16.02.2017 |
von Roswitha Plösch, BEd
Hygiene- und Allergenschulungen absolvieren!
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Das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) mit den entsprechenden Durch-führungsverordnungen ist seit Jänner 2006 in Kraft. Laut diesem Gesetz sind alle im Betrieb beschäftigten Personen, die mit Lebensmitteln umgehen, zur Absolvierung einer Hygieneschulung verpflichtet, damit sie die hygienischen Anforderungen erfüllen können.
Diese Anforderungen gelten nicht nur für Fremdpersonal, sondern auch für mitarbeitende Familienangehörige. Der Betriebsleiter entscheidet, wie oft und wie intensiv geschult wird. Bei Kontrollen durch die Lebensmittelaufsicht werden einerseits die Schulungsnachweise und andererseits die praktische Umsetzung der Hygieneanforderungen am Betrieb überprüft.
Generell wird empfohlen, dass die Schulungsbestätigungen nicht älter als drei Jahre alt sind. Zur Lebensmittelhygiene gehören:
Um größtmögliche Lebensmittelsicherheit zu erreichen und eine einwandfreie Produktqualität zu gewährleisten, muss jeder Lebensmittelunternehmer auf allen Ebenen der Produktion alle notwendigen hygienischen Maßnahmen umsetzen. Lebensmittelhygiene ist die Basis für sichere Lebensmittel und schützt vor lebensmittelbedingten Krankheiten und Vergiftungen, garantiert eine bessere Haltbarkeit der Produkte und schafft mehr Konsumentenvertrauen.
Als Hilfsmittel zur Umsetzung der hygienerechtlichen Vorschriften und zur Erstellung eines optimalen Eigenkontrollsystems am Betrieb gibt es je nach Produktionszweig unterschiedliche Leitlinien. Einige wurden speziell für die Direktvermarktung in Form von Handbüchern zusammengefasst. Diese Leitlinien und Handbücher für bäuerliche Betriebe können auf der Homepage von www.gutesvombauerhof.at heruntergeladen werden.
Diese Anforderungen gelten nicht nur für Fremdpersonal, sondern auch für mitarbeitende Familienangehörige. Der Betriebsleiter entscheidet, wie oft und wie intensiv geschult wird. Bei Kontrollen durch die Lebensmittelaufsicht werden einerseits die Schulungsnachweise und andererseits die praktische Umsetzung der Hygieneanforderungen am Betrieb überprüft.
Generell wird empfohlen, dass die Schulungsbestätigungen nicht älter als drei Jahre alt sind. Zur Lebensmittelhygiene gehören:
- Grundkenntnisse der Mikrobiologie
- das Erfüllen und Instandhalten räumlicher und technischer Voraussetzungen
- die sachgerechte Reinigung, Desinfektion und Schädlingsbekämpfung
- Personalhygiene
- gute Herstellungspraxis und Aufzeichnungen
Um größtmögliche Lebensmittelsicherheit zu erreichen und eine einwandfreie Produktqualität zu gewährleisten, muss jeder Lebensmittelunternehmer auf allen Ebenen der Produktion alle notwendigen hygienischen Maßnahmen umsetzen. Lebensmittelhygiene ist die Basis für sichere Lebensmittel und schützt vor lebensmittelbedingten Krankheiten und Vergiftungen, garantiert eine bessere Haltbarkeit der Produkte und schafft mehr Konsumentenvertrauen.
Als Hilfsmittel zur Umsetzung der hygienerechtlichen Vorschriften und zur Erstellung eines optimalen Eigenkontrollsystems am Betrieb gibt es je nach Produktionszweig unterschiedliche Leitlinien. Einige wurden speziell für die Direktvermarktung in Form von Handbüchern zusammengefasst. Diese Leitlinien und Handbücher für bäuerliche Betriebe können auf der Homepage von www.gutesvombauerhof.at heruntergeladen werden.
Warum eine Allergenschulung besuchen?
Aufgrund des Erlasses der EU-Allergenverordnung vom 13. Dezember 2014 ist jeder Lebensmittelunternehmer verpflichtet, alle im Endprodukt vorhandenen Zutaten zu kennzeichnen und die vierzehn allergenen (= Allergien hervorrufende) Stoffe, die in Europa am häufigsten Lebensmittelallergien und Unverträglichkeiten auslösen, hervorzuheben.
Die Weitergabe der Allergeninformationen an den Konsumenten kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen. Die Allergenschulung ist eine gesetzlich verpflichtende Schulung, ist alle drei Jahre aufzufrischen und im Rahmen des Eigenkontrollsystems zu dokumentieren.
Die Weitergabe der Allergeninformationen an den Konsumenten kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen. Die Allergenschulung ist eine gesetzlich verpflichtende Schulung, ist alle drei Jahre aufzufrischen und im Rahmen des Eigenkontrollsystems zu dokumentieren.
Unverträglichkeit oder Allergie?
Eine Allergie ist dadurch gekennzeichnet, dass es zu einer Überreaktion des Körpers auf bestimmte Eiweißbestandteile kommt. Das Immunsystem versucht sich gegen diese Allergene zu wehren, es werden Antikörper gebildet, wodurch es zu einer Sensibilisierung kommt.
Werden allergieauslösende Nahrungsmittel aufs Neue konsumiert, reagiert der Körper auf die aufgenommenen Stoffe mit den zuvor gebildeten Antikörpern und es können Symptome wie Hautrötung, Schleimhautschwellungen, tränende Augen, Atemnot etc. auftreten.
Eine Unverträglichkeit ist dadurch charakterisiert, dass der Körper an einem angeborenen oder erworbenen Enzymdefekt leidet, deshalb kann der Organismus bestimmte Nahrungsbestandteile nicht verdauen. Die Folgen sind beispielsweise Durchfall, Blähungen, Bauchschmerzen oder Abgeschlagenheit.
Diese Beschwerden können gemildert bzw. vermieden werden, indem man auf den Verzehr von Lebensmitteln mit diesen Inhaltsstoffen verzichtet. Zu den häufigsten Auslösern der Intoleranzen zählen: Laktose, Fruktose, Histamin und Gluten.
Werden allergieauslösende Nahrungsmittel aufs Neue konsumiert, reagiert der Körper auf die aufgenommenen Stoffe mit den zuvor gebildeten Antikörpern und es können Symptome wie Hautrötung, Schleimhautschwellungen, tränende Augen, Atemnot etc. auftreten.
Eine Unverträglichkeit ist dadurch charakterisiert, dass der Körper an einem angeborenen oder erworbenen Enzymdefekt leidet, deshalb kann der Organismus bestimmte Nahrungsbestandteile nicht verdauen. Die Folgen sind beispielsweise Durchfall, Blähungen, Bauchschmerzen oder Abgeschlagenheit.
Diese Beschwerden können gemildert bzw. vermieden werden, indem man auf den Verzehr von Lebensmitteln mit diesen Inhaltsstoffen verzichtet. Zu den häufigsten Auslösern der Intoleranzen zählen: Laktose, Fruktose, Histamin und Gluten.