Hinweis: Wiener Bio-Aktionsprogramm 2022+
Auch in diesem Jahr können
im Rahmen des Wiener Bio-Aktionsprogrammes
2022+ wieder
kleinere Investitionen in
der Bio-Landwirtschaft gefördert
werden. Vereinfacht gesagt
braucht es dafür nur die
Rechnung, den Zahlungsnachweis
und das Bio Zertifikat aus
dem heurigen Jahr – vorausgesetzt
ist natürlich die Förderfähigkeit
des Gegenstandes. Wir
haben die wichtigsten Fakten
zum Förderprogramm noch
einmal zusammengefasst:
Wer kann eine Förderung beantragen?
Wer kann eine Förderung beantragen?
- Zertifizierte Bio-Betriebe mit mindestens:
- 3 ha landwirtschaftliche Nutzfläche oder
- 0,5 ha Spezialkulturflächen (Weinbau, Gartenbau, Obstbau, etc.) oder
- bei flächenunabhängiger Produktion (Pilzzucht, Imkerei, etc.), wenn eine Pflichtversicherung (Unfall) bei der SVS besteht
- Betriebsstandort und Flächen in Wien
- Betriebe ohne Bio-Zertifikat können die Startförderung zur Umstellung auf biologische Wirtschaftsweise beantragen. Bei Interesse bitten wir um direkte Kontaktaufnahme mit der LK Wien (Kontaktdaten s.u.)
Förderungen - HINWEIS!
Achtung: Es werden nur
Fördergegenstände anerkannt,
die nicht im Programm
Ländliche Entwicklung LE
23-27 förderbar sind! Dies
ist z.B. der Fall, wenn die
Mindestinvestitionskosten
von 15.000 € nicht erreicht
werden. Bei Unklarheiten steht
Ihnen das Förderteam der LK
Wien gerne beratend zu Seite
(Kontaktdaten s.u.)!
- Förderfähig sind ausschließlich neue Investitionsgegenstände – gebrauchte Investitions-güter sind ausgeschlossen.
- Bei der Maßnahme Direktvermarktung ist zu beachten, dass „Stadternte Wien“ Betriebe eine höheren Fördersatz erhalten.
Wie wird die Förderung beantragt?
Jährlich vom 01. November
bis zum 31. Dezember wird
die Online-Plattform zur Beantragung
unter www.bioaktionsprogramm.wien freigeschaltet.
Betriebsführer:innen
können sich dort ganz einfach
mit ihrer Betriebsnummer und
der Email-Adresse einmalig registrieren.
Nach erfolgter Registrierung
kann der Antrag
selbsttätig ausschließlich online
erfasst werden - das Programm
leitet Sie dann durch
alle erforderlichen Schritte,
um den Förderantrag vollständig
einzureichen. Unter anderem
müssen Sie dabei ein gültiges
Bio-Zertifikat, die entsprechenden
Rechnungen und
die Zahlungsnachweise hochladen.
Achten Sie darauf, dass
nur Leistungen aus dem jeweiligen
Kalenderjahr anerkannt
werden!
Die Auszahlung der genehmigten Zuschüsse erfolgt bis spätestens 28. Februar des Folgejahres!
Das Wiener Bio-Aktionsprogramm 2022+ ist eine sogenannte De-minimis-Beihilfe. Dabei handelt es sich um eine eigenständige, nationale Beihilfe, die zu keiner Verzerrung des Wettbewerbs führt. Im Rahmen der agrarischen De-minimis- Beihilfe dürfen Betriebe innerhalb von 3 Steuerjahren 20.000 € nicht überschreiten. Eventuelle Beihilfen aus den vergangenen Jahren sind entsprechend bekanntzugeben.
Weitere Informationen zum Förderprogramm können der Förderrichtlinie entnommen werden: Stadt Wien - Wiener Bio-Aktionsprogramm 2022+. Bei Rückfragen oder technischen Problemen, steht Ihnen das Förderteam der LK Wien gerne zur Verfügung.
Die Auszahlung der genehmigten Zuschüsse erfolgt bis spätestens 28. Februar des Folgejahres!
Das Wiener Bio-Aktionsprogramm 2022+ ist eine sogenannte De-minimis-Beihilfe. Dabei handelt es sich um eine eigenständige, nationale Beihilfe, die zu keiner Verzerrung des Wettbewerbs führt. Im Rahmen der agrarischen De-minimis- Beihilfe dürfen Betriebe innerhalb von 3 Steuerjahren 20.000 € nicht überschreiten. Eventuelle Beihilfen aus den vergangenen Jahren sind entsprechend bekanntzugeben.
Weitere Informationen zum Förderprogramm können der Förderrichtlinie entnommen werden: Stadt Wien - Wiener Bio-Aktionsprogramm 2022+. Bei Rückfragen oder technischen Problemen, steht Ihnen das Förderteam der LK Wien gerne zur Verfügung.
Antragsstellung
Pro Betrieb und Jahr kann
nur ein Antrag gestellt werden!
Es ist möglich innerhalb
eines Antrags beliebig viele
Belege in unterschiedlichen
Maßnahmen zu erfassen.
Sie können den Antrag auch
jederzeit zwischenspeichern
und zu einem anderen
Zeitpunkt vervollständigen.
Achten Sie darauf den Antrag
bis spätestens 31.12. endgültig
abzusenden. Nach dem
Absenden ist keine weitere
Bearbeitung mehr möglich.