29.10.2020 |
von Dr. Raphael Wimmer
Höhere Mindestpensionen
Folgende Änderungen gibt es bereits seit 1.1.2020:
- Zusätzliche Erhöhungen bei AZ-Richtsätzen
- Pensionsbonus für lange Beitragszeiten
- Absenkung des fiktiven Ausgedinges von 13 auf 10%
- Wegfall des Solidarbeitrages von 0,5%
- Lohnsteuerreform für niedrige Einkommen
Für 2021 ist eine durchschnittliche Pensionserhöhung von 1,5% geplant mit zusätzlicher Erhöhung für kleine und mittlere Pensionen.
- Kleine Pensionen bis 1.000 Euro werden um 3,5% erhöht.
- Richtsätze für Ausgleichzulagen werden um 3,5% erhöht.
- Pensionen bis 1.400 Euro werden zwischen 3,5 und 1,5% erhöht.
- Pensionen bis zu 2.333 Euro werden um 1,5% erhöht
- Pensionen über 2.333 Euro werden um den Fixbetrag von 35 Euro erhöht.
Erhöhung AZ-Richtsätze mit Bonuszulage
2019 | 2020 | 2021 | |
Familienrichtsatz | € 1.399 | € 1.525 | € 1.578 |
mit 40 Beitragsjahren | -- | € 1.782 | € 1.808 |
Einfacher Richtsatz | € 933 | € 967 | € 1.000 |
mit 30 Beitragsjahren | € 1.048 | € 1.080 | € 1.113 |
mit 40 Beitragsjahren | -- | € 1.315 | € 1.340 |
Eine wesentliche Verbesserung bringt die zusätzliche Erhöhung mit dem Pensionsbonus, welcher für Eigenpensionen mit langen Beitragszeiten gewährt wird. Als Beitragszeiten gelten auch Kindererziehungszeiten bis zu 60 Versicherungsmonaten und Präsenz- bzw. Zivildienstzeiten. Der Pensionsbonus wird nur für Eigenpensionen (keine Witwenpensionen) gewährt. Der Pensionsbonus wird für alle Pensionen mit Ausgleichszulage gewährt und für Pensionisten, deren Gesamteinkommen unter dem jeweiligen Grenzwert liegt.
Hinweis:
Bei den Bauernpensionisten überprüft die SVS, ob für den neuen Pensionsbonus ein Anspruch besteht und veranlasst in solchen Fällen eine Antragstellung.
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Der Pensionist mit Familienrichtsatz erreicht mit seinem Pensionsbonus die Einkommensgrenze von 1.782 Euro. Nach Abzug vom fiktiven Ausgedinge, 5,1% KV-Beitrag und Lohnsteuer ergibt sich eine monatliche Nettopension von 1.456 Euro im Jahr 2020.
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Der Pensionist mit Einzelrichtsatz erreicht mit dem Pensionsbonus die Einkommensgrenze von 1.315 Euro. Nach Abzug des fiktiven Ausgedinges und 5,1% KV-Beitrag ergibt sich eine monatliche Nettopension von 1.156 Euro im Jahr 2020.