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10.12.2018 | von DI Günther Pfeiffer
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Holzbringung: Sicher arbeiten mit Seilwinde und Krananhänger

Ob mit Traktor samt angebauter Seilwinde oder Krananhänger – im Bauernwald ereignen sich bei beiden Bringungsmethoden jedes Jahr zahlreiche Unfälle. Wie man viele davon mit sicherer Arbeitstechnik und umsichtigem Arbeiten verhindern kann, erklärt SVB-Sicherheitsberater Günther Pfeiffer.

Das Tragen eines Forsthelmes sowie eine Ausbildung wird beim Arbeiten mit dem Krananhänger unbedingt empfohlen. © SVB/Günther PfeifferDas Tragen eines Forsthelmes sowie eine Ausbildung wird beim Arbeiten mit dem Krananhänger unbedingt empfohlen. © SVB/Günther PfeifferDas Tragen eines Forsthelmes sowie eine Ausbildung wird beim Arbeiten mit dem Krananhänger unbedingt empfohlen. © SVB/Günther PfeifferDas Tragen eines Forsthelmes sowie eine Ausbildung wird beim Arbeiten mit dem Krananhänger unbedingt empfohlen. © SVB/Günther Pfeiffer[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2018.12.10%2F1544436789599138.jpg]
Das Tragen eines Forsthelmes sowie eine Ausbildung wird beim Arbeiten mit dem Krananhänger unbedingt empfohlen. © SVB/Günther Pfeiffer
Bei Arbeiten mit Traktor und Seilwinde müssen die Maschinen aufeinander abgestimmt sein. Als Richtwert können pro Tonne Zugkraft rund zehn Kilowatt Motorleistung angenommen werden. Neben der Motorleistung ist auch auf das ausreichende Eigengewicht des Traktors zu achten.

Arbeiten mit der Seilwinde

Beim Arbeiten mit der Seilwinde muss man folgende Sicherheitshinweise einhalten:
  • Der Traktor ist mit der Seilwinde sicher und stabil aufzustellen.
  • Die Seilzugsrichtung sollte möglichst entlang der Traktorlängsachse verlaufen.
  • Beim Bergabseilen darf der Traktor samt Seilwinde nicht in der Falllinie unterhalb der Last positioniert werden –  eventuell Umlenkrollen verwenden.
  • Der Zuzug darf erst nach sicherem Anhängen der Last sowie verlässlicher Verständigung zwischen Windenführer und seinem Helfer erfolgen.
  • Das Mitfahren auf der Last sowie der Aufenthalt im Gefahrenbereich des Seiles im Bereich der zuziehenden Last sind verboten.
  • Schrägfahrten unter Last sind mit dem Traktor zu vermeiden.
  • Wird eine Umlenkrolle verwendet, ist der Aufenthalt im Seilwinkel streng verboten.
  • Beim Einsatz von Umlenkrollen ist darauf zu achten, dass die Bäume und Stöcke an der Befestigungsstelle ausreichend dimensioniert sind. Als Richtwert gilt: Bei einer Seilwinde mit 80 Kilonewton Zugkraft muss der Baumdurchmesser mindestens 50 Zentimeter betragen.
  • Die Bedienung der Seilwinde erfolgt vom Traktor aus oder seitlich der Winde.
  • Bei Funksteuerung ist neben der Last auch der Traktor genau zu beobachten.
  • Die Anschlagmittel sind so an der Last anzubringen, dass das zu ziehende Holz zuerst gewürgt, dann eventuell gedreht und erst dann gezogen wird.
  • Zum Befestigen der Last sind Anhängemittel zu verwenden, zum Beispiel Würgeketten oder -seile.
  • Die Verwendung des Zugseiles als Würgekette ist verboten.
Beim Laden und Entladen des Krananhängers sind die Stützbeine immer auszufahren. © SVB/Günther PfeifferBeim Laden und Entladen des Krananhängers sind die Stützbeine immer auszufahren. © SVB/Günther PfeifferBeim Laden und Entladen des Krananhängers sind die Stützbeine immer auszufahren. © SVB/Günther PfeifferBeim Laden und Entladen des Krananhängers sind die Stützbeine immer auszufahren. © SVB/Günther Pfeiffer[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2018.12.10%2F15444367923560.jpg]
Beim Laden und Entladen des Krananhängers sind die Stützbeine immer auszufahren. © SVB/Günther Pfeiffer
Neben der Seilwinde ist auch das Seil von Bedeutung. Für Stahlseile existieren exakte Ablagekriterien, das heißt, unter bestimmten Bedingungen sind sie auszuscheiden. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn
  • eine Litze gebrochen ist oder eine Litze fehlt
  • Seilverformungen vorhanden sind, zum Beispiel Quetschung, Klanken, Knicke, Lockerung von Drähten oder Litzen
  • das Seil korrodiert ist und sichtbare Rostnarben aufweist
  • Abrieb da ist, wenn der Seildurchmesser durch Abrieb um mehr als zehn Prozent des Nenndurchmessers vermindert ist
  • Drahtbrüche vorhanden sind,  abhängig von den sichtbaren Drahtbrüchen, je nach Schlag- und Machart bezogen auf eine bestimmte Länge
  • sonstige erhebliche Veränderungen, zum Beispiel farbliche Veränderungen der Oberfläche vorhanden sind.

Als Seilendbefestigung darf niemals ein Knoten verwendet werden, da es sich hier um eine Seilverformung handelt und demnach das Seil abzulegen wäre. Mögliche Endverbindungen sind beispielsweise Seil- oder Keilendklemmen, Schlaufen mit Kauschen, aber auch diverse Klemmverbindungen, wobei hier auf die Anordnung und Anzahl der einzelnen Klemmen zu achten ist.

Seit einigen Jahren werden neben dem, seit Jahrzehnten erprobten Stahlseil vermehrt Kunststoffseile für die Seilwindenarbeit verwendet. Es sind dies Seile aus Dyneema mit und ohne Ummantelung. Die Vorteile dieser Seile sind das geringere Gewicht, das leichtere Ausziehen sowie das unproblematischere Aufwickeln. Empfindlich sind Kunststoffseile, vor allem jene ohne Ummantelung, gegen Querbelastungen, also hauptsächlich gegen Scheuern. Bei einem Seilriss sind die Gefahren von schnellenden Seilenden bei Kunststoffseilen gegenüber Stahlseilen wesentlich geringer. Kommt es jedoch zu einem Bruch von Anhängemitteln, so ist größte Vorsicht aufgrund wegschnellender Teile geboten. Die Seilgleiter bei Kunststoffseilen sind aufgrund der speziellen Anfertigung etwas schwerer als jene bei Stahlseilen.
Der einzige gravierende Nachteil von Kunststoffseilen gegenüber Stahlseilen ist die Anschaffung. Es bleibt zu hoffen, dass in Zukunft der Preisunterschied verringert wird.
Bei der Seilwindenarbeit dürfen sich im Seilwinkel keine Personen aufhalten. Die Seiwinde bedient man vom Traktor aus oder seitlich der Winde. Bei Funksteuerung ist neben der Last auch der Traktor genau zu beobachten. © SVB/Günther PfeifferBei der Seilwindenarbeit dürfen sich im Seilwinkel keine Personen aufhalten. Die Seiwinde bedient man vom Traktor aus oder seitlich der Winde. Bei Funksteuerung ist neben der Last auch der Traktor genau zu beobachten. © SVB/Günther PfeifferBei der Seilwindenarbeit dürfen sich im Seilwinkel keine Personen aufhalten. Die Seiwinde bedient man vom Traktor aus oder seitlich der Winde. Bei Funksteuerung ist neben der Last auch der Traktor genau zu beobachten. © SVB/Günther PfeifferBei der Seilwindenarbeit dürfen sich im Seilwinkel keine Personen aufhalten. Die Seiwinde bedient man vom Traktor aus oder seitlich der Winde. Bei Funksteuerung ist neben der Last auch der Traktor genau zu beobachten. © SVB/Günther Pfeiffer[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2018.12.10%2F1544436786038470.jpg]
Bei der Seilwindenarbeit dürfen sich im Seilwinkel keine Personen aufhalten. Die Seiwinde bedient man vom Traktor aus oder seitlich der Winde. Bei Funksteuerung ist neben der Last auch der Traktor genau zu beobachten. © SVB/Günther Pfeiffer

Holzbringung mit dem Krananhänger

Krananhänger dürfen nur von körperlich und geistig geeigneten Personen benutzt werden. Eine Einschulung in einer Ausbildungsstätte wird dringend empfohlen.
  • Vor Beginn der Arbeit und auch während der Arbeit hat der Bediener den Gefahrenbereich zu überblicken und sich zu vergewissern, dass sich keine Personen im Gefahrenbereich befinden.
  • Die Stützbeine sind bei jedem Ladevorgang zu verwenden und dürfen nicht zum Anheben der Last verwendet werden.
  • Schnelle Bewegungen mit dem Kranausleger sind zu vermeiden und die vorgeschriebenen Mindestabstände sind einzuhalten.
  • Die Last sollte so angehoben werden, dass sie zuerst näher zur Kransäule bewegt wird und nicht mit voller Reichweite angehoben wird.
  • Besondere Vorsicht ist geboten, wenn schwere Lasten angehoben werden und dann der Kran zur Seite gedreht wird.
  • Das Überschreiten der maximalen Belastung ist verboten. Im geneigten Gelände dürfen Höchstlasten nicht ausgeschöpft werden.
  • Beginnt sich der Ausleger wegen Überlastung zu senken, ist die Last näher zur Kransäule zu bewegen und auf keinen Fall die Zange zu öffnen.
  • Krananhänger dürfen nur bis zum oberen Rand des Prallgitters beladen werden, weil sonst Rutschgefahr für die Ladung besteht.
  • Der Krananhänger sollte mit einer Fremdkraftbremsanlage ausgestattet sein und bei Fahrten auf öffentlichen Straßen muss dieser den kraftfahrrechtlichen Bestimmungen entsprechen.

Neben dem Praxiseinsatz müssen Seilwinden und Krananhänger nach den einschlägigen Wartungsvorschriften des Herstellers gewartet werden. Reparaturen dürfen nur Personen durchführen, welche die erforderlichen Fachkenntnisse besitzen. Vor einer Inbetriebnahme ist vom Bediener eine Sicht- und Funktionskontrolle durchzuführen.

Die Arbeitstechnik bei der Waldarbeit entwickelt sich weiter. Es etablieren sich neue Produkte und Verfahren, daher sind eine fundierte Ausbildung sowie ständige Weiterbildung unumgänglich. Die geeigneten Ansprechpartner dafür sind die Landwirtschaftskammer sowie die forstlichen Ausbildungsstätten.

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