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LK-Sozialversicherungsrechner

Mit dem LK-Sozialversicherungsrechner können Sie die vierteljährlichen Sozialversicherungsbeiträge nach dem bäuerlichen Sozialversicherungsrecht (BSVG) für die Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung ermitteln.

Für die Eingabe des Einheitswerts kann die Beitragsvorschreibung der SVS oder der Einheitswertbescheid herangezogen werden.

Bitte beachten Sie:
LK-Sozialversicherungsrechner hat keinen Zugriff auf Ihre Einheitswert- oder Sozialversicherungsdaten.
Einheitswert Was ist einzutragen?
Eigenfläche Einheitswert laut EHW-Bescheid
+ Zupachtung 2/3 2/3 des Einheitswertes der Pachtfläche
+ Zupachtung 3/3 Einheitswert der Pachtfläche
- Verpachtung Einheitswert der verpachteten Fläche
Einheitswert gesamt Summe

Betriebsführung allein / mit Ehepartner

Von Bis Einheitswert Prozentsatz Versicherungswert/
Beitragsgrundlage mtl
von € 0,--
Summe
gerundet
Monatliche Beitrags-
grundlage
UV / KV / PV
UV-Beitrag
KV-Beitrag
PV-Beitrag
Monatlicher Beitrag
Summe
Quartals-
beitrag
Jahres-
beitrag

Berechnungsergebnis:

Quartalsbeitrag:


Haftungsausschluss


Die Berechnung erfolgt mit Ihren Angaben auf Basis der derzeitigen Rechtslage. Das Ergebnis ist unverbindlich und ohne Gewähr.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Landwirtschaftskammer oder bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern www.svb.at.

Informationen zum Rechner

  • Eigenfläche: Es ist der land- und fortwirtschaftliche Einheitswert laut Einheitswertbescheid des Finanzamts einzutragen.
  • Zupachtung 2/3: Bei der Zupachtung von Flächen ist zu unterscheiden, ob die Zupachtung von nahen Angehörigen (zB. ein Ehegatte vom anderen Ehegatten oder Kindern von Eltern) oder von "Fremden" erfolgt. Bei der Zupachtung außerhalb des Kreises der nahen Angehörigen sind zwei Drittel des auf die gepachteten Flächen entfallenden Einheitswertes für die Ermittlung der Beitragsgrundlage zu berücksichtigen. Ist Ihnen der Einheitswert des Verpächters nicht bekannt, so können Sie hilfsweise 2/3 des eigenen Hektarsatzes einsetzen, sofern die Flächen eine vergleichbare Bonität aufweisen.
  • Zupachtung 3/3: Bei der Zupachtung von nahen Angehörigen (Ehepartner, Kinder, Eltern) ist der volle, auf die gepachtete Fläche entfallende Einheitswert für die Ermittlung der Beitragsgrundlage heranzuziehen. Dies gilt ebenso bei der Nutzung von Flächen ohne Gegenleistung.
  • Verpachtung: Sind Flächen verpachtet, so ist der Einheitswert der verpachteten Fläche abzuziehen (Hektarsatz x verpachtete Fläche in ha).
  • Betriebsführung allein oder mit Ehepartner: Wird der Betrieb mit einem Ehepartner geführt, so teilt sich die Beitragsgrundlage in der Kranken- und Pensionsversicherung.

Folgende Faktoren können nicht berücksichtigt werden:

  • Gemeinsame Betriebsführung von Nicht-Ehepartnern: Der LK-Sozialversicherungsrechner liefert keine Ergebnisse, wenn ein Betrieb von Nicht-Ehepartner, wie zB. Von Vater und Sohn, von Geschwistern etc. oder von einer Gesellschaft (zB. OG, KG etc) geführt wird.
  • Mehrfachversicherung: Bei der Berechnung der SV-Beiträge bleibt unberücksichtigt, ob eine Mehrfachversicherung (zB ein Landwirt ist auch bei einer Firma angestellt) besteht. Mit dem anderen Einkommen kann die monatliche Höchstbeitragsgrundlage überschritten werden und gegebenenfalls sind in die Bauernversicherung nicht die vollen Beiträge einzuzahlen.
  • Beitragsgrundlagenoption: Der LK-Sozialversicherungsrechner liefert keine Ergebnisse, falls eine Beitragsgrundlagenoption bei der SVB beantragt wurde. In diesem Fall berechnet sich der SV-Beitrag nach dem Einkommensteuerbescheid.
  • Nebentätigkeiten: Die Sozialversicherungsbeiträge aufgrund von Nebentätigkeiten werden nicht berücksichtigt.

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