GMO Wein Invest-Förderung
Frist für Abschluss bis 31. Mai 2019
Allen Betrieben, die einen vollständigen Förderantrag auf Investition in der Weinmarktordnung gestellt haben, wurde ein Bescheid der AMA zugestellt. Über eAMA.at kann der Antrag bearbeitet (Bleistift Symbol) werden, um den Zahlungsantrag zu stellen. Dazu müssen eine Fotodokumentation (Anlage und Typenschild), die Rechnung sowie der Zahlungsnachweis hochgeladen werden. Mit „Beleg erstellen“ muss jede Maßnahme anhand der Rechnungsnr, Belegdatum etc eingegeben werden. Bei mehreren Maßnahmen auf einer Rechnung muss die Rechnung mehrfach pro erstelltem Beleg hochgeladen werden. Eine genaue Anleitung gibt es als Merkblatt unter Weinmarktordnung auf www.ama.at. Beratung bietet auch Dipl.-Ing. Elmar Feigl an. Zahlungsantragsfrist ist der 31. Mai 2019, die Auszahlung erfolgt am 15. Oktober.