Fairness-Büro – Tätigkeitsbericht 2022
Im letzten Jahr wurde mit
dem Start des neuen Fairness-
Büros eine langjährige Forderung
der Landwirtschaftskammern
umgesetzt. Basierend auf
der Umsetzung der EU-Richtlinie
über unlautere Handelspraktiken
(UTP-Richtlinie) sollte
diese anonyme, weisungsfreie
Ombudsstelle für mehr
Fairness in der Lebensmittel-
Wertschöpfungskette sorgen.
Zu den verbotenen, unlauteren
Geschäftspraktiken gehören
etwa Zahlungsverzug,
kurzfristige Stornierungen von
Bestellungen verderblicher Lebensmittel
oder auch die Androhung
von Vergeltungsmaßnahmen,
wenn Lieferanten ihr
Recht durchsetzen wollen. Eine
ausführliche Auflistung ist unter
www.fairness-buero.gv.at zu
finden. Jede Woche beschweren
sich im Schnitt vier Lieferanten
wegen unfairer Handelspraktiken
beim Fairness-Büro.
Ergebnisse des 1. Tätigkeitsberichts
Nunmehr liegt ein erster Tätigkeitbericht
vor, der klar aufzeigt,
dass in der Lebensmittelkette
ein Ungleichgewicht
herrscht, das bäuerliche Familienbetriebe
und Lieferanten
unter Druck bringt und sich
negativ auf die Konsumentinnen
und Konsumenten auswirkt.
Auszugsweise darf auf
die aggressive Preispolitik und
Aktionen auf Kosten der Produzenten
hingewiesen werden. So
nutzten Käufer die wirtschaftlichen
Herausforderungen im
vergangenen Jahr um mit ihrer
Verhandlungsmacht Preisdruck
auf schwächere Lieferanten auszuüben.
Beispielsweise wurden
die Kosten von (-25 %)-Wochenend-
Aktionen, -25 %-Rabattpickerln
sowie zusätzliche Umsatzrabatte
von Handelsketten
oft auf die Lieferanten und
Produzenten abgewälzt. Diese
tragen zwar die Kosten, haben
aber kein Mitbestimmungsoder
Widerspruchsrecht, da
andernfalls Konsequenzen drohen.
Auch viele aufgezwungene
Vertragsbedingungen sind
häufig zu finden. Das starke Ungleichgewicht
zwischen kleinen
Lieferanten und großen
Käufern wird nicht nur in Beratungsgesprächen
mit dem Fairness-
Büro erläutert, sondern
spiegelt sich auch in Verträgen
und Allgemeinen Geschäftsbedingungen
wider. Der Anteil
an Eigenmarken nimmt im Lebensmitteleinzelhandel
immer
mehr zu. Damit steigt nicht
nur die Verhandlungsmacht
der Handelskonzerne, sondern
auch die Austauschbarkeit von
heimischen Lebensmitteln
und Produzenten. Der 1. Tätigkeitsberichts
steht unter unter
www.fairness-buero.gv.at zum
Download bereit.
Die Meldung ist anonym und vertraulich
Je mehr die Lieferanten dieses
neue Instrument auch tatsächlich
nützen, umso merkbarer
werden die Effekte sein.
Alle bäuerlichen Lieferanten
können sich bei Verstößen an
das neue Fairness-Büro unter
www.fairness-buero.gv.at wenden
und sich kostenlos beraten
lassen. Der Vorteil des Fairness-
Büros ist, dass Betroffene
von unfairen Handelspraktiken
frei und ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen,
Missstände
aufzeigen können.