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von Ing. Philipp Prock

GAP und ÖPUL 2023

Beantragung der Basiszahlung und ÖPUL 2023 Maßnahmen mittels des Mehrfachantrages 2023.

Öpul .jpg
© LK Wien

Neues Modell der Antragstellung

Die Gemeinsame Agrarpolitik 2023 und das Agrarumweltprogramm ÖPUL 2023 starten mit 1.1.2023. Die neue GAP bringt eine Vielzahl an Änderungen hinsichtlich einzuhaltender Bedingungen sowie Änderungen im Bereich der Antragstellung und Förderungsabwicklung mit sich. Die wesentlichste Änderung besteht darin, dass es je Antragsjahr nur noch einen Antrag, den Mehrfachantrag (MFA), geben wird. Der bisherige Herbstantrag (für die Beantragung der ÖPUL-Maßnahmen bzw. für die Bekanntgabe der Varianten für die Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau“) hat ausgedient und wird in den MFA integriert. Das heißt auch, dass die Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau“ des Sommers/Herbstes gemeinsam im Mehrfachantrag des jeweiligen Jahres abgewickelt wird.

Eine weitere sehr wesentliche Änderung ist das frühere Ende der Einreichfrist, nämlich der 15. April (Fallfrist ohne Nachreichfrist), statt wie bisher der 15. Mai des Antragsjahres. Weiters wird es ab 2023 keine Nachreichfrist mehr geben, im Gegenzug sind jedoch umfassende Korrekturmöglichkeiten vorgesehen, beispielsweise die Korrektur der beantragten Schlagnutzungsart ohne Prämienverlust bis 15. Juli.

Der Mehrfachantrag 2023 startet künftig deutlich früher und wird ab November des Vorjahres für die Antragstellung zur Verfügung stehen. Das heißt, für das Antragsjahr 2023 wird der MFA 2023 bereits ab dem 2. November 2022 im eAMA online verfügbar sein und es können alle Maßnahmen und Flächen beantragt werden.

Der MFA beinhaltet mehrere Beantragungs- bzw. Fördergegenstände die bis zu einem bestimmten Datum beantragt bzw. als Korrektur zu einem bereits abgegebenen Antrag fristgerecht nachgemeldet werden müssen wie z.B. die Beantragung von ÖPUL 2023 Maßnahmen.

ACHTUNG: ÖPUL 2023 Maßnahmenbeantragung

  • Bis spätestens 31. Dezember 2022 und somit zeitgerecht vor Verpflichtungsbeginn des ÖPUL 2023 (das ist der 1. Jänner 2023), müssen die entsprechenden ÖPUL-Maßnahmen beantragt werden. Nur für fristgerecht beantragte Maßnahmen kann eine Prämie gewährt werden.
Für mehrjährige Verpflichtungen gilt die erstmalige Antragstellung als Verpflichtungsbeginn. Einjährige Maßnahmen müssen bei laufender Verpflichtung nicht jährlich neu beantragt werden sondern verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr (sofern keine Abmeldung erfolgt). Kommt eine Maßnahme aufgrund einer Unterschreitung von Mindestvoraussetzungen nicht zustande, so ist gegebenenfalls eine erneute Beantragung im Herbst erforderlich.

Flächen- und Bewirtschaftungsstichtage

Flächenstichtag: Der Tag, an dem die Flächen in der Bewirtschaftung und Verfügungsgewalt des Antragstellers sein müssen, ist der 1. April. Das gilt für alle Flächenprämien der Direktzahlungen, ÖPUL (inkl. Zwischenfruchtbegrünung) und Ausgleichszulage.

Begrünungsvarianten für die Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau" können nur auf jenen Ackerflächen beantragt und gefördert werden, die der Bewirtschafter zum Stichtag 1. April in seinem MFA bis spätestens 15. April bekanntgegeben hat. Im Falle von im Herbst neu zugepachteten Ackerflächen können dem neuen Pächter im aktuellen Jahr keine Begrünungsprämien gewährt werden, da die Fläche nicht in seinem MFA aufscheint. Die Beantragung dieser Flächen ist erst mit dem Folge-MFA möglich, mit dem dann auch Zwischenfruchtbegrünungen des kommenden Sommers/Herbstes mit zu beantragen sind.

Neue Luftbilder

Alle drei Jahre werden durch Befliegungen die Luftbilder und somit die Hofkarten aktualisiert. Für das gesamte Bundesland Wien stehen neue Luftbilder aus dem Jahr 2021 zur Verfügung. Seitens der AMA werden keine Hofkarten gedruckt. Der Einstieg im eAMA erfolgt hierzu über den Menüpunkt „Flächenerfassung – INVEKOS-GIS“. Um im Geomedia Smart Client (INVEKOS-GIS) die neuen Luftbilder zu sehen ist es erforderlich unter dem Menüpunkt „Extras – Luftbild wechseln“ das neue Luftbild für den Mehrfachantrag 2023 einzuschalten. Eine Bearbeitung der neuen Luftbilder ist ab Freischaltung des Mehrfachantrages 2023 ab 2. November 2022 möglich.

Antragsabwicklung

Wie in gewohnter Art und Weise kann die Abgabe des GAP und ÖPUL 2023 Beantragung der Basiszahlung und ÖPUL 2023 Maßnahmen mittels des Mehrfachantrages 2023 Förderungen | November 2022 | Stadtlandwirtschaft | 7 GAP 2023 und ÖPUL 2023 Aktuelle Informationen zur Gemeinsamen Agrarpolitik 2023 und dem Agrarumweltprogramm ÖPUL 2023 stehen auf der Homepage der LK Wien wien.lko.at) unter der Rubrik „Förderungen/Förderungen 2023-2027“ sowie auf der Homepage der Agrarmarkt Austria (www.ama.at) unter der Rubrik „Formulare-Merkblätter/ÖPUL 2023“ zur Verfügung.

Nachstehend können Sie die aktuelle Präsentationen der Informationsveranstaltung „Gemeinsame Agrarpolitik 2023 und ÖPUL 2023“ ansehen und downloaden. NEU! kammer Wien wurden im Oktober 2022 wiederum Termine für die Abgabe des Mehrfachantrages 2023 an alle Mehrfachantragsteller des Antragsjahres 2022 ausgesendet. Um allen Betrieben die Möglichkeit zu geben ÖPUL 2023 Maßnahmen mittels des Mehrfachantrages 2023 über die LK Wien zu beantragen, erfolgt die Antragsabwicklung in zwei Tranchen. Bei Gartenbau, Weinbau und Spezialkulturbetrieben wird der Mehrfachantrag 2023 zum ausgesendeten Termin vollständig erfasst (ÖPUL Maßnahmenbeantragung, Luftbildaktualisierung, Erfassung von Flächenänderungen sowie der Schlagnutzungsarten).

Bei Ackerbaubetrieben erfolgt zum ausgesendeten Termin die ÖPUL Maßnahmenbeantragung. Die Luftbildaktualisierung, Erfassung von Flächenänderungen sowie der Schlagnutzungsarten erfolgt in einem weiteren Termin im Frühjahr 2023 mittels Korrektur zum gestellten Mehrfachantrag 2023. Am Agrarumweltprogramm ÖPUL 2023 interessierte Betriebe, welche seitens der Landwirtschaftskammer Wien keinen Termin zur Antragsabgabe erhalten haben, bitten wir zwecks Beratung und Terminvereinbarung zur Abgabe des Mehrfachantrages 2023 um telefonische Kontaktaufnahme.

Beachten Sie, dass der Einstieg in eAMA und das Senden des Mehrfachantrages (auch bei Abgabe über die LK Wien) ab 2. November 2022 nur mehr mittels Handysignatur bzw. ID Austria möglich ist!

Bei Rückfragen steht Ihnen Ing. Philipp Prock unter 01 5879538-24 oder  philipp.prock@lk-wien.at zur Verfügung.

GAP 2023 und ÖPUL 2023

Aktuelle Informationen zur Gemeinsamen Agrarpolitik 2023 und dem Agrarumweltprogramm ÖPUL 2023 stehen auf der Homepage der LK Wien wien.lko.at) unter der Rubrik „Förderungen/Förderungen 2023-2027“ sowie auf der Homepage der Agrarmarkt Austria (www.ama.at) unter der Rubrik „Formulare-Merkblätter/ÖPUL 2023“ zur Verfügung.

Nachstehend können Sie die aktuelle Präsentationen der Informationsveranstaltung „Gemeinsame Agrarpolitik 2023 und ÖPUL 2023“ ansehen und downloaden.
Foeg Leiste Bund+ELER+Land+EU ab 2022.jpg
© BML

Downloads zum Thema

  • GAP 2023 Teil 1 Direktzahlungen PDF 1,89 MB
  • GAP 2023 Teil 2 Agrarumweltprogramm ÖPUL 2023 PDF 4,47 MB
  • GAP 2023 Teil 3 sonstige Informationen PDF 429,94 kB
  • GAP 2023 Teil 4 Weinbau DZ und ÖPUL PDF 1,55 MB
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