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von Mag. Christian Reindl

Keine bessere Anbindung der Heurigengebiete

LK Wien intervenierte - VOR sieht keinen Handlungsbedarf

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© karinnussbaumer.com
Im Zusammenhang mit der Einführung der einheitlichen Parkraumbewirtschaftung für alle Bezirke mit 1. März 2022 beklagen viele Weinbau- und Heurigenbetriebe einen erheblichen Kundenrückgang.

Dies ist auch auf die eingeschränkten Anbindungen der klassischen Heurigengebiete, insbesondere in Wien Stammersdorf, Mauer und Strebersdorf, an die öff entlichen Verkehrsmittel (Öffi s) zurückzuführen. Während die flächendeckende Kurzparkzone  bis 22 Uhr gilt, stellen die öffentlichen Verkehrsmittel ihre Dienste und Angebote teilweise mit 21 Uhr ein. Diese Diskrepanz führt zu einem massiven Abwandern der Kunden an die benachbarten Heurigengegen den im angrenzenden Niederösterreich.

Die Landwirtschaftskammer Wien hat sich diesbezüglich um Unterstützung an den zuständigen Amtsführenden Stadtrat KommR Peter Hanke gewandt. Laut politischer Absichtserklärung sollen nämlich die Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung in den weiteren Ausbau der Öff entlichen Verkehrsmittel fließen. Die Ausweitung der Kurzparkzone soll neben der Beschaffung von Parkplätzen weniger Verkehr, mehr Lebensqualität und mehr Klimaschutz für Wien bringen. Das Setzen von entsprechenden Akzenten im  öff entlichen Nahverkehr würde etwaigen Betriebsschließungen vorbeugen und zahlreiche Arbeitsplätze sichern.

In diesem Zusammenhang wurde auch der zuständige Verkehrsbund Ost-Region (VOR) zwecks einer genauen Angebotsprüfung bzw. Konzeptüberarbeitung eingebunden. Die jeweiligen Positionen bzw. Stellungnahmen waren aber leider sehr ernüchternd. Die Stadt bekennt sich zwar im Koalitionsprogramm zur „Stadtlandwirtschaft“ und zur Erhaltung der Betriebe. Auf die Einzigartigkeit des Wiener Weinbaues, auch als wesentlicher Tourismus- und Naherholungsfaktor, wird zurecht mit Stolz hingewiesen. Im vorliegenden Verkehrskonzept (An- bindung mit Öffi s) ist davon aber nichts zu bemerken.

Laut Antwortschreiben des VOR (Verkehrsverbund für Wien, Niederösterreich und Burgenland) ist es dessen Aufgabe, die Bedürfnisse der Bevölkerung nach Mobilität im Verbundgebiet bestmöglich und im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten zu decken, um das Angebot für möglichst viele Fahrgäste zu verbessern. Dabei obliegt die  Lösung lokaler bzw. städtischer Erschließungsaufgaben grundsätzlich den kommunalen Öffentlichen Verkehrs-Betriebsformen. Im konkreten Fall handelt es sich um das Wiener Stadtgebiet und somit um den Verkehrsbetreiber Wiener Linien. Auf diese Weise wird in der Ostregion eine ausbalancierte Aufgabenverteilung zwischen regionalen und städtischen Buslinien erreicht.

Öffentliche Anbindung ausreichend gegeben

für die Besucher:innen der Heurigen in den Wiener Randbezirken mit dem aktuellen Wiener Stadtverkehrsangebot auch am Abend eine gute öff entliche Anbindung. Zusätzlich versucht der Verkehrsverbund Ost-Region auch die Bedürfnisse jener Menschen, die in den an Wien angrenzenden Regionen und Gemeinden wohnen, abzudecken und das Angebot auch für diese Fahrgäste so attraktiv wie möglich zu gestalten. Ein Verkehrsangebot richtet sich dabei grundsätzlich nach dem Bedarf, wobei das Fahrgastpotenzial am Wiener Stadtrand natürlich aufgrund der Einwohnerdichte geringer ist.

Eine zusätzliche über diesen Bedarf hinausgehende Verkehrsleistung - in Form einer Verlängerung der Betriebszeiten oder Streckenführung der regionalen Buslinien – ist seitens VOR derzeit nicht vorgese- hen, da die Nachfrage zu gering ist. Aus Sicht des VOR sind die Heurigengebiete in den Wiener Randbezirken mit dem bestehenden ÖV-Angebot durchaus ausreichend abgedeckt. Die Umsetzung aller Wünsche im Öffentlichen Verkehr wäre leider unfinanzierbar. Präsident Windisch zeigt sich naturgemäß durch das ernüchternde Ergebnis sehr enttäuscht. „Durch die größtenteils unzumutbare Anbindung an das öff entliche Verkehrsnetz werden mutmaßlich viele Kunden nunmehr auf einen Heuri- genbesuch verzichten bzw. auf sehr nahe gelegene Heurigenorte in Niederösterreich ausweichen. Dies bedeutet nicht nur finanzielle Einbußen für die Betriebe, sondern auch zusätzliche negative klimatische Belastungen. Der geplante Lenkungseffekt wird dadurch ad absurdum geführt“.
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