Herbst-/Verlängerungsantrag 2020
Antragstellung noch bis 15. Dezember möglich
Will man auch 2021 an ÖPUL-Maßnahmen teilnehmen die heuer auslaufen, muss man diese mittels Herbst-/Verlängerungsantrag 2020 verlängern. Die Abgabe eines Verlängerungsantrages ist noch bis 15. Dezember 2020 möglich.
Konsequenzen der Nicht-Verlängerung
Werden Maßnahmen im HA 2020 nicht verlängert, endet mit 31. Dezember 2020 die Teilnahmeverpflichtung. Verzichtet man auf die Verlängerung von ÖPUL-Maßnahmen bedeutet das, dass man weder 2021 noch 2022 daran teilnimmt. Eine Nicht-Verlängerung von einzelnen ÖPUL Maßnahmen birgt das Risiko der Verletzung von Kombinationsverpflichtungen und das nichtgewähren von Prämien.
Antragstellung
Die Abgabe des Herbst-/Verlängerungsantrages können Sie selbsttätig über eAMA bzw. im Wege der LK Wien durchführen. Die LK Wien bietet mit finanzieller Unterstützung aus dem Programm der Ländlichen Entwicklung 2014-2020 die Möglichkeit zur technischen Hilfestellung bei der Antragseinreichung im INVEKOS-Bereich an. Aufgrund der durch die Bundesregierung verordneten Ausgangsbeschränkung sind zwar keine persönlichen Termine möglich, die Landwirtschaftskammer Wien ist jedoch sehr bemüht, Sie telefonisch bei der Antragseinreichung zu unterstützen.
Für die Hilfestellung zur Onlineantragstellung sowie für weitere Fragen stehen Ihnen Ing. Philipp Prock, 01/587 95 28 DW 24 bzw. Irene Diendorfer DW 35 telefonisch bzw. unter invekos@lk-wien.at per Mail zur Verfügung.
Für die Hilfestellung zur Onlineantragstellung sowie für weitere Fragen stehen Ihnen Ing. Philipp Prock, 01/587 95 28 DW 24 bzw. Irene Diendorfer DW 35 telefonisch bzw. unter invekos@lk-wien.at per Mail zur Verfügung.