LK Wien erreicht Änderung des Wiener Buschenschankgesetzes
Erweiterung der Produktpalette – Ausweitung der Heurigengebiete
In mehreren Besprechungen des Spartenausschusses für Wein- und Obstbau der LK Wien wurden in der letzten Zeit notwendige Adaptierungen des Wiener Buschenschank-Gesetzes thematisiert. Die von der LK Wien an die Behörde/Politik herangetragenen Änderungswünsche wurden bereits in das Buschenschank-Gesetz eingearbeitet. Die Änderungen gelten seit 19. Februar 2019.
Die Heurigengebiete wurden im 10 Bezirk (nunmehr das Gebiet der Katastralgemeinden Oberlaa-Land, Oberlaa-Stadt, eingegrenzt auf die Weinbaufluren, Unterlaa und Rothneusiedl) sowie im 22. Bezirk das Gebiet der Katastralgemeinde Breitenlee, eingegrenzt auf das von den Straßenzügen Ziegelhofstraße, Mittelfeldweg, Hausfeldstraße, Lackenjöchelgasse, verlängerte Mayredergasse, Agavenweg, Oleandergasse und Rautenweg umschlossene Gebiet) wunschgemäß ausgeweitet.
Zumutbarkeitsregelungen für Nachbarn verbessert
Im Bereich der sich durch die Führung einer Buschenschank beeinträchtigt gefühlten Nachbarn wurden Verbesserungen bzw. Klarstellungen vergleichbar dem gewerblichen Bereich erreicht.
Neben einer nützlichen Klarstellung und Definition von Nachbarn (Nachbarn sind alle Personen, die durch die Errichtung, den Bestand oder den Betrieb eines Buschenschankes gefährdet oder belästigt oder deren Eigentum oder sonstige dingliche Rechte gefährdet werden könnten. Als Nachbarn gelten nicht Personen, die sich vorübergehend in der Nähe des Buschenschankes aufhalten) sind nun klare Zumutsbarkeits-Regelungen im Gesetz verankert. Ob Belästigungen der Nachbarn zumutbar sind ist danach zu beurteilen, wie sich die durch den Buschenschank verursachten Änderungen der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse auf ein gesundes, normal empfindendes Kind / Erwachsenen auswirken. Hier sollte der Umstand von traditionellen Heurigengebieten bei der Beurteilung entsprechend einfließen.
Bei der Ausübung des Buschenschankes ist nun zusätzlich neben den bisher Getränken auch der Ausschank von Leitungswasser, Mineralwasser, Sodawasser und kohlensäurehältigen Erfrischungsgetränken gestattet. Mit der Erweiterung des kalten Buffets auf die zusätzliche Verabreichung von kaltem Wild und Wiener Schnecke, kalten und geräucherten heimischen Fischen, Waffeln und nach typischen bäuerlichen Rezepten hergestellten Mehlspeisen aus eigener Erzeugung ist eine wesentliche Vergrößerung der Produktvielfalt und Attraktivierung der Angebotspalette gelungen, freut sich VP Norbert Walter zurecht.
Bei der Ausübung des Buschenschankes ist nun zusätzlich neben den bisher Getränken auch der Ausschank von Leitungswasser, Mineralwasser, Sodawasser und kohlensäurehältigen Erfrischungsgetränken gestattet. Mit der Erweiterung des kalten Buffets auf die zusätzliche Verabreichung von kaltem Wild und Wiener Schnecke, kalten und geräucherten heimischen Fischen, Waffeln und nach typischen bäuerlichen Rezepten hergestellten Mehlspeisen aus eigener Erzeugung ist eine wesentliche Vergrößerung der Produktvielfalt und Attraktivierung der Angebotspalette gelungen, freut sich VP Norbert Walter zurecht.