Lohnverhandlungen im Weinbau - Abgeltung der Inflation
Am 16. Dezember 2021 fanden die alljährlichen Kollektivvertragsverhandlungen für die Weinbaubetriebe des Bundeslandes Wien (Kollektivvertrag für die Dienstnehmer in den Weinbaubetrieben des Bundeslandes Wien) zwischen der Gewerkschaft PRO-GE (Produktionsgewerkschaft) und der Landwirtschaftskammer Wien statt.
Erhöhung der Löhne zwischen 2,7 und 2,9 %
Den Auswirkungen der Corona-Pandemie mit den darauf basierenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Betriebe im Weinbau geschuldet, wurde in Berücksichtigung der hohen Inflation eine moderate Erhöhung in allen Kategorien ausgehandelt.
Die Löhne bei den qualifizierten Dienstnehmern in den Kategorien „Weinbau und Kellerfacharbeiter“ sowie der „Traktorführer mit Führerschein“ steigen um 2,7 %, die Löhne der „ungelernten Dienstnehmer“ inklusive „Dienstnehmer nach zweijähriger Tätigkeit“ steigen um 2,8 %. In der Lohnkategorie „Buschenschankpersonal“ steigen die Löhne wie bei den Lehrlingen um 2,9 %.
Für das Frühjahr wurde eine Rahmenkollektivvertragsverhandlung zur Umsetzung der Auswirkungen der LAG Novelle vereinbart.
Die Löhne bei den qualifizierten Dienstnehmern in den Kategorien „Weinbau und Kellerfacharbeiter“ sowie der „Traktorführer mit Führerschein“ steigen um 2,7 %, die Löhne der „ungelernten Dienstnehmer“ inklusive „Dienstnehmer nach zweijähriger Tätigkeit“ steigen um 2,8 %. In der Lohnkategorie „Buschenschankpersonal“ steigen die Löhne wie bei den Lehrlingen um 2,9 %.
Für das Frühjahr wurde eine Rahmenkollektivvertragsverhandlung zur Umsetzung der Auswirkungen der LAG Novelle vereinbart.