Großvieheinheiten (GVE)
Bei der Ermittlung der Viehbestandsdichte (GVE/ha bzw. RGVE/ha) sind die Umrechnungsfaktoren gemäß Anhang C zugrunde zu legen. Der Tierbestand wird
- für Rinder aus dem Durchschnittstierbestand bezogen auf die Stichtage zum Monatsersten und zum 15. Juli aus der Rinderdatenbank,
- bei allen anderen Tierkategorien aus den Angaben der Stichtagstierliste des Mehrfachantrages-Flächen (mit Stichtag 01.04.) des jeweiligen Jahres
Bei im Jahresverlauf schwankenden Tierbeständen hat der Förderungswerber zusätzlich zur Stichtagstierliste (mit Stichtag 01.04.) eine Durchschnittstierliste über den durchschnittlichen Viehbestand des Förderungsjahres abzugeben. In diesem Fall ist bei der Ermittlung der Viehbestandsdichte die Durchschnittstierliste zugrunde zu legen.