Klares Nein zum EU-Vorschlag über "neue Gentechnik"
Zur Regulierung von "neuer Gentechnik" (NGT) hat heute, Mittwoch, die EU-Kommission einen Vorschlag präsentiert. Nach Interpretation heimischer Spitzenpolitiker sind demnach künftig die EU-Mitgliedstaaten gezwungen, den Anbau von gentechnisch-veränderten Pflanzen teils ohne Kennzeichnung oder ordentliche Zulassungsverfahren zu erlauben. "Wir haben uns in Österreich als Vorreiter der Bio- und gentechnikfreien Landwirtschaft positioniert. Strenge Regelungen auch für die sogenannte 'neue Gentechnik' sind gemeinsame Regierungsposition. Der Vorschlag der Kommission ist eine Gefahr für den österreichischen Weg der Landwirtschaft, und nimmt Konsument:innen auch ihre Wahlfreiheit", betont Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig gemeinsam mit Umweltministerin Leonore Gewessler und Konsumentenschutzminister Johannes Rauch. "Wir werden das nicht zulassen, uns daher mit aller Kraft in Brüssel dafür einsetzen, dass auch weiterhin strenge Regeln für gentechnisch veränderte (gv) Pflanzen und Lebensmittel gelten. Dass die EU-Kommission die Mitgliedsstaaten zwingt, den unkontrollierten Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zu erlauben, ist inakzeptabel", wird betont.
Der Vorschlag zur "neuen Gentechnik"
Der Vorschlag zur sogenannten "neuen Gentechnik" soll künftig die aktuell geltenden strengen Regeln für die Prüfung und Kennzeichnung deutlich aufweichen. Für Konsument:innen wäre es somit nicht mehr ersichtlich, ob ein Endprodukt gentechnisch verändert wurde oder gentechnisch veränderte Bestandteile (z.B. GV-Mais, -Maisstärke) enthält.
Als sogenannte "neue Gentechnik" (NGT) wird eine Reihe von Methoden bezeichnet, die das Genom einer Pflanze verändern.
Gemäß dem Vorschlag der Kommission sollen Produkte der "neuen Gentechnik" nunmehr in zwei Kategorien eingeteilt werden. Kategorie 1 umfasst alle Pflanzen und Produkte, die bestimmten Kriterien entsprechen und nach Auffassung der Kommission auch durch herkömmliche Methoden der konventionellen Züchtung entstehen könnten, Kategorie 2 alle anderen Pflanzen und Produkte, die mittels "neuer Gentechnik" hergestellt wurden. Während die Kategorie 2 weiterhin unter die GVO-Gesetzgebung fällt, wenn auch mit reduzierten Auflagen was Sicherheitsbewertung und Nachweismethoden betrifft, soll es für die Kategorie 1 (auch NGT1 genannt) massive Änderungen in der Zulassung und Kennzeichnungspflicht geben.
Die österreichische Position ist klar: Für alle Kategorien der sogenannten "neuen Gentechnik" müssten die drei Grundpfeiler Vorsorgeprinzip, wissenschaftliche Risikobewertung und Kennzeichnungspflicht gelten. Dies sei auch so im Regierungsübereinkommen festgehalten. Österreich werde deshalb gegenüber der EU-Kommission auf eine Beibehaltung der guten und strengen Regeln pochen.
Als sogenannte "neue Gentechnik" (NGT) wird eine Reihe von Methoden bezeichnet, die das Genom einer Pflanze verändern.
Gemäß dem Vorschlag der Kommission sollen Produkte der "neuen Gentechnik" nunmehr in zwei Kategorien eingeteilt werden. Kategorie 1 umfasst alle Pflanzen und Produkte, die bestimmten Kriterien entsprechen und nach Auffassung der Kommission auch durch herkömmliche Methoden der konventionellen Züchtung entstehen könnten, Kategorie 2 alle anderen Pflanzen und Produkte, die mittels "neuer Gentechnik" hergestellt wurden. Während die Kategorie 2 weiterhin unter die GVO-Gesetzgebung fällt, wenn auch mit reduzierten Auflagen was Sicherheitsbewertung und Nachweismethoden betrifft, soll es für die Kategorie 1 (auch NGT1 genannt) massive Änderungen in der Zulassung und Kennzeichnungspflicht geben.
Die österreichische Position ist klar: Für alle Kategorien der sogenannten "neuen Gentechnik" müssten die drei Grundpfeiler Vorsorgeprinzip, wissenschaftliche Risikobewertung und Kennzeichnungspflicht gelten. Dies sei auch so im Regierungsübereinkommen festgehalten. Österreich werde deshalb gegenüber der EU-Kommission auf eine Beibehaltung der guten und strengen Regeln pochen.
Aus für Zulassungspflicht und Anbauverbot
Denn der Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission sehe vor, dass alle NGT1-Pflanzen eines Anmeldeverfahrens unterliegen. Danach dürften NGT-Pflanzen dann auch EU-weit angebaut werden. Es bestehe keine Möglichkeit mehr, dies in Österreich zu untersagen, die mühsam erkämpfte Möglichkeit zum "Opt-Out" wäre damit für NGT1-Pflanzen Geschichte.
Ohne Kennzeichnung keine Wahlfreiheit
Der Vorschlag sehe keine Kennzeichnung für NGT1 Produkte der "Neuen Gentechnik" mehr vor. Dadurch komme es zu deutlichen Transparenzverlusten im Lebensmittelhandel, für Produzent:innen, Handel und Kund:innen, denn es sei dann nicht mehr ersichtlich, ob es sich um ein NGT1-Produkt handle. Somit werde auch das Recht auf Wahlfreiheit der Konsument:innen aber auch für Produzent:innen "abgeschafft".
Koexistenz und Biolandwirtschaft in Gefahr
Auch die Biolandwirtschaft gerate unter Druck: Der Einsatz von NGT1-Pflanzen soll zwar für Bio verboten sein, allerdings nur bei Saatgut, nicht bei Futtermitteln. Nach diesen Regeln wäre Bio-Milch von Kühen, die mit NGT1-Pflanzen gefüttert wurden, denkbar. Noch problematischer sei jedoch, dass der Vorschlag der Kommission keine Regeln vorsieht, um Kreuzkontaminationen zu verhindern, wenn etwa NGT1-Pflanzen neben Bio-Pflanzen angebaut werden. Österreich könnte den Anbau von NGT-Pflanzen beider Kategorien nicht mehr untersagen.
"Zu den neuen Züchtungsmethoden haben wir eine klare Regierungsposition. Österreichs Landwirtschaft ist im Anbau gentechnikfrei, diese Vorreiterrolle wollen wir weiter absichern. Auch die mögliche Patentierbarkeit von Sorten, die mit neuen Züchtungsmethoden hergestellt werden, bedroht unsere kleinstrukturierte Land- und Saatgutwirtschaft. Das Vertrauen unserer Konsumentinnen und Konsumenten in unsere Lebensmittel und Wahlfreiheit sind ein kostbares Gut. Diesen Weg wollen wir weitergehen. Die Koexistenz mit der Bio-Produktion muss gewährleistet bleiben", so Totschnig.
"Zu den neuen Züchtungsmethoden haben wir eine klare Regierungsposition. Österreichs Landwirtschaft ist im Anbau gentechnikfrei, diese Vorreiterrolle wollen wir weiter absichern. Auch die mögliche Patentierbarkeit von Sorten, die mit neuen Züchtungsmethoden hergestellt werden, bedroht unsere kleinstrukturierte Land- und Saatgutwirtschaft. Das Vertrauen unserer Konsumentinnen und Konsumenten in unsere Lebensmittel und Wahlfreiheit sind ein kostbares Gut. Diesen Weg wollen wir weitergehen. Die Koexistenz mit der Bio-Produktion muss gewährleistet bleiben", so Totschnig.