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von DI Stephan Scheffknecht, BEd
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Kreditformen und welcher Kredit wofür?

Fremdmittel braucht ein landwirtschaftlicher Betrieb für Investitionen und für die Finanzierung des laufenden Betriebes. Jeder hat in irgendeiner Form schon einen Kredit in Anspruch genommen, sei es um Investitionen zu tätigen oder einfach um Rechnungen zu zahlen. Welche Kredite gibt es nun und wofür sind welche Kredite geeignet?

Kreditformen:

  • Dispokredit: Dies ist der "klassische" Überziehungsrahmen am Girokonto. Banken räumen ihren Kunden freiwillig einen Kreditrahmen auf dem Girokonto ein. Bei entsprechender Bonität wird das 2-5 fache des Nettomonatsgehaltes genehmigt. Über diesen Betrag können die Kunden frei verfügen ("disponieren"). Jedoch sind hier meist höhere Zinsen zu zahlen. Es besteht hier kein Kreditvertrag.
     

  • Kontokorrentkredit/Rahmenkredit: ist wie oben defacto ein Dispokredit mit Rahmenbereitstellungsprovision und Kreditvertrag und Sicherheiten. Dieser Kredit wird auch Betriebsmittelkredit bezeichnet und wird zur Überbrückung von kurzfristigen Liquiditätsengpässen verwendet. Dies ist das klassische Konto für Landwirte und ist für kurzfristige Finanzierungen (Saatgutkauf, Futtermittel, Dünger etc.) geeignet. Für längerfristige Finanzierungen nicht geeignet, da es zu teuer ist, da meist höhere Zinssätze als bei einem langfristigen Kredit gegeben sind.
     

  • Ratenkredit: Der Ratenkredit für mittel – langfristige Finanzierungen bei einer Bank mit festem bzw. variablem Zinssatz, mit fixen bzw. variablen Raten. Die Laufzeit des Kredites ist entweder fix oder wird mit endfälliger Tilgung festgelegt. Hier sind ebenso Sicherheiten vorzuweisen. Der Vorteil bei diesem Kredit ist, dass der Zinssatz meist günstiger ist als bei einem Kontokorrentkredit.

  • Kreditkarte: Die Kreditkartenfirma oder die Bank gewähren hier meist ein zinsfreies Darlehen in der Höhe der gemachten Umsätze. Abgerechnet wird meist Ende des Monats bzw. alle 4-6 Wochen. Die Kreditkartenfirma bzw. die Bank heben meist eine Kreditkartengebühr ein. Für Barabhebungen ist die Kreditkarte zwar geeignet , aber gegenüber einer Bankomatkarte werden hier relativ hohe Spesen (ca. 3% bzw. mind. 2,50 – 4,00 Euro) verrechnet. Ausserhalb der Euro-Zone kommt zu den Spesen noch eine Manipulationsgebühr dazu.

  • Arbeitgeberdarlehen: Ist ein Darlehen, das ein Arbeitnehmer vom seinem Arbeitgeber bekommt. Während des aufrechten Dienstverhältnisses werden Vorschuss und Darlehen gleich behandelt. Der Vorschuss wird mit den nächsten Entgeltauszahlungen gegenverrechnet, das Darlehen wird in den vereinbarten Rückzahlungsmodalitäten (meist Raten!) vom Arbeitnehmer zurückgezahlt. Dieses Darlehen orientiert sich meist am Ratenkredit, jedoch muss dies meist günstige Darlehen auch mit mindestens 3,0% verzinst sein. Bis max. 7.300 Euro können zinsenlos ohne Steuernachteil gewährt werden, ansonsten besteht ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis (Lohnsteuerpflicht). Bei dem Arbeitgeberdarlehen fällt keine Kreditsteuer an.

  • Leasing: Leasing ist eine Mischart von Miete und Kredit. Am Beginn kann eine bestimmte Summe (Depot) bezahlt werden, die den Restbetrag mindert. Spesen werden meist mit der 1. Rate verrechnet, danach folgt eine monatliche Rate, die als Abnutzung des Gegenstandes zu verstehen ist. Am Ende des Vertrages hat man die Möglichkeit, entweder den Gegenstand zu kaufen oder zurückzugeben (Details hierfür stehen im Leasingvertrag). Leasingfinanzierungen nehmen in der Landwirtschaft immer mehr an Bedeutung zu.

  • Ratenkauf: Hier wird meist eine Ware auf Raten beim Verkäufer abgezahlt (Versandhäuser, …). Die Zinsen und Gebühren sind meist sehr hoch.

  • Wohnbaudahrlehen: Ist ähnlich dem Ratenkredit, aber ohne Eintragungsgebühr. Die Zinsobergrenze liegt bei 6% p.a. und die Wohnbaubank geht zwingend ins Grundbuch. Zurzeit teurer als der Ratenkredit. Es wird hier unterschieden zwischen Darlehen vom Land und Darlehen von der Bausparkasse (Eintragung ins Grundbuch).

  • Geförderte Investitionskredite (AIK): Der AIK ist für die Finanzierung von Investitionen die gängigste Kreditform. Für den Zeitraum 01. Jänner 2016 bis 30. Juni 2016 beträgt der Bruttozinssatz 1,5%. Für den Kreditnehmer bedeutet dies je nach Zinszuschuss 0,75% (bei 50% Zuschuss) bzw. 0,95% (bei 36% Zuschuss). Gemäß der "Sonderrichtlinie für die LE Projektförderung" (Pkt. 1.11.1.3) werden Zinszuschüsse nur gewährt, sofern dem Förderungswerber (Kreditnehmer) der Bruttozinssatz auf Basis des 6-Monate-Euribor + 1,5% Aufschlag verrechnet wird. Dieser Wert wird jedes halbe Jahr neu festgesetzt. Ein allfälliger negativer Euribor ist bei der Berechnung des Bruttozinssatzes nicht zu berücksichtigen.
Wichtig ist, dass der Landwirt den Antrag auf Zinszuschuss rechtzeitig im Burgenland beim Landwirtschaftlichen Bezirksreferat stellt, denn er darf mit der Investition oder dem Bau erst beginnen, wenn die schriftliche Bewilligung vorliegt.
 
  • Lieferantenkredite: Diese sind meist die billigste Form der Finanzierung in Form von Skontoabzügen bzw. Zahlungszielen. Hier fallen keine Gebühren an, auch gibt es keinen Kreditvertrag. Die Skontoabzüge betragen meist 2-4%.

    Grundsätzlich ist auch zu erwähnen, dass die Kreditsteuer in Österreich abgeschafft wurde!

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Welcher Kredit ist nun für was geeignet?

Für die Finanzierung des laufenden Betriebes ist der Kontokorrentkredit auf dem Girokonto das am weitesten verbreite Instrument, da hier der vereinbarte Kreditrahmen voll ausgeschöpft werden kann. Unabhängig davon, ob es sich bei einem Kontokorrentkredit um einen Dispositionskredit oder einen Betriebsmittelkredit handelt, dient dieser grundsätzlich immer dem gleichen Zweck. Durch die Überziehung des Girokontos sollen finanzielle Engpässe kurzfristig überbrückt werden. Für den Landwirt erweist sich ein Kontokorrentkredit als überaus hilfreich, denn dadurch kann der Betriebsführer beispielsweise seinen Zahlungsverpflichtungen problemlos nachkommen, selbst wenn die letzten Umsätze noch nicht auf dem Konto eingegangen sind (Ernteabrechnung, sonst. Einahmen, etc.). Ein solcher Betriebsmittelkredit ist demnach oftmals die einzige Möglichkeit, Liquiditätsengpässe kurzfristig auszugleichen.

Die Höhe des beanspruchten Kredits kann der Kreditnehmer individuell bestimmen, wobei der vereinbarte Überziehungsrahmen natürlich nicht überschritten werden sollte. Vorsicht ist geboten, wenn der Rahmen überzogen wird, da hier die Zinsen empfindlich hoch werden können.

Es sollte zumindest einmal im Jahr das Kreditkonto völlig abgedeckt werden, um zu vermeiden, dass man unbemerkt einen längerfristigen Finanzierungsbedarf über das teurere Girokonto finanziert. Investitionsfinanzierungen über das Girokonto sind zu vermeiden!

Muss man die Überziehung des Girokontos in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen in einen Abstattungskredit überführen, ist dies im günstigen Fall ein Zeichen dafür, dass Investitionen mit Krediten mit zu kurzer Laufzeit finanziert wurden. Meist ist es aber ein Hinweis, dass die für den Betrieb und für die Familie benötigten Mittel nicht erwirtschaftet werden und die Schulden steigen.

Auch sollte die Möglichkeit der Lieferantenkredite (Skonto/Zahlungsziele) ausgenutzt werden. Ob die Skontoausnutzung oder die Vereinbarung eines Zahlungszieles besser ist kann nicht allgemein gesagt werden, dies sollte man im konkreten Fall ausrechnen, wobei Skonto meist das günstigere ist.

Für mittel- und langfristige Investitionen, für die der AIK nicht verwendet werden kann, ist der Ratenkredit die geeignete Form der Finanzierung.

Für Investitionen im landwirtschaftlichen Bereich ist auf jeden Fall der Agrarinvestitionskredit (AIK) das beste Instrument, um zinsbegünstigt zu investieren.

Leasing ist in der Landwirtschaft nicht allzu sehr verbreitet, nimmt aber an Bedeutung zu und stellt ebenfalls eine Möglichkeit der Finanzierung dar, die da und dort gemacht wird. Geleaste Investitionen können in der landwirtschaftlichen Investitionsförderung nicht subventioniert werden. Darauf ist unbedingt zu achten. Ob nun ein Kredit mit fixen oder variablen Zinssatz besser ist, muss in einem Beratungsgespräch individuell geklärt werden. Weiters ist auch darauf zu achten, ob der 3-Monats-Euribor oder der 6-Monats-Euribor günstiger ist. Wichtig bei nicht geförderten Krediten (die oft auch unvermeidlich sind) ist ein möglichst geringer Aufschlag (Sicherheiten, etc.) auf den üblicherweise als Basis verwendeten 3- oder 6-Monats-Euribor zu erreichen. Entscheidend ist auch die Kreditlaufzeit, denn eine ausreichend lange Laufzeit sorgt dafür, dass der Darlehensnehmer die Rückzahlungsraten bedienen kann und nicht über das Girokonto (Kontokorrentkredit) bezahlen muss.

(Quellen: Dr. Karner, LKNÖ)
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