020 muss alles
abgeschlossen sein und die Fertigstellung im Online-tool eAMA.at gemeldet
werden. Die Tanks werden dann von der AMA vor Ort kontrolliert und bis 15.
Oktober 2020 wird die Förderung ausbezahlt.
Absatzförderung: Gefördert werden alle Aktivitäten zur
Vermarktung von Wein wie zB Medienpromotion, Erstellung und Versand von
Werbemitteln, Teilnahme an Messen und Präsentationen oder Marktforschung.
Absatzförderung auf Drittlandsmärkten (alle Märkte außerhalb der EU) steht
allen Betriebe offen; Maßnahmen am Binnenmarkt sind auf Regionale Weinkomitees,
Verbände, etc. beschränkt. Der Fördersatz beträgt 50% der anfallenden Kosten.
Anträge können jedes Jahr zwischen 1. September und 31. Oktober bei der AMA
gestellt werden. Die Anträge müssen die geplanten Maßnahmen in den jeweiligen
Ländern sowie eine detaillierte Budgetplanung enthalten; die Mindestkosten
eines Antrags müssen 50.000,- Euro betragen.