Lohnverhandlungen für 2023
Weinbau
Erhöhung der Löhne um
8,15-8,20%. Am 15. Dezember
2022 fanden die alljährlichen
Kollektivvertragsverhandlungen für die Weinbaubetriebe
des Bundeslandes Wien (Kol-
lektivvertrag für die Dienstnehmer in den Weinbaubetrieben des Bundeslandes Wien)
zwischen der Gewerkschaft
PRO-GE (Produktionsgewerk-
schaft) und der Landwirtschaftskammer Wien statt.
Enormer Index – minimale Reallohnerhöhung
Den Auswirkungen der Teuerungswelle geschuldet, einigte man sich auf eine lediglich geringe Reallohnerhöhung. Der durchschnittliche Jahresindex (Dezember 2021 bis November 2022) lag bei 8%!
Im Rahmen der letztjährigen Rahmen-KV Verhandlung wurde bereits vereinbart, die Lohnkategorie „ungelernter Dienstnehmer“ ausschließlich um den Index zu erhöhen. Die anderen Lohnkategorien („Buschenschankpersonal“, „Traktorführer mit Führerschein“ und „Weinbau- und Kellerfacharbeiter“) werden zuzüglich der Indexanpassung lediglich um 0,15% die Lohn- kategorie „Dienstnehmer nach 2-jähriger Tätigkeit im Weinbau“ um 0,20% erhöht.
Enormer Index – minimale Reallohnerhöhung
Den Auswirkungen der Teuerungswelle geschuldet, einigte man sich auf eine lediglich geringe Reallohnerhöhung. Der durchschnittliche Jahresindex (Dezember 2021 bis November 2022) lag bei 8%!
Im Rahmen der letztjährigen Rahmen-KV Verhandlung wurde bereits vereinbart, die Lohnkategorie „ungelernter Dienstnehmer“ ausschließlich um den Index zu erhöhen. Die anderen Lohnkategorien („Buschenschankpersonal“, „Traktorführer mit Führerschein“ und „Weinbau- und Kellerfacharbeiter“) werden zuzüglich der Indexanpassung lediglich um 0,15% die Lohn- kategorie „Dienstnehmer nach 2-jähriger Tätigkeit im Weinbau“ um 0,20% erhöht.
Gartenbau
Erhöhung der Löhne in allen Kategorien um 8,25%, dabei
wurde die Umsetzung des Mindestlohns in der untersten Kategorie erzielt. Am 16. Dezember 2022 fand die Lohnverhandlung des Arbeitgeberverbandes der land- und Fortwirtschaft in NÖ, Bgld. und Wien mit der Gewerkschaft PRO-GE (Produktionsgewerkschaft) statt.
Die kollektivvertraglichen Löhne für die Dienstnehmer in den Gartenbaubetrieben und Baumschulen der Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland werden in Folge der wirtschaftlichen Auswirkungen durch die Teuerungwelle inflationsabdeckend in allen Lohnkategorien um 0,25% (zuzüglich 8% Index) erhöht. Die Lohnkategorie Lehrlings- und Praktikantenentschädigungen werden im 1. Lehrjahr um € 100, im 2. Lehrjahr um € 125 und im 3. Lehrjahr um € 150 angehoben. Die neue Lohntafel gilt vom 1. Jänner 2023 bis zum 31. Dezember 2023.
Die kollektivvertraglichen Löhne für die Dienstnehmer in den Gartenbaubetrieben und Baumschulen der Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland werden in Folge der wirtschaftlichen Auswirkungen durch die Teuerungwelle inflationsabdeckend in allen Lohnkategorien um 0,25% (zuzüglich 8% Index) erhöht. Die Lohnkategorie Lehrlings- und Praktikantenentschädigungen werden im 1. Lehrjahr um € 100, im 2. Lehrjahr um € 125 und im 3. Lehrjahr um € 150 angehoben. Die neue Lohntafel gilt vom 1. Jänner 2023 bis zum 31. Dezember 2023.